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Handel direkt 6/2022

04 TOP THEMEN HANDEL

04 TOP THEMEN HANDEL DIREKT | NOVEMBER / DEZEMBER 2022 | #6 Krankheitsbedingte Kündigung Hohe Hürden für Arbeitgeber Foto © Ralf Geithe - stock.adobe.com. Bei einer krankheitsbedingten Kündigung gelten hohe Hürden. Gerichte lassen diese häufig an einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) scheitern. Dieses ist für alle Arbeitgeber gesetzliche Pflicht. Auf die Betriebsgröße kommt es dabei nicht an. Zu dem BEM-Gespräch dürfen Arbeitnehmer eine Vertrauensperson ihrer Wahl mit hinzuziehen. Wichtig: Vor Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung ist in jedem Fall auf eine gute Vorbereitung und die Durchführung eines BEMs zu achten. Wichtige Informationen und verschiedene Mustervorlagen dazu finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen „Krankheitsbedingte Kündigung und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“. Energiesparen Praktische Tipps für Unternehmen Die ohnehin schwierige Situation für Einzelhandelsunternehmen wird durch die Energiekrise weiter verschärft. Wie kann Ihr Unternehmen jetzt schnell, effektiv und ohne lange geplante Investitionen Energie sparen? Gibt es Energieberatungen in meiner Region? Antworten finden Sie online auf unserer neuen HBE-Sonderseite unter www.hv-bayern.de/lp/energie. Neben nützlichen Leitfäden, Checklisten und den aktuellen gesetzlichen Regelungen erhalten Unternehmen dort auch konkrete Tipps, wo genau Einsparmöglichkeiten im eigenen Ladengeschäft möglich sind. Außerdem finden Sie dort auch verschiedene Plakatmotive zur Information der Kunden über die Energiesparmaßnahmen im Handel. Kontaktloses Bezahlen Viel schneller als Barzahlung Ein Weg für mehr Effizienz an der Ladenkasse ist das kontaktlose Bezahlen. Das ist nämlich nicht nur beliebt – rund drei Viertel der Zahlungen im Girocard-System erfolgen berührungslos – sondern auch schnell. Durchschnittlich rund zwölf Sekunden dauert eine kontaktlose Kartenzahlung ohne PIN-Eingabe und ist damit die schnellste Bezahlmöglichkeit mit der klassischen Karte. Das ergab eine Studie von Infas quo im Auftrag der Girocard. Zeit spart das kontaktlose Bezahlen besonders im Vergleich zum Stecken der Karte und zur Barzahlung (jeweils 19 Sekunden). Was pro Einkauf nur ein kurzer Augenblick ist, macht für den Handel einen gewaltigen Unterschied: Gerade bei hoher Kundenfrequenz verkürzt Cyber-Attacken Kleine Unternehmen sind beliebte Angriffsziele ein großer Anteil kontaktloser Zahlungen Kassenschlangen und schafft mehr Zeit für andere Aufgaben. Schneller als kontaktloses Bezahlen mit Karte und ohne PIN-Eingabe war nur das Mobile Payment mit einer digitalen Karte in Smartphone oder Smartwatch. Hier dauerte das Bezahlen im Schnitt nur elf Sekunden. Keine gemessene Zahlung mit einer digitalen Karte dauerte länger als 20 Sekunden. Zahlungen mit Stecken der Karte dauerten bis zu 36 Sekunden, Barzahlungen nahmen sogar bis zu 54 Sekunden in Anspruch. Hinweis: Die jeweilige Messung der Bezahldauer startete mit der Nennung der Rechnungssumme und endete mit dem Ausdruck des Kassenbons bzw. Schließen des Kassenfachs. Wichtige Planungshilfe für den Handel Umsatzkorrekturfaktoren 2023 Der HDE berechnet jährlich Umsatzkorrekturfaktoren, die als Umsatzplanungshilfe für den stationären Einzelhandel verwendet werden können. Jetzt sind die Zahlen für 2023 unter www.einzelhandel.de veröffentlicht worden. Die Umsatzkorrekturfaktoren 2023 geben an, um wie viele Prozentpunkte der Umsatz eines bestimmten Monats bzw. Jahresabschnitts gegenüber 2022 bereinigt werden muss. Damit kann der Einfluss von Anzahl und Lage der Verkaufstage annähernd ausgeschaltet werden. Aus der Höhe der einzelnen Umsatzkorrekturfaktoren kann abgelesen werden, welche Monate bzw. Jahresabschnitte von der Lage und Anzahl der Verkaufstage her positiv oder negativ beeinflusst werden. Grundlage der Foto: © Steve Buissine - stock.adobe.com Berechnung ist die prozentuale Verteilung des Wochenumsatzes auf die einzelnen Verkaufstage. In Deutschland ist bislang jeder zweite Betrieb bereits Opfer von Cyber-Kriminalität geworden. Kriminelle werden immer einfallsreicher, um an Firmendaten zu gelangen. Durch die neue Datenschutzgrundverordnung kann ein Cybervorfall auch noch richtig teuer werden. Es drohen Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des Vorjahresumsatzes. Die geschätzten wirtschaftlichen Schäden belaufen sich auf bis zu 50 Milliarden Euro und die Wahrscheinlichkeit, einem Cyber-Angriff zum Opfer zu fallen, steigt stetig. Unser bewährter Partner Signal Iduna bietet Unternehmen eine Cyber­ Versicherung mit drei „Verteidigungslinien“ an: Vorkehrungen zur IT-Sicherheit, Präventionsmaßnahmen sowie einen leistungsstarken Cyber-Versicherungsschutz. Versichert sind Vermögensschäden wie Datendiebstahl, -manipulation oder Cyberspionage. Hinweis: HBE-Mitglieder erhalten einen Beitragsnachlass von 12 Prozent bei Abschluss der Cyber-Versicherung. Ihr Ansprechpartner: Christian Burghard, E-Mail: hbe@signal-iduna.de, Tel.: 089 55144 280.

