04 TOP THEMENHANDEL DIREKT | MAI / JUNI 2025 | #3Das zahlt sich auch für den Arbeitgeber ausBetriebliche Altersvorsorgelohnt sichFoto © Robert Kneschke - stock.adobe.comQualifizierten Mitarbeitern stehen heutzutagemehr denn je alle Türen offen. Viele Bewerber informierensich vor der Arbeitsplatzwahl, welchenberuflichen Mehrwert ein Arbeitgeber bietet. Einesder attraktivsten Extras ist die betrieblicheAltersvorsorge (bAV). Durch diese können Sie sichnicht nur als attraktiver Arbeitgeber positionieren,sondern auch die Lohnnebenkosten erheblichsenken. Gute Nachrichten für Beschäf tigte imEinzelhandel: Seit 1. Januar 2025 sinddie tarifvertraglichen Beiträge zur betrieblichenAltersvorsorge deutlich gestiegen. Das bedeutetattraktivere Leistungen und damit mehr Sicherheitim Alter. Konkret ist der Arbeitgeberbeitragauf jährlich 420 Euro für Vollzeitbeschäftigte gestiegen– ein Plus von 120 Euro. Auch für Auszubildendeerhöhte sich der Beitrag spürbar von150 Euro auf 210 Euro jährlich. Zusätzlich stiegder Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlungvon 10 auf 15 Prozent, was den Vermögensaufbauzusätzlich beschleunigt. Die höheren Beiträgeund Zuschüsse machen die bAV noch attraktiverund stärken die finanzielle Basis für die Altersvorsorgeder Beschäftigten. Arbeitgeber profitierennicht nur von motivierten Beschäftigten.Gleichzeitig haben sie auch ein starkes Argumentin der Hand bei Personalgewinnung und -bindung.Der langjährige HBE-Partner Signal Idunaunterstützt Arbeitgeber im Einzelhandel mit zielgruppenspezifischenLösungen. Ein Highlight istz. B. die Tarifvertragsgarantie. Über diese lassensich bestehende Verträge an zukünftige Beitragserhöhungenanpassen. Im Tarifvertragsgeschäftbietet die Signal Iduna eine Beitragsgarantie vonbis zu 100 Prozent an. Damit werden die Anforderungenaus dem Tarifvertrag im Einzelhandelbestmöglich umgesetzt. Weitere Informationendazu finden Sie in unseren HBE-Praxiswissen„Betriebliche Altersvorsorge“ Ihr Ansprechpartner:Christian Burghard, E-Mail: hbe@signaliduna.de,Tel.: 089 55144-280.Jetzt bewerbenDas Gesicht des Handels 2025Bereits seit 2011 verleiht der HandelsverbandDeutschland einmal im Jahr den Mitarbeiterpreis„Gesicht des Handels“. Mit der Auszeichnung würdigtder HDE das große Engagement und die wichtigeRolle der Beschäftigten im Einzelhandel. Bewerbenkönnen sich auch dieses Jahr wieder alle, die im Einzelhandeltätig sind. Ausgeschlossen sind Inhaberund Unternehmenseigentümer. Der Preisträger wirddurch eine Jury aus Personal- und Branchenexpertengewählt. Die Verleihung des Titels erfolgt dann imRahmen des Handelskongresses Deutschland, der amHDE-Aktionsplan für effizienteres BezahlenFairness im Payment und Sicherungdes BargeldkreislaufsAngesichts der Bedeutung reibungsloser Bezahlvorgängefür Einzelhandel und Verbraucher mahnt derHandelsverband Deutschland (HDE) in seinem Aktionsplanfür effizienteres Bezahlen zu politischenMaßnahmen, um Zahlungssysteme fairer zu gestalten.Der Verband fordert insbesondere, Wahlfreiheitund Wettbewerbsfähigkeit für Handel und Verbraucherauch im Payment zu gewährleisten und setztsich für die Sicherung des Bargeldkreislaufs ein.