Aufrufe
vor 4 Jahren

Handel direkt 3/2019

  • Text
  • Informationen
  • Unternehmen
  • Puff
  • Wolfgang
  • Praxiswissen
  • Deutschland
  • Juni
  • Arbeitgeber
  • Einzelhandel
  • Handel

02 TOP THEMEN HANDEL

02 TOP THEMEN HANDEL DIREKT | MAI / JUNI 2019 | #3 Wichtige Änderungen Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern 100 Jahre Handelsverband Deutschland Festakt mit Bundespräsident Steinmeier Arbeitnehmer, die ihren Jahresurlaub nicht beantragen, behalten trotzdem ihren Anspruch auf eine Auszahlung. Aufgrund dieser Rechtsauffassung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) seine Rechtsprechung jetzt geändert. Nach bisheriger Rechtslage verfiel der Jahresurlaub regelmäßig zum 31.12. (bzw. bei Übertragung zum 31.3. des Folgejahres), wenn der Urlaub vom Arbeitnehmer nicht beantragt wurde. Laut BAG müssen Arbeitgeber nun jedoch unbedingt ihre Mitarbeiter rechtzeitig auf noch vorhandene Resturlaubsansprüche hinweisen und über den drohenden Urlaubsverfall bei Nichtbeantragung aufklären. Der HBE hat aufgrund dieser wichtigen und weiteren Änderungen sein Praxiswissen „Urlaub“ entsprechend angepasst und aktualisiert. Das Praxiswissen können HBE-Mitgliedsunternehmen auf unserer Homepage unter www.hv-bayern.de kostenlos downloaden. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie sich natürlich gerne auch an unsere Juristen in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen wenden. Unsere Praxiswissen Mitglied werden und von Leistungen profitieren. www.hv-bayern.de/leistungen/praxiswissen Vor genau 100 Jahren wurde der Handelsverband Deutschland (HDE) gegründet. Aus Anlass dieses Jubiläums fand in Berlin ein großer Festakt mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (Foto) statt. Er würdigte in seiner Festrede die besondere Bedeutung des HDE: „Quer durch alle Branchen und Betriebsgrößen ist Ihr Verband eine starke Stimme für den Handel.“ Der Einzelhandel trage maßgeblich zu Wohlstand und Beschäftigung in Deutschland bei. HDE-Präsident Josef Sanktjohanser machte in seiner Reklamation und Umtausch Änderungen bei der Gewährleistung für gebrauchte Waren Rücktritt, Umtausch, Garantie und Reklamation: Händler müssen die gesetzlichen Vorgaben unbedingt beachten. Aber Kunden haben nicht in jedem Fall ein generelles Umtausch- und Reklamationsrecht. Da es bei der Gewährleistung für gebrauchte Waren Änderungen gibt, haben wir unser HBE-Praxiswissen aktualisiert. Welche Rechte und Pflichten haben Händler bei Reklamation oder Garantie? Was muss bei Qualitätsmängeln beachtet werden und welche Fristen gelten bei dem Umtausch defekter Gutes Personal, mehr Umsatz Kostenloser Azubi-Knigge für HBE-Mitglieder Guter Service und eine kompetente Beratung durch freundliches Personal sind die Voraussetzungen für den Geschäftserfolg. Junge Menschen, die nach der Schule in die Ausbildung starten, sind oft unsicher, wie sie sich gegenüber ihrem Vorgesetzen und ihren Kollegen verhalten sollen. Vielfach bestehen Defizite im Wissen über korrektes Verhalten. Dies kann innerbetrieblich zu Problemen und Konflikten mit Vorgesetzen und Kollegen führen. Aber auch die Kunden sind heute anspruchsvoller denn je. Deshalb spielen nicht nur fachliche Qualitäten eines Mitarbeiters eine wesentliche Rolle, viel mehr noch sind ausgeprägter Service und kundenorientiertes Verhalten gefragt. Die Auszubildenden eines Unternehmens nehmen hier eine zentrale Position als Vertreter ihres Betriebes bei Kunden ein. Denn alle Rede deutlich, dass sich der Verband schon immer den Werten Solidarität, Fairness und Freiheit verbunden gefühlt hat. Der HDE stehe für alle Betriebsformen und Standorte – vom Mittelstand bis zum Weltkonzern und vom stationären Handel bis hin zum Online-Handel. Ware? Antworten auf diese Fragen gibt Ihnen unser aktualisiertes HBE-Praxiswissen „Reklamation und Umtausch“. Darin finden Sie alle gesetzlichen Regelungen im Überblick (Verlängerte Gewährleistungsfrist, Haftung für Mängel der Kaufsache, Nutzungsentschädigung, Garantie, usw.) Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Geschäftsstelle. Das Praxiswissen können HBE-Mitgliedsunternehmen auf unserer Homepage unter www. hv-bayern.de kostenlos downloaden. Mitarbeiter sind „lebendige Visitenkarten“ eines Unternehmens. Zusammen mit dem HBE-Kooperationspartner IKK classic bieten wir daher das Seminar „Azubi-Knigge“ an. Die Auszubildenden sollen darin für eine Vielzahl von Werten und richtige Verhaltensweisen sensibilisiert werden. Bei Interesse können Sie Ihre Auszubildenden kostenlos anmelden. Die möglichen Termine (jeweils in München von 10-15 Uhr): Mittwoch, 24.7.2019, Dienstag, 26.11.2019 und Mittwoch, 27.11.2019. Anmeldung und weitere Informationen bei: Patricia Uhl, E-Mail: patricia. uhl@ikk-classic.de, Tel.: 0821 3158-430031.