HANDEL DIREKT | NOVEMBER / DEZEMBER 2022 | #6 TOP THEMEN 05 Nachfolger von Josef Sanktjohanser Alexander von Preen ist neuer HDE-Präsident Dr. Alexander von Preen (Foto), CEO der Intersport Deutschland, ist neuer Präsident des Handelsverbands Deutschland (HDE). Der 57-Jährige ist auf der HDE-Delegiertenversammlung mit großer Mehrheit gewählt worden. Preen tritt die Nachfolge von Josef Sanktjohanser an. Dieser hatte nach 16 Jahren als HDE-Präsident nicht mehr für das Amt kandidiert. HBE-Präsident Ernst Läuger (Benno Marstaller KG, München) ist auf der Delegiertenversammlung erwartungsgemäß in den HDE-Vorstand wiedergewählt worden. Neu in den Vorstand kooptiert wurde HBE-Präsidiumsmitglied Johannes Huber (Modehaus Garhammer, Waldkirchen). Preen: „Ich freue mich sehr über das große Vertrauen und werde mich für die Interessen der gesamten Handelsbranche bei der Politik und in der Öffentlichkeit stark machen.“ Betriebliche Urlaubsplanung Darauf sollten Arbeitgeber unbedingt achten Foto © Intersport Deutschland. Fragen zum Urlaub von Mitarbeitern und damit verbundene Ansprüche führen oftmals zu Schwierigkeiten, da die rechtliche Seite in vielen Fällen nicht (ausreichend) bekannt ist. Wenn Mitarbeiter Urlaubsanträge auf die letzte Minute einreichen, bricht in Unternehmen oft genug das Chaos aus. Es empfiehlt sich daher unbedingt, gleich zu Jahresanfang eine Urlaubsliste auszulegen. Die Eintragung des Urlaubswunsches durch die Arbeitnehmer stellt allerdings noch keine Bewilligung dar. Diese erfolgt in angemessener Zeit durch den Arbeitgeber. Denn dieser hat grundsätzlich das Recht, den Urlaub festzulegen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie im HBE-Praxiswissen „Urlaub“ (Download auf der HBE-Homepage unter www.hv-bayern.de). Außerdem stehen Ihnen natürlich unsere Juristen in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen bei Fragen zum Thema „Urlaub“ zur Verfügung. Hilfe-Portal für die Ukraine Jobbörse für geflüchtete Menschen Sie sind ein Unternehmen, das einen Job für Geflüchtete anbieten möchte? Sie sind aus der Ukraine und suchen einen Job in Bayern? Unterstützung und praktische Hilfe bei der Jobvermittlung in ganz Bayern bietet das Stellenportal der vbw. Die Jobbörse www.ukraine.sprungbrett-intowork.de bietet Unternehmen die Möglichkeit, in nur wenigen Schritten kostenlos Stellenangebote für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine einzustellen. Die Webseite ist in deutscher und ukrainischer Sprache aufrufbar und bietet die Chance, sich einfach und ohne Registrierung zu bewerben. Mehr Infos: E-Mail: hotline@sprungbrett-intowork.de, Tel.: 089 18955291-11. Energieeinspar-Verordnung Wichtige Änderungen für den Handel Gas- und Strompreisbremse Was Sie jetzt wissen müssen Mit Blick auf die Energiekrise übernimmt der Bund im Dezember die Abschlagszahlungen von Privathaushalten und kleineren Unternehmen. 2023 wird zudem eine Gas- und Strompreisbremse eingeführt. Die Bundesregierung hat u. a. beschlossen, dass Haushalte und kleinere Unternehmen (Jahresverbrauch bis zu 1,5 Millionen kWh) zur Abfederung der hohen Gaspreise eine einmalige Entlastungszahlung erhalten. Anfang März soll dann die Gaspreisbremse für Haushalte und kleinere Betriebe kommen. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Den Unternehmen muss jetzt rasch, unkompliziert und spürbar geholfen werden.“ Aktuelle Handels-Infos online HBE-Newsletter bestellen! www.hv-bayern.de Foto © Michael Gaida - stock.adobe.com. Die Energiesicherungsverordnung für kurzfristige Energiesparmaßnahmen hat auch im Handel teilweise für Ärger und Unsicherheiten gesorgt. Das Bundeskabinett hat deshalb Anpassungen verabschiedet, die Klarstellungen bezüglich der Anwendung beinhalten. Der Betrieb beleuchteter Werbeanlagen wird von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages untersagt (vorher: bis 16 Uhr des Folgetages). Neu hinzugefügt wird außerdem eine Ausnahmeregelung für Werbeanlagen, die während der Öffnungszeiten auf Gewerbe und Beruf am selben Ort hinweisen. Ein Beispiel hierfür sind beleuchtete Namenszüge eines Ladens (z. B. über dem Eingang). Diese dürfen während der Öffnungszeit weiter beleuchtet werden, auch wenn es nach 22 Uhr ist.

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