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Handel direkt 5/2022

Handel direkt

DIGITAL UND IN PRÄSENZ Der Tag des bayerischen Handels findet am 19. Oktober in München statt. Mehr auf Seite 3. KRANKENSCHEIN ADE Ab 2023 kommt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Details auf Seite 5. SEPTEMBER / OKTOBER 2022 | #5 Energiespar-Initiative Bundesweite Plakataktion Angesichts drastisch steigender Preise setzt der Handel in der Energiekrise auf Sparen. Durch nicht permanent geöffnete Eingangstüren und eine Reduzierung von beleuchteten Werbeanlagen können Unternehmen massiv Kosten sparen. Die Energiespar-Initiative des Handels macht mit verschiedenen Plakaten auf die neue Aktion aufmerksam und will besonders die Kunden informieren. Denn zum einen sinkt der Werbeeffekt von ausgeschalteter nächtlicher Beleuchtung. Zum anderen könnten weniger Kunden in die Geschäfte kommen, wenn die Ladentüren plötzlich geschlossen sind. Damit dies nicht passiert, stellt der HBE den Unternehmen auf seiner Homepage unter www.hv-bayern. de Plakate mit verschiedenen Motiven zum Download bzw. Ausdruck zur Verfügung („Türen zu, Geschäft offen“). Corona-Regeln in Herbst Neue Arbeitsschutzverordnung Das Bundeskabinett hat die Corona- Arbeitsschutzverordnung winterfest gemacht. Die Homeoffice- und Test- Angebotspflicht für Unternehmen ist vom Tisch. Die neuen Regeln gelten ab dem 1. Oktober. Mit der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung können die Unternehmen – auch unter Berücksichtigung regionaler Entwicklungen – flexibel und betriebsspezifisch auf ein etwaiges Infektionsgeschehen reagieren. Der HBE hatte bereits im Vorfeld die Rückkehr zu einer starren Homeoffice- und Testangebotspflicht strikt abgelehnt. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Türen zu und beleuchtete Werbeanlagen aus Energieeinspar-Verordnungen in Kraft Puff: „Es ist richtig, dass die einseitige Wiedereinführung der Testangebotspflicht für Arbeitgeber gestrichen wurde. Denn diese ist insbesondere für die ohnehin krisenbedingt zumeist finanziell angeschlagenen Händler mit erheblichen Kosten und einem enormen Aufwand verbunden.“ Außerdem sind Arbeitgeber mit der neuen Corona-Arbeitsschutzverord- Foto: © PhotoSG - stock.adobe.com. nung nicht mehr pauschal verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz bereitzustellen. Die Verordnung soll mit Ablauf des 7. April 2023 außer Kraft treten. Der HBE hält diese sehr lange Laufzeit der Verordnung für nicht verhältnismäßig und fordert deshalb eine Verkürzung der Laufzeit. Die neuen Energiespar-Verordnungen der Bundesregierung sind seit dem 1. September in Kraft. Der Handel muss insbesondere drei Regelungen umsetzen. In beheizten Geschäftsräumen des Einzelhandels ist das dauerhafte Offen halten von Ladentüren und Eingangssystemen untersagt, sofern das Offenhalten nicht für die Funktion des Ein- oder Ausganges als Fluchtweg erforderlich ist. Der Betrieb beleuchteter Werbeanlagen ist von 22 Uhr bis 16 Uhr des Folgetages untersagt. Schaufensterbeleuchtung gilt nicht als „beleuchtete Werbeanlage“ und ist nicht von dem Verbot betroffen! Die Lufttemperatur in Arbeitsräumen soll moderat abgesenkt werden. Damit Kunden durch die Maßnahmen (z. B. geschlossene Ladentüren) nicht verunsichert bzw. abgeschreckt werden, stellt der HBE den Unternehmen eine Reihe von Plakaten mit verschiedenen Motiven zur Verfügung („Türen zu, Geschäft offen“). Weitere Informationen zu der bundesweiten Energiespar-Initiative des Handels finden Sie im nebenstehenden Artikel. Praxiswissen Mitglied werden und von unseren Leistungen profitieren www.hv-bayern.de/leistungen/ praxiswissen HERAUSGEBER Handelsverband Bayern e.V. Redaktion/V.i.S.d.P: Bernd Ohlmann – ©HBE, Erscheinungsweise: 2-mtl., Postfach 201342, 80013 München, Tel. 089 55118-115, www.hv-bayern.de HBE BEZIRKE ■ Oberbayern | München | Tel. 089 55118-0 | Fax 089 55118-163 | info@hv-bayern.de ■ Oberpfalz/Niederbayern | Regensburg | Tel. 0941 60409-0 | Fax 0941 60409-99 | oberpfalz-niederbayern@hv-bayern.de ■ Oberfranken | Bayreuth | Tel. 0921 72630-0 | Fax 0921 72630-30 | oberfranken@hv-bayern.de ■ Mittelfranken | Nürnberg | Tel. 0911 24433-0 | Fax 0911 24433-55 | mittelfranken@hv-bayern.de ■ Unterfranken | Würzburg | Tel. 0931 35546-0 | Fax 0931 17127 | unterfranken@hv-bayern.de ■ Schwaben | Augsburg | Tel. 0821 34670-0 | Fax 0821 36435 | schwaben@hv-bayern.de

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