02 TOP THEMENHANDEL DIREKT | MAI / JUNI 2025 | #3Online-StreitbeilegungPlattform wird MitteJuli abgeschaltetMutterschutz und ElternzeitDas müssen SiebeachtenBAG-Richter zu Kündigung per PostWichtiges Urteil fürArbeitgeberFoto: © bluedesign - stock.adobe.comEine Abmahngefahr für den Handel weniger: Zum20. Juli 2025 wird die sogenannte OS-Plattform,die europäische Plattform zur Online-Streitschlichtung,eingestellt. Der Grund: Die Möglichkeit,Streitigkeiten zwischen Verbrauchernund Händlern außergerichtlich zu lösen, wurdekaum genutzt. Online-Händler und Betreiber vonOnline-Marktplätzen mussten seit 2016 zwingendauf die OS-Plattform hinweisen. Bis zum 20. Julimuss der Hinweis auf sie aber noch erhaltenbleiben. Das betrifft i. d. R. das Impressum, AGB,E-Mail-Signatur sowie die entsprechendenHinweise auf Verkaufsplattformen wie Amazon.Allerdings können Verbraucher schon seit dem20. März keine Beschwerden mehr über die Plattformeinreichen. Ab Mitte Juli entfällt dann diePflicht, auf die OS-Plattform hinzuweisen und zuverlinken. Tipp: Setzen Sie sich eine Kalendererinnerungfür den 20. Juli, damit Sie alle entsprechendeVerweise entfernen. Um Abmahnungen zuvermeiden, sollte dies nicht vor diesem Stichtaggeschehen. Bei Fragen können Sie sich gerne auchan unsere HBE-Juristen wenden.Handels-Infosonline:HBE-Newsletterbestellen!www.hv-bayern.deFoto: © pressmaster - stock.adobe.comWie in der übrigen Wirtschaft haben auch im Handelschwangere und gebärende Frauen rechtliche Ansprüche.Wird eine Mitarbeiterin schwanger, stelltsich für den Händler die Frage, welche Rechte undPflichten er nun beachten muss. Was gilt beim Kündigungsschutz?Können Mitarbeiter die Elternzeitverlängern? Wie sieht es mit dem Urlaubsanspruchin der Elternzeit aus? Was Arbeitgeber unbedingtbeachten und welche Fristen eingehalten werdenmüssen, erfahren Sie in unserem aktualisiertenHBE-Praxiswissen „Mutterschutz und Elternzeit“,das auf der HBE-Website unter www.hv-bayern.dezum Download bereitsteht. Falls Sie weitere Fragenhaben, wenden Sie sich bitte an unsere Juristen inden HBE-Bezirksgeschäftsstellen.Nutzung von künstlicher Intelligenz im HandelUmsetzungbleibt herausforderndFoto: © Fiedels - stock.adobe.comEin Einwurfeinschreiben mit Einlieferungsbelegund Sendestatus ist kein sicherer Beweis für denZugang einer Kündigung. Das hat das Bundesarbeitsgerichtentschieden. Die BAG-Richter verlangenzusätzlich einen Auslieferungsbeleg. Derbloße Sendestatus der Post sei kein ausreichenderBeweis für den Zugang einer Kündigung (Urteil v.30.1.2025 - 2 AZR 68/24). Denn dieser liefere keinedetaillierten Informationen wie z. B. Uhrzeit,Adresse, Zustellbezirk oder ob die Zustellung persönlichan den Empfänger oder als Einwurf in denBriefkasten erfolgte. Tipp: Wenn keine persönlicheÜbergabe möglich ist, ist der rechtzeitigeEinwurf des Kündigungsschreibens durch persönlichbekannte Boten in den Hausbriefkastendes Arbeitnehmers die sicherste Zustellung.Foto: © Neha - stock.adobe.comImmer mehr Handelsunternehmen in Deutschlanderkennen das strategische Potenzial von künstlicherIntelligenz (KI) und setzen die Technologie ein.Gleichzeitig bleibt die unternehmensweite Umsetzungfür viele eine Herausforderung. Das zeigt eineaktuelle KI-Studie, die der Handelsverband