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Handel direkt 4/2022

Handel direkt

SCHUTZ VOR CORONA Arbeitgeber können unter Umständen Corona-Tests vorschreiben. Mehr auf Seite 2. NEUE RICHTLINIE Ab dem 1. August gelten neue arbeitsrechtliche Vorgaben. Details auf Seite 5. JULI / AUGUST 2022 | #4 300 Euro Energiepauschale Auszahlung durch Arbeitgeber Foto: © Ludovic L‘HENORET - stock. adobe.com Die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro ist Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung. Beginnend ab dem 1. September 2022 soll diese vom Arbeitgeber einmalig allen einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen gezahlt werden. Die Energiepreispauschale ist steuerpflichtig und wird mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Auf diese Weise wird erreicht, dass Menschen mit niedrigen Einkommen besonders stark begünstigt werden. Zusätzlich fallen ggf. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an. Allerdings ist die Energiepreispauschale sozialabgabenfrei. Was Arbeitgeber bei der Auszahlung in jedem Fall beachten müssen und welche Besonderheiten bei Teilzeitbeschäftigten und Minijobbern gelten, erfahren Sie in unserem HBE-Praxiswissen (Download unter www.hv-bayern.de) sowie unter www.bundesfinanzministerium.de. Seit Anfang August 2022 müssen alle neuen Arbeitsverträge geändert werden Arbeitgeber riskieren hohe Strafen Arbeitsverträge müssen seit dem 1. August 2022 u. a. zusätzliche Angaben zu Kündigung oder Probezeit enthalten. An diesem Tag ist das neue Nachweisgesetz wirksam geworden. Viele Arbeitgeber wissen das nicht und riskieren dadurch hohe Strafen. Hintergrund ist die sogenannte „EU-Arbeitsbedingungen-Richtlinie“, mit der die Arbeitsbedingungen verbessert werden sollen. So muss zum Beispiel Arbeitnehmern spätestens zum Arbeitsantritt ein schriftlicher Nachweis über die wesentlichen Vertragsbedingungen ausgehändigt werden. Außerdem Warnung vor gefälschten Rechnungen müssen Vereinbarungen zu Überstunden oder Ruhepausen schriftlich fixiert werden. Einen Überblick über die Änderungen durch das neue Nachweisgesetz erhalten Sie in unserem HBE-Praxiswissen „Arbeitsrechtliche Änderungen durch die Arbeitsbedingungen-Richtlinie zum 1.8.2022“. Sie finden das Dokument auf der Startseite unserer Homepage www.hv-bayern.de. Wichtig: Der HBE hat seine gesamten Musterarbeitsverträge an die neue Rechtslage angepasst. Die Verträge stehen online unter www.hv-bayern.de/leistungen/recht/arbeitsrecht. Vorsicht Abzocke mit Fake-Covid-Tests Wieder einmal wird versucht, mit einer dreisten Masche Unternehmen zu täuschen und abzuzocken. Derzeit erhalten viele Handelsunternehmen gefälschte Rechnungen und Mahnungen für angebliche Lieferungen von CO­ VID-19 Antigen-Schnelltests. Absender der Schreiben ist eine Alpha-Ribs GmbH mit Sitz in Grabau in Schleswig-Holstein, die unter dem Produktnamen Humedical Rechnungen für nie gelieferte Corona-Tests verschickt. Als „letzte Mahnung” wird in dem Brief zudem mit einem Inkassounternehmen gedroht. Damit wären zusätzliche Kosten für die betroffenen Unternehmen verbunden. Die Rechnungen werden postalisch oder per E-Mail verschickt. Überweisen Sie den geforderten Geldbetrag auf keinen Fall. Informieren Sie außerdem unbedingt Ihre Buchhaltung, damit diese nicht unbedarft Rechnungen für die vermeintliche Lieferung von Corona-Tests oder Schutzmasken bezahlt. Im Zweifelsfall holen Sie sich auf jeden Fall Rat bei unseren Juristen in den HBE­ Bezirksgeschäftsstellen. Foto: © VRD - stock.adobe.com php zum Download bereit. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere HBE-Juristen. Weitere Informationen zu den arbeitsrechtlichen Änderungen finden Sie auf Seite 5. Handel direktgibt es auch als E-Paper! hv-bayern.de/handeldirekt HERAUSGEBER Handelsverband Bayern e.V. Redaktion/V.i.S.d.P: Bernd Ohlmann – ©HBE, Erscheinungsweise: 2-mtl., Postfach 201342, 80013 München, Tel. 089 55118-115, www.hv-bayern.de HBE BEZIRKE ■ Oberbayern | München | Tel. 089 55118-0 | Fax 089 55118-163 | info@hv-bayern.de ■ Oberpfalz/Niederbayern | Regensburg | Tel. 0941 60409-0 | Fax 0941 60409-99 | oberpfalz-niederbayern@hv-bayern.de ■ Oberfranken | Bayreuth | Tel. 0921 72630-0 | Fax 0921 72630-30 | oberfranken@hv-bayern.de ■ Mittelfranken | Nürnberg | Tel. 0911 24433-0 | Fax 0911 24433-55 | mittelfranken@hv-bayern.de ■ Unterfranken | Würzburg | Tel. 0931 35546-0 | Fax 0931 17127 | unterfranken@hv-bayern.de ■ Schwaben | Augsburg | Tel. 0821 34670-0 | Fax 0821 36435 | schwaben@hv-bayern.de

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