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Handel direkt 5/2021

02 CORONA SPEZIAL HANDEL

02 CORONA SPEZIAL HANDEL DIREKT | SEPTEMBER / OKTOBER 2021 | #5 Krankheit im Zweifel nachweisen BAG-Urteil stärkt Arbeitgeber Innenstädte nach Corona Best-Practice- Beispiele Abmahnung erhalten Wie sollten Händler reagieren? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt, eine AUB ihrer Arbeitnehmer infrage zu stellen. Kündigt ein Arbeitnehmer und wird er am gleichen Tag krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeits unfähigkeitsbescheinigung (AUB) erschüttern. Dies gilt besonders, wenn die Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. In dem vorliegenden Fall (AZ: 5 AZR 149/21) hatte eine Angestellte zum Monatsende gekündigt und für die Zeit bis dahin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht. Der Arbeitgeber zweifelte diese an und lehnte die Lohnfortzahlung ab. Die Frau klagte dagegen und bekam zunächst recht. Die Firma legte schließlich beim BAG Revision ein und die Richter entschieden anders als alle Vorinstanzen. Die Frau habe die Zweifel an ihrer AUB nicht ausgeräumt, so das BAG. Dies hätte zum Beispiel durch die Entbindung ihres Arztes von der Schweigepflicht geschehen können. Dies tat die Frau jedoch nicht. Deshalb stehe ihr keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu. Handel direkt gibt’s auch als E-Paper! www.hv-bayern.de/handeldirekt Die Corona-Krise setzt auch in Bayern viele Innenstädte und Ortszentren massiv unter Druck. Zunehmende Leerstände erfordern das rasche und koordinierte Handeln aller Innenstadtakteure. Lösungen für die aktuellen Herausforderungen und erfolgreich umgesetzte Projekte bietet ein neuer Best- Practice- Datenpool unter www.unsere-stadtimpulse.de. Die Datenbank ist für alle Betroffenen eine gute Hilfestellung und präsentiert bewährte Lösungen. Die Beispiele sind auf ihre Qualität hin geprüft und decken ein breites Spektrum von Handlungsmöglichkeiten ab. Initiatoren der Projektdatenbank, die vom Bayerischen Wirtschaftsministerium gefördert wird, sind u. a. der HDE, die Cima und der Deutsche Städtetag. Ihre HBE-Ansprechpartnerin: Simone Streller, E-Mail: streller@hv-bayern.de, Telefon: 089 55118-112. HBE-Streikfonds Finanzielle Entschädigung Bei Redaktionsschluss waren die Tarifverhandlungen im bayerischen Einzelhandel immer noch nicht beendet. Die Gewerkschaft beharrte weiterhin auf ihren realitätsfernen und unvernünftigen Forderungen. Zahlreiche Handelsunternehmen waren von Arbeitsniederlegungen betroffen. Andere Wirtschaftsbereiche können bei einem Arbeitskampf den Verlust durch Überstunden und Sonderschichten reinholen. Wird dagegen ein Einzelhändler bestreikt, so kauft der Kunde eben bei der Konkurrenz ein. Eine finanzielle Entschädigung für mögliche Umsatzausfälle bietet der HBE-Streikfonds. HBE-Tarifgeschäftsführerin Dr. Melanie Eykmann: „Der Streikfonds ist ein wichtiges tarifpolitisches Werkzeug des HBE. Er trägt dazu bei, die Durchhaltekraft der bestreikten Unternehmen zu stärken und verhindert damit ein vorzeitiges Nachgeben gegenüber den Forderungen der Gewerkschaften.“ Der Streikfonds ist überdies Foto: © fovito – stock.adobe.com Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen treffen irgendwann jeden Einzelhändler. Dabei sind gerade missbräuchliche Abmahnungen wegen geringfügiger Verstöße mit geringer Wettbewerbsrelevanz besonders ärgerlich. Außerdem sind sie mit zum Teil erheblichen wirtschaftlichen Belastungen für den Betroffenen verbunden. Manche Einzelhändler werden durch Abmahnungen sogar in ihrer Existenz bedroht. Tipps für den Umgang mit Abmahnungen bekommen Sie in unserem HBE- Praxiswissen „Abmahnung – was nun?