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Handel direkt 3/2020

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02 TOP THEMEN HANDEL

02 TOP THEMEN HANDEL DIREKT | MAI / JUNI 2020 | #3 Signal Iduna Auch in der Krise Partner des Handels Arbeitsverträge Alle Muster-Vorlagen aktualisiert Erfolgreiche Verkaufsgespräche So überzeugen Sie Ihre Kunden Die Signal Iduna steht auch während der Corona-Krise an der Seite ihrer Kunden. Lässt sich der Versicherungsvertrag nicht unverändert aufrechterhalten, bietet der langjährige und bewährte HBE-Kooperationspartner für diese Fälle ein Maßnahmenpaket mit befristeten Lösungen an. Dieses Maßnahmenpaket umfasst unter anderem Beitragsfreistellungen und -stundungen oder die zeitweise Reduzierung des Versicherungsschutzes. Um die individuell beste Lösung für Sie zu finden, ist hier allerdings eine persönliche Beratung beim zuständigen Vermittler oder Kundendienst der Signal Iduna sinnvoll. Sollte nach Ablauf einer Stundung die Einkommenssituation des Versicherungsnehmers die vollständige Nachzahlung der Beiträge nicht zulassen, kann er eine Ratenzahlung vereinbaren. So lässt sich der wertvolle Versicherungsschutz möglichst unverändert weiterführen. Die Signal Iduna empfiehlt, diesen allerdings nur im Notfall temporär zu reduzieren. Die Rückkehr aus einem reduzierten in den vollwertigen Versicherungsschutz ist unbürokratisch und ohne Nachteile möglich. Ihr Ansprechpartner bei der Signal Iduna: Christian Burghard, E-Mail: hbe@signal-iduna.de, Tel.: 089 55144-280. Liquiditätsprobleme Miete für Händler stunden oder aussetzen? Ersparen Sie sich Ärger und teure rechtliche Fehler: Nutzen Sie unbedingt die immer aktuellen Musterarbeitsverträge des HBE. Sämtliche Vorlagen sind unter Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung aktualisiert und optimiert worden. Ob mit oder ohne Tarifbindung, unbefristet oder befristet, für Vollzeitund Teilzeitkräfte oder Praktikanten und Auszubildende: Arbeitgeber müssen bei Arbeitsverträgen eine Vielzahl von gesetzlichen Regeln unbedingt beachten und unzulässige Klauseln vermeiden. Denn im Ernstfall muss der Arbeitsvertrag auch vor Gericht gelten. Alle Musterverträge stehen für HBE-Mitglieder unter www.hv-bayern.de zum kostenlosen Download bereit. Bei allen Fragen zu den Mustervorlagen können Sie sich natürlich auch gerne an unsere Juristen in den zuständigen HBE-Bezirksgeschäftsstellen wenden. Foto: ©lakov Filimonov - stock.adobe.com Mit der Qualität des Verkaufspersonals steht und fällt der Erfolg in Ihrem Geschäft. Deshalb muss die Technik der Verkaufsgesprächsführung immer wieder auf den Prüfstand gestellt und trainiert werden. Untersuchungen zeigen, dass der Verkauf im Fachhandel von vier Faktoren beeinflusst wird: dem Verkaufspersonal, dem Service, der Qualität und der Werbung. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Für ein erfolgreiches Verkaufsgespräch sind schon die ersten Sekunden der Kontaktaufnahme zwischen Verkäufer und Kunden von entscheidender Bedeutung.“ Setzen Sie daher professionelle Ansprechformen ein. Die Anspracheform muss sich immer auf die konkrete Situation beziehen (der Kunde muss sich persönlich angesprochen fühlen). Wie die erfolgreiche Kontaktaufnahme erfolgt und was man in der Abschlussphase des Verkaufsgeprächs beachten muss, erfahren Sie in unserem Praxiswissen „Verkaufsgespräch“. Ihre HBE- Ansprechpartnerin: Simone Streller, E-Mail: streller@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-112. Von Schließungen betroffene Händler haben jetzt erhebliche Liquiditätsprobleme. Ohne Einnahmemöglichkeiten sind die laufenden Kosten nicht zu stemmen. Die Mietkosten machen dabei einen Großteil aus. Neu ist, dass eine fristlose Kündigung – im Gegensatz zur „normalen“ Rechtslage – unwirksam ist, wenn der Mieter im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 keine Miete zahlt und dies auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Unabhängig davon sollten Händler ihren Vermieter auf die existenzbedrohende Ausnahmesituation hinweisen und auf eine Anpassung des Mietvertrags drängen. Falls dies nicht in einem persönlichen Gespräch möglich ist, finden Sie auf unserer HBE-Website unter www. hv-bayern.de ein entsprechendes Musterschreiben. Haben betroffene Händler überhaupt ein Recht, die Mieten für die Zeit der Schließungen auszusetzen oder die Miete eigenmächtig zu reduzieren? Gibt es die Möglichkeit der Stundung? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unseren FAQs. Diese Liste („Corona-Krise und Miete“) können Sie auf unserer Homepage downloaden oder auch direkt von Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle per Mail erhalten. Wichtiger Hinweis: Es gibt leider keinen automatischen Anspruch auf Mietminderung in diesen Fällen. Eine Entscheidung zu den angesprochenen Rechtsfragen gibt es bislang aufgrund der Einmaligkeit der Situation nicht. Die Verhandlung mit dem Vermieter hat daher oberste Priorität und ist das richtige Mittel, schnell zu einem – für beide Seite – vernünftigen Ergebnis zu kommen. Unsere Praxiswissen Mitglied werden und von Leistungen profitieren. www.hv-bayern.de/leistungen/praxiswissen