„Karten ausgebende Banken bieten ihren Kunden attraktiveServices, meist kostenlos. Die Kosten trägtletztlich der Handel“, so HDE-HauptgeschäftsführerStefan Genth. Gleichzeitig mache es die Abhängigkeit12. und 13. November 2025 in Berlin stattfindet (mehrInformationen unter www.handelskongress.org). AlsPreis winken dem Gesicht des Handels und einerBegleitperson eine Reise nach Berlin inklusive zweiKarten für den Handelskongress, zwei Hotelübernachtungensowie 1.000 Euro Taschengeld. Es wartenBlicke hinter die Kulissen der Veranstaltung undspannende Begegnungen in der Hauptstadt. Wer dasGesicht des Handels 2025 werden möchte, kann sichbis zum 1. September 2025 online unter www.einzelhandel.de/gesichtbewerben.Unangekündigte KassennachschauSo können Sie teure NachzahlungenvermeidenFoto © Light impression - stock.adobe.comDie Finanzverwaltung darf auch während der üblichenGeschäfts- und Arbeitszeiten jederzeit unangekündigteine Kassennachschau vornehmen. Dieskann weder verweigert noch an einen Steuerberaterdelegiert werden. Der Finanzbeamte kann vor deroffiziellen Prüfung z. B. als Kunde getarnt Testkäufedurchführen. Mögliche Kosten, damit Unterlagenverfügbar oder elektronische Daten übermittelt werdenkönnen, muss der Händler tragen. Entspricht dieKassentechnik nicht den gesetzlichen Anforderungen,kann das Finanzamt Steuern aufgrund einesgeschätzten Gewinns festsetzen. Informationen zurordnungsgemäßen Kassenführung finden Sie in unseremHBE-Praxiswissen „Ordnungsgemäße Kassenführung“.Ihre HBE-Ansprechpartnerin: AnastasiaJust, E-Mail: just@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-140.von internationalen Zahlungsdienstleistern schwieriger,Payment-Lösungen eigenständig und im Sinneeuropäischer Standards zu entwickeln. „Mehr Unabhängigkeitwäre hier im Interesse von Handel undVerbrauchern“, betont Genth. Der HDE fordert,Zahlungssysteme effizienter und fairer zu gestalten,Innovationen im Payment zu fördern und die Kundenzufriedenheitlangfristig zu verbessern. Regulatorischeund strukturelle politische Maßnahmensind aus Sicht des HDE überfällig. Neben der praxisgerechtenEinführung des digitalen Euro sieht derHDE auch in der Sicherung des Bargeldkreislaufseine zentrale Säule der Zukunft des Bezahlens.
HANDEL DIREKT | MAI / JUNI 2025 | #3TOP THEMEN05HDE geht gegen chinesische Plattform Temu vorBeschwerde beim KartellamtUnterschiedezwischen Ostund WestSonderauswertung der Innenstadt-StudieFoto: © Ascannio - stock.adobe.comDer Handelsverband Deutschland (HDE)hat beim Bundeskartellamt eine Beschwerdegegen die chinesische Plattform Temuwegen kartellrechtswidrigen Verhaltenseingereicht. Die Vorwürfe gründen darauf,dass Temu den Geschäftspartnern, dieWaren über die Plattform verkaufen, diePreissetzungshoheit entzieht. Denn Temulegt nicht nur fest, dass die Preise der einzelnenHändler bei maximal 85 Prozentdes Preises liegen dürfen, den die Händlerfür ein vergleichbares Produkt auf anderenVerkaufsplattformen verlangen. Vielmehrbehält sich Temu gegenüber den Verkäufernzugleich auch vor, selbst über dieHöhe der finalen Verkaufspreise zu entscheiden.Temu verstößt darüber hinaus in vielerlei Hinsichtgegen weitere europäische und nationale Verordnungenund Gesetze. Die Vorgaben der Preisangabenverordnungwerden nicht beachtet, so fehlt beispielsweisebei der Werbung mit Preisherabsetzungenregelmäßig die verpflichtende Angabe des niedrigstenPreises der letzten 30 Tage. Gegen die Verbote desLauterkeitsrechts wird unter anderem verstoßen,indem mit irreführenden Countdowns im Zusammenhangmit Preisreduzierungen geworben wird.Zahlreiche Testkäufe von verschiedenen Organisationenund Unternehmen zeigen immer wieder, dassdie von Temu angebotenen Produkte häufig nichtden Produktsicherheitsvorschriften entsprechen.