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Handel direkt 3/2019

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04 TOP THEMEN HANDEL

04 TOP THEMEN HANDEL DIREKT | MAI / JUNI 2019 | #3 Datenschutz-Grundverordnung Behörden verhängen vermehrt Bußgelder Verpackungsmüll Seit einem Jahr ist das neue Datenschutzrecht (DS-GVO) in Kraft. Zwar ist die (große) Abmahnwelle - zumindest bis jetzt - ausgeblieben. Doch in den letzten Monaten verhängten die Aufsichtsbehörden vermehrt Bußgelder. Umso wichtiger ist es, den Datenschutz vollständig an die neuen Vorschriften anzupassen. Eine gute Übersicht über die Informationspflichten, alle Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und die wichtigsten Schritte zur Umsetzung finden Sie in unserem HBE-Quick-Check. Darin enthalten ist auch eine komplette Übersicht über alle 18 Spezial- Praxiswissen des HBE zur DS-GVO. Den Quick-Check sowie alle anderen HBE-Praxiswissen zur Datenschutz-Grundverordnung können Sie unter www.hv-bayern.de herunterladen. Bei Fragen können Sie sich gerne auch an die Juristen in unseren HBE-Bezirksgeschäftsstellen wenden. Kurzfristige Beschäftigung Höchstgrenzen dauerhaft angehoben Seit Anfang des Jahres gelten aufgrund des Qualifizierungschancengesetzes dauerhaft drei Monate beziehungsweise 70 Tage als Grenze in kurzfristigen Beschäftigungen. Ursprünglich waren die Zeitgrenzen mit der Einführung des Mindestlohns befristet bis Ende 2018 verlängert worden. Für alle Arbeitnehmer, die einen kurzfristigen Minijob ausüben, ändert sich damit nichts. Sie zahlen keine Sozialversicherungsabgaben und können theoretisch unbegrenzt verdienen. Geringe Abgaben fallen dagegen für den Arbeitgeber eines kurzfristigen Minijobbers an. Weitere ausführliche Informationen hierzu finden Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Geringfügig Beschäftigte und Gleitzonenbeschäftigung.“ (Download für Mitgliedsunternehmen auf der HBE-Website unter www.hv-bayern.de). Sie haben noch Fragen oder wünschen eine Beratung? Die Juristen in unseren HBE-Bezirksgeschäftsstellen stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Nach Angaben der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) hat sich in Deutschland 2018 der Verbrauch von Plastiktüten um 400 Millionen auf zwei Milliarden Tüten verringert. Damit ging die Zahl der Kunststofftragetaschen um ein Fünftel im Vergleich zum Vorjahr zurück. Seit Inkrafttreten der Selbstverpflichtung des Handels im Jahr 2016 werden in Deutschland knapp zwei Drittel Tüten weniger konsumiert. Da Kunststofftragetaschen über den Gelben Sack entsorgt werden, Wie sollten Händler reagieren? Abmahnung bekommen Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen treffen irgendwann jeden Einzelhändler. Sie sind teilweise mit erheblichen wirtschaftlichen Belastungen für den Betroffenen verbunden. Einzelhändler werden durch Abmahnungen oftmals in ihrer Existenz bedroht. Ein besonderes Ärgernis sind zudem missbräuchliche Abmahnungen wegen geringfügiger Verstöße mit geringer Wettbewerbsrelevanz. Diese landet eine Tüte aus Deutschland auch nicht in den Weltmeeren. Insgesamt haben rund 350 Unternehmen die Vereinbarung mit dem Bundesumweltministerium (BMU) zur Reduzierung der Zahl von Plastiktüten unterschrieben. Zudem beteiligen sich viele Einzelhändler an der Selbstverpflichtung, ohne formell die freiwillige Vereinbarung mit handelsverband Deutschalnd (HDE) und BMU unterzeichnet zu haben. Viele große Handelsketten haben die Plastiktüte mittlerweile völlig abgeschafft. werden primär ausgesprochen, um Gebühren zu generieren und Vertragsstrafen realisieren zu können. Andererseits hat sich die Abmahnung als Instrument der privaten Rechtsdurchsetzung etabliert. Auf diesem außergerichtlichen Weg wird die Einhaltung der bestehenden Regeln eines lauteren Wettbewerbs effizient gewährleistet. Wettbewerber haben grundsätzlich ein legitimes Interesse an der