Deutschland(HDE) gemeinsam mit Safaric Consulting durchgeführthat. Zwischen kleinen und großen Handelsunternehmenklafft dabei eine immer größerwerdende Lücke bei Einsatz und Planung von KI.90 Prozent der Unternehmen mit einem Nettoumsatzzwischen 50 Millionen und einer Milliarde Eurohaben KI-Projekte bereits umgesetzt oder sind aktuellin der Planungsphase. Die gleiche Aussage treffenlaut Studie 86,4 Prozent der Unternehmen mit übereiner Milliarde Euro Nettoumsatz. Deutlich abgeschlagensind kleine Unternehmen mit einem Umsatzvon unter 50 Millionen Euro: Hier liegt derAnteil bei nur 46,9 Prozent. Rund 21,6 Prozent allerbefragten Unternehmen haben KI bereits im Rahmenvon Pilotprojekten eingesetzt. Das entspricht einemAnstieg von 46 Prozent im Vergleich zur letzten Erhebungaus dem Jahr 2023. Zudem setzen 16,2 ProzentKI auf breiter Basis ein, 9,6 Prozent haben die Einführungbereits abgeschlossen. Beide Werte habensich damit jeweils im Vergleich zu 2023 verdreifacht.Für die Studie von HDE und Safaric Consulting wurdenüber 175 Handelsunternehmen befragt.
HANDEL DIREKT | MAI / JUNI 2025 | #3TOP THEMEN03Was ändert sich für mein Unternehmen?Barrierefreiheit wird PflichtFoto: © Bilal Ulker - stock.adobe.comDie Uhr tickt: In knapp vier Wochen müssen Händlerihre digitalen Angebote, die Kundenkommunikationund ihre Verkaufsprozesse barrierefrei gestaltethaben. Denn am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzin Kraft. Welche Händler sindbetroffen? Gibt es Ausnahmen? Was müssen die Unternehmenunbedingt beachten? Antworten auf diewichtigsten Fragen erhielten die Teilnehmer ineinem speziellen HBE-Webinar. Sie konnten nichtdabei sein oder möchten sich die Inhalte gerne nocheinmal ansehen? Den Link für die Aufzeichnungerhalten Sie in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle.Digitale Barrierefreiheit wird übrigens nicht nur ausrechtlicher Sicht für Händler immer wichtiger, sondernauch, um eine größere Kundenzielgruppe zuerreichen. Schließlich wird fast jeder von uns früheroder später darauf angewiesen sein, weil z. B. mitzunehmendem Alter eine benutzerfreundlichereHandhabung beim Online-Shopping nötig wird. Informationenzum Barrierefreiheitsstärkungsgesetzerhalten Sie in unserem HBE-Praxiswissen (Downloadunter www.hv-bayern.de). Ihre HBE-Ansprechpartnerin:Anastasia Just, E-Mail: just@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-140.Nur wenige Händler mit BetriebsvereinbarungenEin Jahr Cannabis-GesetzSeit knapp über einem Jahr ist das umstritteneCanna bis-Gesetz in Kraft und bei vielen Händlernherrscht Unsicherheit im Umgang mit der Droge amArbeitsplatz. Der HBE empfiehlt Betriebsvereinbarungen,die den Konsum von Cannabis vor und beider Arbeit untersagen. Doch auch im Handel habenbislang nur wenige Unternehmen klare Regelungenzum Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz. Dabeifordert die teilweise Legalisierung von Cannabis vonHändlern präventives Handeln. Was Arbeitgeberbeim Verdacht auf Alkohol- oder DrogeneinwirkungWichtige Informationen zu Ferienjobs im HandelGesetze, Regeln & häufige Fehlerbei der Arbeit tun können, erfahren Sie unter hundertprozent.bghw.debei der BerufsgenossenschaftHandel und Warenlogistik (BGHW). Zur Informationder Beschäftigten stellt die BGHW außerdem