„Wer hierzulande Waren anbietet und verkauft, musssich auch an unsere Regeln und Gesetze halten. Dieheimischen Handelsunternehmen investieren vielGeld in die Einhaltung von Umwelt- sowie Verbraucherschutzauflagenund finanzieren mit ihren Steuerzahlungendas Gemeinwesen. Dagegen verkaufenchinesische Plattformen wie Temu massenhaft Warenauf unserem Markt, ohne sich an die geltendenVorschriften zu halten. Gegen das kartellrechtswidrigeVerhalten von Temu geht der HDE nun aktiv miteiner Beschwerde beim Bundeskartellamt vor“, soHDE-Präsident Alexander von Preen.Die Beschwerde wurde zusammen mit Kartellrechtsexpertender renommierten Kanzlei Noerr erarbeitetund basiert unter anderem auch auf zahlreichenDokumenten und Testkaufergebnissen.Wie berichtet, geht auch die EU-Kommission endlichmit einem Bündel an Maßnahmen gegen die umstrittenenchinesischen Online-Plattformen vor. Es istein längst überfälliger Schritt, denn Temu, Shein undAlibaba verschaffen sich durch die Missachtung vonGesetzen und Vorschriften unfaire Wettbewerbsvorteile.Neben verschärften Kontrollen der Behördenwird u. a. die bisherige Zollbefreiung für Sendungenim Wert von bis zu 150 Euro wegfallen. Als Entschädigungfür den Aufwand der Zollbehörden bei Kontrollender Paketflut aus China soll zudem eine Bearbeitungsgebührfür „Artikel des elektronischenHandels“ eingeführt werden.Der HDE und die Landesverbände des deutschen Einzelhandelsunterstützen den Einsatz der EU für faireWettbewerbsbedingungen im Online-Handel ausdrücklich.Foto © CIMA Beratung + Management GmbHDer Hauptgrund für den Besuch der Innenstadtist in Ost- genauso wie in Westdeutschland derEinkauf. Der Einzelhandel nimmt somit weiterhindie zentrale Rolle in den Stadtzentren ein. Daszeigt eine aktuelle Ost-West-Auswertung derDeutschlandstudie Innenstadt. Gleichzeitigmacht die Studie deutlich, dass die Ostdeutschendie Städte aus dem gesamten Bundesgebiet positivbewerten, die Westdeutschen beschränkensich auf westdeutsche Innenstädte. MarkanteUnterschiede zwischen Ost und West gibt es z. B.bei den Einschätzungen der Bevölkerung zumHandlungsbedarf vor Ort. So sehen Westdeutschein ihren Stadtzentren einen höheren Investitionsbedarf,als die Menschen in den ostdeutschenBundesländern. Für die hohe Wahrnehmung vonDefiziten in der Stadtgestaltung im Westen bietensich hier als Erklärung die nach der Wende vielfachaufwändigen Sanierungen im Osten an. Einähnliches Programm hat es im Westen nie gegeben.Mehr als 41 Prozent der Westdeutschen seheneinen wichtigen Handlungsbedarf bei Stadtbildund Aufenthaltsqualität, im Osten liegt dieserWert bei 36 Prozent. Große Differenzen zwischenOst und West zeigen sich bei der Bewertung dereinzelnen Innenstädte in Deutschland. Währenddie Westdeutschen unter den zehn attraktivstenStadtzentren des Landes nur westdeutsche Destinationennennen, fällt die Rangliste bei den Ostdeutschendeutlich gemischter aus. Für Westdeutscheliegen München, Hamburg und Kölnganz vorne, für die Ostdeutschen Berlin, Dresdenund Leipzig. Hier folgen aber auf den Plätzen vierund fünf dann Hamburg und München sowie aufden Rängen acht und zehn Köln und Frankfurt amMain. Die aktuelle Ost-West-SonderauswertungDeutschlandstudie Innenstadt wurde im Auftragdes City-Management-Verband Ost und in Kooperationmit dem HDE von der Cima erstellt.
Laden...
Laden...
Dann können Sie auf alle Leistungen und Downloads dieser Website und des HBE zugreifen.
Informieren Sie sich noch heute!
© Copyright Handelsverband Bayern e.V.