HANDEL DIREKT | MAI / JUNI 2019 | #3 TOP THEMEN 05 Das müssen Unternehmen unbedingt beachten Zollkontrollen wegen Mindestlohn Plastiktüten Verbrauch sinkt deutlich Das schlägt sich positiv in der Statistik nieder. Der Verbrauch von Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von unter 50 Mikrometern sank im Jahr 2018 auf 20 Stück pro Einwohner (25 im Jahr 2017). Damit hat Deutschland bei diesen Tüten das EU-Reduktionsziel für 2025 um die Hälfte unterboten. Mit der Vereinbarung zur Reduktion von Kunststofftragetaschen zwischen dem HDE und dem Bundesumweltministerium setzt Deutschland die EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle von 2015 um. Der HDE verpflichtete sich damit zur Verringerung der Zahl von leichten Kunststofftragetaschen bis Ende 2019 auf höchstens 90 und bis 31. Dezember 2025 auf höchstens 40 Kunststofftragetaschen pro Einwohner und Jahr. Die Handelsunternehmen können die Vorgaben entweder durch eine Tütengebühr oder durch den völligen Verzicht auf Einwegtragetaschen umsetzen. Ihr HBE-Ansprechpartner: Martin Wallner, E-Mail: wallner@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-140. Seit der Einführung des Mindestlohns kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll verstärkt die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Nicht selten gehen Zollbeamte bei Kontrollen in Einzelhandelsbetrieben mit völlig unverhältnismäßigen Mitteln vor. Dem HBE sind konkrete Fälle bekannt, in denen der Zoll mit mehreren bewaffneten Beamten in Dienstkleidung in Einzelhandelsgeschäfte gestürmt ist und sehr rabiat kontrolliert hat. Sowohl die Beschäftigten, als auch anwesende Kunden wurden durch dieses brachiale Auftreten des Zolls irritiert und verschreckt. Damit Unternehmer und Beschäftigte im Falle einer Zollkontrolle besonnen und vorbereitet reagieren können, hat der HBE einen Handlungsleitfaden entwickelt. Darin wird in kompakter Form ein Überblick über die wichtigsten Maßnahmen und Verhaltensregeln gegeben. Wichtig: Legen Sie im Vorfeld einen Personenkreis fest, der relevante Auskünfte gegenüber den Zollbeamten erteilen kann und darf. Dieser sollte möglichst klein gehalten werden, z. B. kann dem Personalleiter oder einem Filialleiter die alleinige Verantwortung über die Herausgabe der von den Zollbeamten geforderten Dokumente übertragen werden. Es kann aber auch ein Mitarbeiter zum „Mindestlohnbeauftragten“ ernannt werden. Neben dem Hauptansprechpartner sollten noch ein oder zwei Stellvertreter für den Verhinderungsfall benannt werden. Erstellen Sie einen allgemeinen Ablaufplan für Zollkontrollen. Das Empfangspersonal/die Filialmitarbeiter müssen klare Anweisungen haben, welche Personen bei Eintreffen des Zolls (ggf. neben der Geschäftsführung) unverzüglich zu kontaktieren sind. Es muss sichergestellt sein, dass die zu kontaktierenden Personen möglichst umgehend in das Unternehmen/die Filiale kommen und die Kontrollen begleiten können. Weitere ausführliche Informationen finden Sie in unserem HBE-Handlungsleitfaden für Zollkontrollen, der unter www.hv-bayern.de für alle Mitgliedsunternehmen zum kostenlosen Download bereitsteht. Einhaltung des geltenden Rechtsrahmens. Im Vergleich zur öffentlich-rechtlichen Rechtsdurchsetzung mit zum Teil hohen Bußgeldern haben sich Abmahnungen und Unterlassungsklagen in der Praxis auch als überlegen erwiesen. Diese Form der Rechtsdurchsetzung ist daher keineswegs gänzlich in Frage zu stellen. Tipps für den Umgang mit Abmahnungen bekommen Sie in unserem HBE- Praxiswissen „Abmahnung - was nun?“. Es richtet sich insbesondere an kleinere und mittlere Einzelhändler und soll ihnen eine wichtige Orientierungshilfe bieten. Es erhebt dabei aber nicht den Anspruch der Vollständigkeit und ersetzt auch nicht den Rat unserer HBE-Juristen. Sie können das Praxiswissen auf unserer Homepage (www.hvbayern.de) herunterladen. Handels-Infos online HBE-Newsletter bestellen!

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