“. Dieses soll insbesondere kleineren und mittleren Händlern helfen. Es erhebt dabei nicht den Anspruch der Vollständigkeit und ersetzt nicht den Rat unserer HBE-Juristen. Foto: © p.nowack-penofoto.de – stock.adobe.com Voraussetzung für eine aktive Tarifpolitik des HBE. Denn er ermöglicht es, Arbeitgeberforderungen aufzustellen und sie im Arbeitskampf auch wirksam vertreten und durchsetzen zu können. Eykmann: „Wer selbst Forderungen stellen will, muss in der Lage sein, sie mit Nachdruck auch im Arbeitskampf zu verfolgen. Gleichzeitig können Forderungen der Gewerkschaften entschiedener zurückgewiesen werden.“ Wie man Mitglied im HBE-Streikfonds werden kann und wie die einzelnen Regelungen im Detail aussehen, erfahren Sie im HBE-Praxiswissen „Streikfonds“ (Download unter www.hv-bayern.de).

HANDEL DIREKT | SEPTEMBER / OKTOBER 2021 | #5 CORONA SPEZIAL 03 Handelsverbände starten große Impfkampagne Leben statt Lockdown Bei steigenden Infektionszahlen stockt leider auch in Bayern die Impfkampagne. Die Gefahr eines Wiederaufflammens der Pandemie und von erneuten mas siven Einschränkungen des öffentlichen Lebens wächst. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff appelliert deshalb eindringlich an die Bevölkerung, sich gegen Corona impfen zu lassen. Nur so könne man die Pandemie wirkungsvoll bekämpfen. „Die Entscheidung, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen, muss jeder Einzelne individuell und freiwillig für sich persönlich treffen. Doch nur, wenn sich ein ausreichend hoher Anteil der Bevölkerung impfen lässt, können wir erneute Beschränkungen verhindern.“ Mehr als ein Dutzend führender Handelsunternehmen setzt sich deshalb gemeinsam mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) und dem Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA) in einer breit angelegten Kampagne für eine Steigerung der Impfbereitschaft gegen Covid-19 ein. Zu den Maßnahmen bei „Leben statt Lockdown. Lass dich impfen.“ zählen neben Plakataktionen in Schaufenstern und Kassenbereichen, dem Auflegen von mehrsprachigen Informationsbroschüren, der Nutzung der Social-Media-Kanäle der Unternehmen und Verbände insbesondere die Durchführung von niederschwelligen Impfangeboten an ausgewählten Standorten. Impfaktionen erfolgen dabei in enger Abstimmung mit den lokalen Gesundheitsämtern. Zusätzlich unterstützen bekannte Persönlichkeiten und Influencer als Testimonials die Kampagne und geben ihr dadurch zusätzliche Reichweite. Hinter der Initiative stehen unter anderem die Unternehmen Aldi Nord und Süd, Breuninger, Deichmann, Deutsche Euroshop, ECE Group, Edeka, Ernsting’s Family, Galeria Karstadt Kaufhof, Intersport, Kik, Lidl und Kaufland, Media Markt Saturn, Metro, Rewe Group, S. Oliver, Tengelmann Unternehmensgruppe, Thalia, Transgourmet und Unibail-Rodamco-Westfield Germany. Die an der Kampagne beteiligten Handelsunternehmen verzeichnen täglich mehr als 40 Millionen Kundenkontakte und sind mit zehntausenden Standorten in ganz Deutschland vertreten. Die Aktion nutzt diese enorme Reichweite und flächendeckende Präsenz, um zur Steigerung der Impfbereitschaft in Deutschland beizutragen. So sollen Menschen erreicht werden, die sich trotz bestehendem Impfangebot bisher nicht haben impfen lassen. Puff: „Wir wollen damit aufklären und gleichzeitig motivieren, denn nur mit einer wirkungsvollen Impfkampagne können wir dauerhaft wieder zur Normalität zurückkehren. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn begrüßt die Aktion: „Die größte Impfaktion der Geschichte ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Es freut mich sehr, dass der Handel sich für eine möglichst hohe Impfbereitschaft einsetzt und die Länder und Kommunen bei der Umsetzung niedrigschwelliger Impfangebote unterstützen will. Mit Blick auf die Delta-Variante und Herbst und Winter zählt jede Impfung.“ Und HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff ergänzt: „Natürlich müssen wir die Hygieneregeln einschließlich der Maskenpflicht weiterhin penibel einhalten. Aber der entscheidende Schlüssel zur Bekämpfung der Pandemie ist der Impffortschritt.“ Fehlzeiten eines Mitarbeiters Anspruch auf Bezahlung? Arztbesuch, Beerdigung, Betreuung eines erkrankten Kindes, Eheschließung, Pflegezeit oder Umzug: Es gibt vielfältige Anlässe, aufgrund derer Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz fehlen. In welchen Fällen hat der Mitarbeiter einen Anspruch darauf, nicht am Arbeitsplatz zu sein? Muss der Arbeitgeber Entgelt trotz Abwesenheit des Mitarbeiters zahlen? In unserem HBE-Praxiswissen „Fehlzeiten – Anspruch auf Bezahlung“ erhalten Arbeitgeber zu jeder Ursache für eine Fehlzeit des Mitarbeiters alle wichtigen Informationen. Hinweis: Kommen Tarifverträge nicht zur Anwendung, gelten nur die gesetzlichen Vorschriften! Ausführlich wird in dem Praxiswissen auf das Thema „Betreuung eines erkrankten Kindes“ eingegangen. Hier besteht ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung, sofern dies nach ärztlichem Attest erforderlich ist, eine andere Aufsichtsperson nicht vorhanden und das Kind noch nicht 12 Jahre alt ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere HBE-Juristen. Entgeltumwandlung Übergangsfrist endet 2022 Arbeitgeber müssen eingesparte Sozialabgaben an ihre Beschäftigten weitergeben, die per Entgeltumwandlung für ihr Alter vorsorgen. Das galt bisher für neue Verträge ab 2019. Doch die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist für Bestandsverträge endet 2022. Die neue Regelung ist Teil des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Sie gilt ab 2022 auch für Bestandsverträge bei der Direktversicherung, der Pensionskasse sowie dem Pensionsfonds. Der HBE-Partner Signal Iduna bietet Arbeitgebern konkrete Hilfe bei der Neugestaltung von Entgeltumwandlungsvereinbarungen im Rahmen der Zuschusspflicht an. Denn nur gut informierte Firmenchefs können ihre Gesetzespflicht erfüllen und darüber hinaus die Chancen der betrieblichen Altersversorgung als wirkungsvolles Personalbindungsinstrument nutzen. Ihr Ansprechpartner bei der Signal Iduna: Christian Burghard, E-Mail: hbe@signal-iduna.de, Tel.: 089 55144-280 Betriebswirtschaftlicher Kurzcheck Alle Faktoren auf einen Blick Der fehlende Überblick über die wirtschaftliche Situation ist oft genug die Ursache von Problemen in vielen Einzelhandelsunternehmen. Der HBE unterstützt Sie hier mit seinem betriebswirtschaftlichen Kurzcheck unter www.hv-bayern.de. Durch die sofortige Analyse Ihrer Daten und die Gegenüberstellung mit vergleichbaren Branchengrößen erhalten Sie alle betrieblichen Faktoren auf einen Blick. Der kostenlose Kurzcheck ist leicht anwendbar und durch die schnelle Aufbereitung der Kennzahlen ein Frühwarnsystem. Unser Kurzcheck ersetzt im Bedarfsfall jedoch nicht die professionelle Hilfestellung durch unsere HBE-Branchenexperten.

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