kostenloseInfo-Flyer und Plakate zur Verfügung. Antwortenauf häufig gestellte Fragen erhalten Sie zudem inunserem HBE-Praxiswissen „Alkohol und Cannabisam Arbeitsplatz“ (Download auf der HBE-Homepageunter www.hv-bayern.de). Bei Fragen können Sie sichselbstverständlich auch an unsere Juristen in denHBE-Bezirksgeschäftsstellen wenden.Am 1. August beginnen in Bayern die Sommerferien.Wie jedes Jahr werden sich wieder Schüler und Studentenum einen Ferienjob bewerben. Sie werden ihrTaschengeld aufbessern und erste Berufserfahrungim Handel sammeln. Sie müssen, genauso wie dieUnternehmen, eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften(z. B. zu Arbeitszeiten und Pausen beiJugendlichen) beachten. Denn Ferienjobs sind wederfür Arbeitgeber noch für die Beschäftigten völlig unproblematisch.Es müssen einige Regelungen beachtetwerden, denn sonst sind im schlimmsten Fallsogar Bußgelder fällig. Welche arbeitsrechtlichenRegeln gelten und welche Vorschriften bei der Lohnsteueroder der Sozialversicherung zu beachten sind,erfahren Sie in unserem Praxiswissen „Ferienjobs:Kinder, Schüler und Studenten“. Sie können es aufder HBE-Website unter www.hv-bayern.de herunterladen.Da die Beschäftigung von Kindern, Schülernund Studenten oftmals im Rahmen einer geringfügigenBeschäftigung erfolgt, weisen wir an dieserStelle auch auf das HBE-Praxiswissen „GeringfügigBeschäftigte und Gleitzonenbeschäftigung“ hin. Esenthält nicht nur alle wichtigen Informationen, sondernauch die dazugehörigen Vertragsmuster. BeiFragen können Sie sich gerne auch an die HBE-Juristenin den Bezirksgeschäftsstellen wenden.MichaelKrines †Der ehemalige Präsident des HandelsverbandsBayern (HBE), Michael Krines, ist kurz nach seinem76. Geburtstag bei einem tragischen Unfallums Leben gekommen. Er stand von 2007 an vierJahre an der Spitze des HBE. Krines leitete gemeinsammit seinem Bruder das renommierteWäsche-Fachgeschäft Franziska Krines GmbH inder Münchner Residenzstraße.HBE-Präsident Ernst Läuger: „Michael Krineshat sich über drei Jahrzehnte in München, inBayern und auf Bundesebene in den Dienst desEinzelhandels gestellt. Während seiner langjährigenTätigkeit in vielen Ehrenämtern hat ersich für die Belange des Handels und zum Wohledes Mittelstands engagiert. Der HBE verliert mitihm einen Menschen, der mit Weitsicht, Gestaltungswillen,Fachkompetenz und viel Herzblutunseren Verband geprägt hat. Er hat sich durchsein Engagement für den bayerischen Einzelhandelgroße Verdienste erworben. Wir habeneinen lieben Menschen verloren, dem wir zugroßem Dank und Anerkennung verpflichtetsind. Den trauernden Angehörigen gilt unsereaufrichtige Anteilnahme.“Michael Krines hat sich über viele Jahre im HBEbzw. dem Landesverband des bayerischen Einzelhandels(LBE) für den mittelständischenHandel eingesetzt. Er war von 2000 bis 2008Vorsitzender des HBE-Bezirks München-Oberbayernund u. a. auch Vizepräsident des HandelsverbandsDeutschland (HDE). Neben seinerTätigkeit engagierte er sich in zahlreichenweiteren Ehrenämtern bei verschiedenen Verbändenund Vereinen. Für seinen außerordentlichenehrenamtlichen Einsatz wurde Krines2009 mit dem Verdienstkreuz am Bande desVerdienstordens der Bundesrepublik Deutschlandausgezeichnet.
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