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Handel direkt 6/2021

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02 TOP THEMEN HANDEL

02 TOP THEMEN HANDEL DIREKT | NOVEMBER / DEZEMBER 2021 | #6 Das müssen Sie unbedingt beachten Corona-Fall im Betrieb Was Arbeitgeber wissen müssen Betriebsratswahlen 2022 Wichtiges Corona-Urteil Kein Lohnanspruch im Lockdown Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt weiter. Wie in anderen Branchen besteht auch im Handel immer die Gefahr einer Infektion von Mitarbeitern. Wie sollten Arbeitgeber mit Verdachts- oder Krankheitsfällen im Betrieb umgehen? Bei einem Verdacht sollte der Mitarbeiter sofort nach Hause geschickt und von diesem eine telefonische Anmeldung beim Hausarzt vorgenommen werden. Der Arzt entscheidet über das weitere Vorgehen und meldet den Verdacht ggf. vor Bekanntwerden des Testergebnisses an das Gesundheitsamt. Bis zum Bekanntwerden des Testergebnisses muss der Mitarbeiter in häuslicher Quarantäne bleiben. Bei positivem Testergebnis bleibt der Mitarbeiter in Isolation. Über den Zeitpunkt der Rückkehr zum Arbeitsplatz entscheidet der Arzt bzw. das zuständige Gesundheitsamt. Stellen Sie fest, welche Personen sich in unmittelbarer Nähe der Verdachtsperson aufgehalten haben. Diese Information ist wichtig zur Ermittlung der Infektionsketten und muss bei Bedarf dem Gesundheitsamt übermittelt werden. Hinweis: Legen Sie in einem Pandemieplan Zuständigkeiten fest und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, wenn jemand am Arbeitsplatz Symptome einer COVID-19-Erkrankung zeigt. Falschgeld Wie man Blüten erkennt Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen finden entsprechend dem vierjährigen Turnus im kommenden Jahr statt (1. März bis 31. Mai 2022). Was müssen Arbeitgeber unbedingt beachten? In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden. Wer alles zu den wahlberechtigten oder wählbaren Arbeitnehmern gehört, wie Sie Fehler bei der Betriebsratswahl vermeiden und was für Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitgeber hat, erfahren Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Betriebsratswahlen“. Darin wird auch über den Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern und Wahlbewerbern informiert. Bei Fragen können Sie sich gerne auch an unsere Juristen in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen wenden. Foto: © Gerd Altmann - pixabay.com Besonders in der hektischen Weihnachtszeit versuchen Kriminelle in Geschäften falsche Banknoten und Münzen in Umlauf zu bringen. Laut Bundesbank werden am häufigsten 20- und 50-Euro-Geldscheine gefälscht. Diese sehen echten Geldscheinen zwar täuschend ähnlich, doch nur auf den ersten Blick. Um schnell überprüfen zu können, ob ein Euro-Schein echt oder falsch ist, empfiehlt sich als erster Schritt zunächst die UV-Prüfung. Um aber wirklich sicher zu gehen, sollten weitere Sicherheitsmerkmale geprüft werden. Dabei bietet es sich an, in folgender Reihenfolge die Merkmale zu prüfen: Fühlen - Sehen - Kippen. Grundsätzlich gilt: Wird im Einzelhandel die Banknote eines Kunden als falsch identifiziert, so muss der Einzelhändler den Zahlvorgang unterbrechen, die Banknote an sich nehmen, den Kunden bitten, zu warten und die Polizei informieren. Allerdings sollten sich Mitarbeiter keinesfalls in Gefahr bringen. Wenn also der Blütenbesitzer die Rückgabe des Scheines fordert, so sollte die Note herausgegeben werden, wenn ansonsten Gefahr zu befürchten ist. Auch sollten flüchtende „Kunden“ nicht verfolgt oder festgehalten werden. Beides kann die Mitarbeiter unnötig in