HANDEL DIREKT | MAI / JUNI 2020 | #3 TOP THEMEN 03 Das müssen Arbeitgeber in der Corona-Krise wissen Wichtige Änderungen bei Minijobbern Viele Einzelhändler – insbesondere im Lebensmittelhandel – beschäftigen aufgrund der Corona-Krise ihre 450-Euro-Minijobber teilweise in größerem Umfang als ursprünglich vereinbart. Dies kann zum Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 450 Euro führen. Die Minijob-Zentrale erklärt dazu: Übersteigt der Jahresverdienst eines Minijobbers 5.400 Euro, weil sich der Verdienst in einzelnen Monaten erhöht, liegt nicht automatisch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor. Ein Minijob bleibt auch dann bestehen, wenn der höhere Verdienst gelegentlich und nicht vorhersehbar gezahlt wird. Die Höhe des Verdienstes spielt keine Rolle. Eine betragsmäßige Obergrenze für das Überschreiten gibt es also nicht. Unvorhersehbar heißt, dass die Mehrarbeit im Voraus nicht vereinbart war. Diese kann sich beispielsweise ergeben, weil andere Arbeitnehmer erkrankt sind oder aufgrund der Corona- Pandemie unter Quarantäne stehen. Als gelegentlich war bislang grundsätzlich ein Zeitraum von bis zu drei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres anzu sehen. Dieser Zeitraum wird nun vorüber gehend erhöht. Die Zeitgrenzen für die kurzfristige Beschäftigung wurden übergangsweise vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage angehoben. Analog zu der vorübergehenden Erhöhung der Zeitgrenzen bei der kurzfristigen Beschäftigung kann ein gelegentliches Überschreiten der Verdienstgrenze bei 450-Euro-Minijobs für die Monate März bis Oktober 2020 bis zu fünfmal innerhalb eines Zeitjahres erfolgen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Minijob-Zentrale unter www.minijob-zentrale.de. HBE-Praxiswissen Betriebliche Altersvorsorge Die gesetzliche Rente wird für viele Arbeitnehmer als einzige Absicherung im Alter nicht mehr ausreichen. Daher stellt sich für viele Beschäftigte im Einzelhandel, aber auch für Arbeitgeber, die Frage, welche zusätzlichen Möglichkeiten der Altersvorsorge existieren. Der Gesetzgeber hat die betriebliche Altersversorgung in den letzten Jahren immer weiter gestärkt, zuletzt mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG). Unser aktualisiertes HBE-Praxiswissen gibt einen Überblick über die verschiedenen Betriebswirtschaftliche Hilfe Zuschuss für Beratung Altersvorsorgemodelle und die Verpflichtungen aus Arbeitgebersicht. Aufgrund der Komplexität der betrieblichen Altersvorsorge ist in der Regel eine Einzelfallberatung unumgänglich. Bei Interesse kann der HBE auch eine kostenlose Erstberatung beim Kooperationspartner Signal Iduna vermitteln. In diesem Fall wenden sich Interessierte bitte an die zuständige HBE-Bezirksgeschäftsstelle, die die Kontaktdaten der jeweiligen Spezialisten dann gerne weiterleitet. Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung in der Corona-Krise hat der Gesetzgeber die aktuellen BAFA-Förderrichtlinien modifiziert. Damit sollen Einzelhandelsunternehmen, die eine Beratung in Anspruch nehmen, schnell und unbürokratisch finanziell unterstützt werden. Die wichtigsten Änderungen im Überblick: Betroffene Unternehmen müssen vor Antragstellung kein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Dementsprechend wird kein Bestätigungsschreiben eines Regionalpartners im Rahmen des Verwendungsnachweises benötigt. Außerdem wird die Beratung betroffener Unternehmen zu 100 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten, maximal jedoch 4.000 Euro, bezuschusst. Die Verrechnung erfolgt direkt an den Berater. Die BAFA-zertifizierten, professionellen Berater unseres Tochterunternehmens BBE Handelsberatung stehen gerade in der jetzigen Situation für alle betriebswirtschaftlichen Fragestellungen an Ihrer Seite. Corona-Hotline Einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen Die Corona-Krise sorgt in der gesamten Gesellschaft für große Unsicherheit. Mit der neu eingerichteten Corona-Hotline haben alle Betroffenen (Bürger, aber auch Unternehmen) die Möglichkeit, schnelle und hilfreiche Antworten auf ihre Fragen zu erhalten. Die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung ist täglich (auch an den Feiertagen!) von 8 bis 18 Uhr unter 089 122 220 erreichbar. Es werden alle Fragen zu Soforthilfen und anderen Unterstützungmaßnahmen für Kleinunternehmen beantwortet. Bürger erhalten ebenso Hilfe zu gesundheitlichen Themen, den Ausgangsbeschränkungen sowie zur Kinderbetreuung oder den Schulschließungen. Auch allgemeine Fragen zur Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können täglich beantwortet werden. Hygiene- und Abstandsregeln Schutz durch Überblick Die strengen Hygiene- und Abstandsregeln sind für den Handel eine große Herausforderung. Denn in den Geschäftsräumen darf die maximale Anzahl von Kunden nicht überschritten werden und alle Kunden müssen eine Maske tragen. Die Zählung und Steuerung von Besucherströmen, die Erkennung des Mundschutzes oder eine Körpertemperatur-Messung: Der HBE-Kooperationspartner Neukert & Maurer hat dafür die nötige Technik im Angebot. So kann z. B. eine mögliche automatisierte Mundschutz-Erkennung die Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen verifizieren und – angeschlossen an eine spezielle Zutrittskontrolle – den Eintritt in ein Gebäude erlauben oder verwehren. Ihr Ansprechpartner: Frank Hallerbach, E-Mail: frank.hallerbach@ neukert-maurer.de, Tel.: 0821 4863328.

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