HANDEL DIREKT | MAI / JUNI 2019 | #3 TOP THEMEN 03 Kündigung von Mitarbeitern Abfindungen zahlen? Ein Arbeitgeber muss nicht automatisch eine Abfindung zahlen, wenn er einem Mitarbeiter kündigt. Welche konkreten Voraussetzungen müssen für eine Einmalzahlung erfüllt sein? Im deutschen Arbeitsrecht besteht grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung. Wehrt sich der Arbeitnehmer gerichtlich gegen eine Kündigung, kann er nur gegen deren Wirksamkeit und somit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgehen. Grund dafür, dass es im Rahmen arbeitsgerichtlicher Kündigungsschutzverfahren dennoch oftmals zu Abfindungszahlungen kommt, sind die hohen Hürden für eine wirksame Kündigung und die hieraus für den Arbeitgeber resultierenden Prozessrisiken. Zur Zahlung einer Abfindung kommt es in diesen Fällen grundsätzlich dann, wenn ein zum Zwecke einer einvernehmlichen Erledigung geschlossener Vergleich dies vorsieht. Ein gesetzlicher Anspruch besteht lediglich unter bestimmten Voraussetzungen bei betriebsbedingter Kündigung. Bei einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht oder bei einem Aufhebungsvertrag sind Zahlungen von einem halben Brutto-Monatsverdienst für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses üblich. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten bereits auf ein volles Jahr aufzurunden. Welche konkreten Voraussetzungen für eine Einmalzahlung vorliegen müssen und welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen eine Abfindungszahlung hat, zeigt Ihnen unser HBE-Praxiswissen. Das Praxiswissen steht für HBE-Mitglieder auf unserer Homepage unter www. hv-bayern.de zum kostenlosen Download bereit. Für weitere Informationen stehen Ihnen außerdem die Juristen in unseren HBE-Bezirksgeschäftsstellen zur Verfügung. EuGH-Urteil zu Arbeitszeiterfassung Zusätzliche Kosten Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung warnt der HBE vor zusätzlicher Bürokratie und erheblichen Kosten insbesondere für die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen im Einzelhandel. Der EuGH verlangt in einem aktuellen Urteil, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System einzurichten, mit dem die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer gemessen werden kann. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff reagierte mit Kopfschütteln: „Wir müssen in Deutschland das veraltete Arbeitszeitgesetz mit seinen starren Vorgaben endlich an eine moderne Arbeitswelt anpassen. Eine Rückkehr zur Stechuhr wirkt da wie ein Relikt aus einer längst vergangenen Zeit.