Gefahr bringen. Besser ist: Aussehen des Blütenbesitzers merken, Fluchtweg einprägen und gegebenenfalls Marke und Kennzeichen des Autos notieren. Wie man Falschgeld von echtem Geld unterscheiden kann, welche Sicherheitsmerkmale bei Euro-Münzen zu finden sind und was der Einzelhändler tun muss, wenn Falschgeld im Geschäft auftaucht, das erfahren Sie im HBE-Praxiswissen „Falschgeld“ (Download über die HBE-Website). Beschäftigte haben bei einem Lockdown keinen Anspruch auf Lohn. Foto: © Weixx - stock.adobe.com Der Arbeitgeber trägt nicht das Risiko des Arbeitsausfalls, wenn Behörden wegen Corona Betriebsschließungen anordnen. Sie sind daher nicht verpflichtet, Mitarbeitern in dieser Zeit eine Vergütung zu zahlen. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden. Nachdem zuvor noch verschiedene Instanzgerichte das Betriebsrisiko auf Seiten der Arbeitgeber bejaht hatten, hat das BAG dies verneint. Damit ist diese arbeitsrechtlich hochumstrittene Frage geklärt (Az.: 5 AZR 211/21 v. 13.10.2021). In dem konkreten Fall hatte eine Minijobberin die Auszahlung ihres Lohns gefordert, obwohl das Geschäft wegen Corona geschlossen war. Die BAG-Richter lehnten dies ab, da Geschäftsschließungen per Corona-Verordnung nicht zum allgemeinen Betriebsrisiko für Unternehmer gehören. Unternehmen seien daher nicht verpflichtet, Beschäftigten in dieser Zeit eine Vergütung zu zahlen. Laut BAG ist es Sache des Staates, für einen Ausgleich der finanziellen Nachteile durch den hoheitlichen Eingriff zur Bekämpfung der Pandemie zu sorgen. Unsere Praxiswissen Mitglied werden und von Leistungen profitieren. www.hv-bayern.de/leistungen/praxiswissen

HANDEL DIREKT | NOVEMBER / DEZEMBER 2021 | #6 Jahresende und Resturlaub Was Arbeitgeber unbedingt wissen sollten TOP THEMEN Lindner bleibt BVJ-Präsident Im Amt bestätigt 03 Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub komplett im laufenden Kalenderjahr nehmen. Allerdings ist in Ausnahmefällen auch eine Übertragung in das nächste Kalenderjahr möglich. Grundsätzlich gilt: Alle Beschäftigten haben Anspruch auf (bezahlten) Urlaub. Auch geringfügig Beschäftigte sind „normale“ Teilzeit-Arbeitnehmer, die – ebenso wie sozialversicherungspflichtig beschäftigte Vollzeit- oder Teilzeitkräfte – einen Urlaubsanspruch haben. Dieser kann nicht vertraglich ausgeschlossen oder durch erhöhten Stundenlohn abgegolten werden. Das Entstehen eines Urlaubsanspruchs ist lediglich vom Bestand des Arbeitsverhältnisses und nicht von der Erbringung oder dem Umfang einer Arbeitsleistung abhängig. Auch bei Langzeiterkrankung entsteht ein Urlaubsanspruch. Wichtig: Grundsätzlich muss der Jahresurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr bis zum 31. März ist nur zulässig, wenn dies aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen erforderlich ist. Wichtig: Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten regelmäßig mitteilen, welche Urlaubsansprüche ihnen zustehen. Wird dies unterlassen, verfallen etwaige Urlaubsansprüche der Mitarbeiter nicht, wie in der Vergangenheit, durch bloßen Zeitablauf. Achtung: Scheidet ein Arbeitnehmer nach Erfüllung der Wartezeit von sechs Monaten in der zweiten Jahreshälfte eines Kalenderjahres aus, so steht ihm nach dem Bundesurlaubsgesetz ein Urlaub von mindestens 24 Werktagen zu. Der gesetzliche Urlaub ist damit eventuell höher als der tarifvertragliche oder der vertragliche Urlaub. Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren Juristen und im HBE-Praxiswissen „Urlaub“. Umsatzkorrekturfaktoren 2022 Planungshilfe für Einzelhändler Steuerfreie Sonderzahlung für Beschäftigte Frist bis 31. März 2022 Eine Reihe von Unternehmen hat das Engagement ihrer Beschäftigten in der Corona-Krise mit Sonderzahlungen belohnt. Weitere Unternehmen haben angekündigt diesem Vorbild zu folgen. Nicht nur im Einzelhandel erhalten Arbeitnehmer für ihren außergewöhnlichen Einsatz in der Corona-Krise eine Sonderzahlung vom Arbeitgeber. Diese Corona-Prämie ist bis 1.500 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Sonderzahlung kann als Zuschuss oder in Form eines Sachbezugs erfolgen. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass dieser Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. Eine Entgeltumwandlung ist ausgeschlossen. Der HDE berechnet jährlich Umsatzkorrekturfaktoren, die als wichtige Umsatzplanungshilfe für den stationären Einzelhandel verwendet werden können. Jetzt sind die Zahlen für das Jahr 2022 veröffentlicht worden. Die Umsatzkorrekturfaktoren geben an, um wie viele Prozentpunkte der Umsatz eines bestimmten Monats- bzw. Jahresabschnitts gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum bereinigt werden muss. Damit kann der Einfluss von Anzahl und Lage der Verkaufstage annähernd ausgeschaltet werden. Aus der Höhe der einzelnen Umsatzkorrekturfaktoren kann abgelesen werden, welche Monate bzw. Jahresabschnitte von der Lage und Anzahl der Verkaufstage her positiv oder negativ beeinflusst werden. Grundlage der Berechnung ist die prozentuale Verteilung des Wochenumsatzes auf die einzelnen Verkaufstage. Sie erhalten die Umsatzkorrekturfaktoren 2022 in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle oder auf unserer Homepage unter www.hv-bayern. de. Foto: © Gerd Altmann - pixabay.com Die steuerfreie Sonderzahlung muss im Lohnkonto aufgezeichnet, aber weder auf der Lohnsteuerbescheinigung noch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Frist für die Steuerfreiheit dieser Leistung wurde bis zum 31. März 2022 verlängert. Stephan Lindner (Foto) bleibt Präsident des Handelsverbands Juweliere (BVJ). Im Rahmen der turnusmäßigen Neuwahl wurde der Münchner Unternehmer einstimmig im Amt bestätigt. Lindner (Juwelier J. B. Fridrich, München) führt damit den in Köln ansässigen Verband für weitere vier Jahre. Kontinuität ist auch bei den anderen Präsidiumsmitgliedern gesichert. Die Delegiertenversammlung bestätigte im Rahmen der Jahrestagung des Verbands auch alle weiteren Präsidiumsmitglieder (Bernd Kippig, Hans Heinrich Kolkmeyer, Bernd Range und Marius Schafelner. Generationen freundliches Einkaufen Signal setzen Der HBE zeichnet seit 2010 Unternehmen mit dem Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ aus. Das Zertifikat wird an Geschäfte verliehen, bei denen der Einkauf für Menschen aller Altersgruppen, Familien, Singles und für Menschen mit Handicap komfortabel, angenehm und barrierearm ist. Ziel ist es, mit dem Zeichen ein Signal zu setzen und eine Sogwirkung auszulösen. Möglichst viele Einzelhändler sollten sich auf diesem Gebiet fit machen. Kunden schätzen es sehr, wenn sie im Einzelhandel komfortabel einkaufen können. Das Qualitätszeichen bestätigt geprüften Einzelhandelsgeschäften diese Leistung und den damit verbundenen Service. In Bayern sind mittlerweile über 1.400 Geschäfte ausgezeichnet worden. Das Qualitätszeichen wird nur für drei Jahre verliehen. Danach ist eine erneute Prüfung erforderlich. Mehr unter www.generationenfreundliches-einkaufen.de und auf der HBE-Homepage. Ihre HBE-Ansprechpartnerin: Simone Streller, E-Mail: streller@ hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-112.

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