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Handel direkt 4/2020

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Handel direkt

PRÄMIE VOM STAAT Unternehmen, die Auszubildende übernehmen, werden belohnt. Mehr auf Seite 2. LOCKERUNGEN FÜR SCHWANGERE Die Regeln für die Beschäftigungsverbote werden etwas gelockert. Mehr auf Seite 4. JULI / AUGUST 2020 | #4 Kassenumstellung Frist in Bayern wird verlängert Das Kassengesetz verpflichtet Einzelhändler dazu, Registrierkassen manipulationssicher umzurüsten. In Bayern wird die Frist zur Umstellung verlängert. Die Finanzverwaltung in Bayern wird Kassensysteme bis zum 31. März 2021 auch weiterhin nicht beanstanden, wenn das manipulationssichere technische Sicherheitssystem (TSE) bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich verbindlich bestellt und der Einbau verbindlich in Auftrag gegeben wurde oder der Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist. Ein gesonderter Antrag auf Fristverlängerung ist somit nicht (mehr) erforderlich. Wichtig: Dokumentieren Sie Ihre verbindliche Bestellung bzw. die Nicht-Verfügbarkeit für eventuelle Betriebsprüfungen. Finanzieller Zuschuss für kleine und mittelständische Unternehmen Neue Corona-Überbrückungshilfe Um die wirtschaftliche Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen in der Corona-Krise zu sichern, hat die Bundesregierung neue Überbrückungshilfen für betroffene Betriebe beschlossen. Seit Anfang Juli können Unternehmen zur Sicherung ihrer Existenz die neuen finanziellen Hilfen beantragen. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze in den Monaten April und Mai 2020 in Summe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum zusammengenommen um mindestens 60 Prozent durch Corona-bedingte Schließungen Neuer Mindestlohn oder Auflagen eingebrochen sind. Die Anträge müssen bis spätestens 31. August gestellt werden. Bei Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro (jeweils für drei Monate). Die Beantragung ist ausschließlich über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer möglich. Die Zu schüsse sind zurückzuzahlen, sollte das Unternehmen nicht bis August 2020 fortgeführt werden. Eine Auszahlung der Zuschüsse an Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb eingestellt oder die Schrittweise Steigerung auf über 10 Euro Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll bis zum 1. Juli 2022 in vier Stufen von derzeit 9,35 Euro auf 10,45 Euro steigen. Das hat die zuständige Mindestlohnkommission einstimmig beschlossen. Der Mindestlohn wird demnach zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro, zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto je Zeitstunde steigen. HBE- Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff kritisiert die Erhöhung: „Ein solcher Beschluss ist angesichts der unsicheren wirtschaftlichen Entwicklung völlig überzogen. Besonders die kräftige Erhöhung auf der letzten Stufe ist viel zu hoch.“ Viele Unternehmen würden durch die Corona-Pandemie vor großen Herausforderungen stehen. Die Erhöhung werde die Existenz vieler Betriebe gefährden, so Puff. Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Verordnung umsetzen. Weitere Informationen zur Erhöhung des Mindestlohns erhalten Sie auch bei den Juristen in unseren HBE-Bezirksgeschäftsstellen. Insolvenz angemeldet haben, ist ausgeschlossen. Weitere Informationen finden Sie unter www.stmwi.bayern. de/ueberbrueckungshilfe-corona/ sowie bei Ihrem HBE-Ansprechpartner Martin Wallner, E-Mail: wallner@ hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-140. Praxiswissen Mitglied werden und von unseren Leistungen profitieren www.hv-bayern.de/leistungen/ praxiswissen HERAUSGEBER Handelsverband Bayern e.V. Redaktion/V.i.S.d.P: Bernd Ohlmann – ©HBE, Erscheinungsweise: 2 mtl., Postfach 201342, 80013 München, T. 089 55118-115, www.hv-bayern.de HBE BEZIRKE ■ Oberbayern | München | 089 55118-0 | Fax 089 55118-163 | info@hv-bayern.de ■ Oberpfalz/Niederbayern | Regensburg | 0941 60409-0 | Fax 0941 798300 | oberpfalz-niederbayern@hv-bayern.de ■ Oberfranken | Bayreuth | 0921 72630-0 | 0921 72630-30 | oberfranken@hv-bayern.de ■ Mittelfranken | Nürnberg | 0911 24433-0 | 0911 208921 | mittelfranken@hv-bayern.de ■ Unterfranken | Würzburg | 0931 35546-0 | 0931 17127 | unterfranken@hv-bayern.de ■ Schwaben | Augsburg | 0821 34670-0 | 0821 36435 | schwaben@hv-bayern.de

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