“ Statt einer generellen Einführung der Zeiterfassung brauche man eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit. Zudem wurden die Unternehmen in den letzten Jahren bereits durch zahlreiche gesetzliche Neuregelungen mit zusätzlicher, oftmals unnötiger Bürokratie belastet. Hierbei ist insbesondere an das Entgelttransparenzgesetz, die Brückenteilzeit sowie die Datenschutzgrundverordnung zu denken. Aber auch die Einführung des Mindestlohngesetzes hat aufgrund der darin enthaltenen Dokumentationspflichten für geringfügig Beschäftigte die Einzelhändler stark belastet. Was ist erlaubt und was ist verboten? Ferienjobs im Einzelhandel Am 29. Juli beginnen in Bayern die Sommerferien. Wie jedes Jahr werden wieder viele Schüler und Studenten bei Handelsunternehmen als Ferienjobber arbeiten. Doch weder für Arbeitgeber, noch für Schüler und Studenten sind Ferienjobs völlig unproblematisch. Es müssen einige wichtige Regeln beachtet werden, denn sonst sind im schlimmsten Fall sogar Bußgelder fällig. Welche arbeitsrechtlichen Regeln gelten für Kinder, Schüler und Studenten? Was müssen Arbeitgeber beachten? Gibt es besondere Vorschriften bei der Lohnsteuer oder der Sozialversicherung? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie im HBE-Praxiswissen „Ferienjobs: Kinder, Schüler und Studenten“. Hinweis: Die Beschäftigung von Ferienjobbern erfolgt oftmals im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Auch hier hat der HBE ein spezielles Praxiswissen („Geringfügig Beschäftigte und Gleitzonenbeschäftigung“) zur Hilfestellung für die Unternehmen erstellt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere HBE-Juristen. Einbruchschutz Kostengünstig und sicher Die Zahl der Firmeneinbrüche im Einzelhandel steigt weiter an. Gewerbeimmobilien, wie z. B. Ladengeschäfte, Büro- und Lagerräume, geraten immer wieder in den Fokus von Einbrechern. Viele Geschäftsinhaber machen es den Einbrechern leider zu einfach, da die verwendete Sicherheitstechnik oft völlig veraltet ist. Die beiden HBE- Kooperationspartner Signal Iduna und Telenot haben deshalb ein Exklusivangebot für den Handel: Nach einem kostenfreien Sicherheitscheck vor Ort werden ein Sicherheitskonzept erstellt und die entsprechenden Komponenten installiert. Auf diese erhält der Kunde eine fünfjährige Garantie. Außerdem gewährt die Signal Iduna einen Beitragsnachlass von zehn Prozent, wenn der Händler eine Anlage von Telenot installiert hat. Weitere Informationen erhalten Sie bei: Jürgen Rittel, E-Mail: juergen.rittel@signaliduna.de, Tel.: 089 55144-280. HBE-Tagung der Werbegemeinschaften Lokal & digital „Lokal & digital: Social Media + Co – erfolgreich einsetzen“. Unter diesem Motto stand die 46. HBE-Jahrestagung der Werbegemeinschaften und Stadtmarketingorganisationen in Günzburg (Foto). Schwerpunkte der Veranstaltung waren in diesem Jahr u. a. die Digitalisierung und ihre großen Herausforderungen an den Einzelhandel und die Kommunen. Denn sowohl die Wirtschaft, als auch Städte und Gemeinden müssen auf die massiven Veränderungen (z. B. Frequenzrückgänge) reagieren. Außerdem wurden die besonderen Chancen und Risiken von Social Media präsentiert. Bereits am Sonntagnachmittag stand ein Rundgang durch die Günzburger Innenstadt mit einem anschließenden gemeinsamen Abendessen auf dem Programm. Ihre HBE-Ansprechpartnerin: Simone Streller, E-Mail: streller@hv-bayern. de, Tel.: 089 55118-112.

Aktuelle Meldungen

© Copyright Handelsverband Bayern e.V.