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Handel direkt 5/2020

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SOCIAL-MEDIA-SHOPPING Nutzen Sie den Trend, um Umsätze zu generieren. Wie, erfahren Sie auf Seite 3. STADTMARKETINGPREIS 2020 Alles über die Gewinner und deren Projekte finden Sie auf den Seiten 4 und 5. SEPTEMBER / OKTOBER 2020 | #5 GEMA und Corona Gutschrift beantragen Für den Zeitraum, in dem Unternehmen aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie schließen müssen, ruhen alle Verträge bei der GEMA. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 16. März 2020. Jetzt liegen die Details für die konkrete Abwicklung vor. Erfreulicherweise wird auch eine anteilige Erstattung gewährt, wenn ein Betrieb wegen der 800-qm-Regeln nicht vollständig geöffnet werden konnte. Voraussetzung für eine solche Gutschrift bzw. Rückerstattung ist allerdings eine individuelle Mitteilung des Einzelhändlers im Hinblick auf seine konkreten Betriebsschließungszeiten. Diese wird seit Mitte September über das GEMA- Online-Portal (www.gema.de) abgewickelt. Handel direkt gibt’s auch als E-Paper! Alle Informationen unter www.hv-bayern.de/handeldirekt Auswirkungen der Corona-Krise Kurzarbeits-Regelung wird verlängert Black Friday Die bayerische Wirtschaft hat nach wie vor unter den massiven Folgen der Coronavirus-Pandemie zu leiden. In dieser Krise hat Kurzarbeit auch im Handel viele Jobs gerettet. Diese bewährte Kurzarbeitsregelung wird verlängert. Darauf haben sich die Spitzen von Union und SPD geeinigt. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist in Vorbereitung. Bei Redaktionsschluss war der Referentenentwurf noch in der Abstimmungsphase. Die verlängerte Bezugsdauer wird für Betriebe gelten, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben. Längstens soll das Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2021 verlängert werden. Wie berichtet, hatte die Bundesregierung wegen der Corona-Krise die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld erleichtert. Kurzarbeitergeld ist für jeden Betrieb möglich, auch für Beschäftigte in Zeitarbeit. Sind mindestens 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen, kann ihr Betrieb bei der Agentur für Arbeit für sie Kurzarbeit beantragen. Normalerweise muss min des- Vorsicht vor Abmahnungen Auch in Deutschland organisieren immer mehr stationäre Geschäfte und Online-Shops am Black Friday Aktionen und gewähren Preisnachlässe. Werbung mit dem Hinweis auf den Black Friday ist allerdings nicht risikolos möglich. In diesem Jahr fällt der Black Friday auf den 27. November. Wichtig für Händler: Das Bundespatentgericht hat nach einem jahrelangen Rechtsstreit entschieden, dass die Wortmarke „Black Friday“ weiterhin in Teilbereichen Markenschutz genießt. Die zuvor vom Deutschen Patent- und Markenamt gewährte komplette Löschung der Marke sei nicht korrekt gewesen, so die Richter. Das letzte Wort ist zwar auch mit diesem Beschluss noch nicht gesprochen, da das Bundespatentgericht die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen hat. Aber ein hohes Risiko bleibt, auch wenn die Wortmarke noch mit anderer Begründung angegriffen worden ist. So tens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des fehlenden Nettoentgelts – für Eltern mit Kindern 67 Prozent. Beschäftigte müssen keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. ist eine Klage auf Löschung der Marke wegen Verfalls aufgrund von Nichtbenutzung beim Landgericht Berlin eingereicht worden. Soweit Händler keine (entgeltliche) Lizenz für die Nutzung erworben haben, sollten sie mit Blick auf die unklare Rechtslage daher vorsichtshalber auf die Nutzung der Wortmarke „Black Friday“ verzichten. Ihr HBE-Ansprechpartner: Wolfgang von Burchhard, E-Mail: burchard@hvbayern.de, Tel.: 089 55118-120. HERAUSGEBER Handelsverband Bayern e.V. Redaktion/V.i.S.d.P: Bernd Ohlmann – ©HBE, Erscheinungsweise: 2 mtl., Postfach 201342, 80013 München, T. 089 55118-115, www.hv-bayern.de HBE BEZIRKE ■ Oberbayern | München | 089 55118-0 | Fax 089 55118-163 | info@hv-bayern.de ■ Oberpfalz/Niederbayern | Regensburg | 0941 60409-0 | Fax 0941 798300 | oberpfalz-niederbayern@hv-bayern.de ■ Oberfranken | Bayreuth | 0921 72630-0 | 0921 72630-30 | oberfranken@hv-bayern.de ■ Mittelfranken | Nürnberg | 0911 24433-0 | 0911 208921 | mittelfranken@hv-bayern.de ■ Unterfranken | Würzburg | 0931 35546-0 | 0931 17127 | unterfranken@hv-bayern.de ■ Schwaben | Augsburg | 0821 34670-0 | 0821 36435 | schwaben@hv-bayern.de

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