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Handel direkt 2/2023

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02 TOP THEMEN HANDEL

02 TOP THEMEN HANDEL DIREKT | MÄRZ / APRIL 2023 | #2 Kundenkommunikation aufbauen & pflegen Content Compass Unternehmensführung Betriebswirtschaftlicher HBE-Kurzcheck Attraktivität als Arbeitgeber steigern Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Foto: © Coloures-Pic - stock.adobe.com Die Kommunikationskanäle haben sich nicht zuletzt durch die Corona-Pandemie drastisch ver ändert. Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, eine bedeutsame, langfristige Kundenkommunikation aufzubauen und zu pflegen. Aber auf welchen neuen Kanälen müssen sie präsent sein? Über welche Themen sollte mit den Kunden kommuniziert werden? Antworten auf diese Fragen gibt der Content Compass der größten europäischen Kreativagentur Serviceplan. Mittels empirisch fundierter Daten können Einzelhandelsunternehmen einen auf ihren konkreten Bedarf abgestimmten Kommunikationsplan aufbauen. Damit grenzen sie sich am Markt von Konkurrenten ab und schöpfen zudem die Reichweite und das Potenzial von Website, Newsletter sowie Social Media voll aus. Außerdem können sich die Unternehmen auf die wirklich relevanten Themen konzentrieren. Das schafft nicht nur Aufmerksamkeit, sondern auch nachhaltige Identifikation mit dem Unternehmen. Ihr Ansprechpartner bei Serviceplan: Robert Koria, E-Mail: r.koria@house-of-communication.com, Tel.: 089 2050-3125. Handel direkt gibt’s auch als E-Paper! www.hv-bayern.de/handeldirekt Foto: © Photo Mix - pixabay.com Der fehlende Überblick über die wirtschaftliche Situation ist oft genug die Ursache von Problemen in vielen Einzelhandelsunternehmen. Der HBE unterstützt Sie hier mit seinem betriebswirtschaftlichen Kurzcheck. Durch die sofortige Analyse der Daten und die Gegenüberstellung mit vergleichbaren Branchenund Betriebsgrößen erhalten Sie alle betrieblichen Faktoren auf einen Blick. Der kostenlose Kurzcheck ist leicht anwendbar und durch die schnelle Aufbereitung der Kennzahlen ein gutes Frühwarnsystem. So können Sie Fehler rechtzeitig vermeiden. Sie finden den Kurzcheck unter www.hv-bayern.de/bwlcheck/. Arbeitszeit Jeder zweite Beschäftigte will verkürzen Foto: © Andrey Popov - stock.adobe.com Egal ob Tankgutschein, Essensmarken oder Kindergartenzuschuss: Durch steuerfreie Arbeitgeberleistungen können Sie Mitarbeiter kostengünstig für deren besonderen Einsatz belohnen und gleichzeitig auch an das Unternehmen binden. Neben der Mitarbeiterbindung bieten steuerfreie Arbeitgeberleistungen einen weiteren Vorteil: Diese Maßnahmen können auch ein erhebliches Einsparpotenzial für Arbeitgeber bieten und das Lohnmodell optimieren. Denn steuerfreie oder pauschal versteuerte Bezüge sind in der Regel sozialversicherungsfrei. Unser aktualisiertes HBE-Praxiswissen „Steuerfreie Arbeitgeberleistungen“ gibt Ihnen einen Überblick über alle steuer- und sozialversicherungsfreien Leistungen. Foto: © Robert Kneschke - stock.adobe.com Keine oder wenig Arbeit am Samstag: Das wünschen sich offenbar immer mehr Beschäftigte bzw. Bewerber. Laut dem „Arbeitszeitreport Deutschland“ will die Hälfte der Mitarbeiter im Einzelhandel ihre Arbeitszeit verkürzen. Durchschnittlich arbeiten abhängig Beschäftigte laut einer aktuellen Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 38,4 Stunden pro Woche. Im Handel arbeiten mit 39 Prozent die meisten der Befragten zwischen 40 und 48 Stunden wöchentlich. Wochenendarbeit kommt mit einem Anteil von 47 Prozent zudem mit Abstand am häufigsten in den Handelsberufen vor. Arbeitszeiten flexibel zu gestalten, ist für jeden dritten Beschäftigten im Handel möglich. Für die Arbeitszeitgestaltung spielt jedoch nicht nur die Länge der Arbeitszeit eine Rolle, sondern auch die Lage im Tages- und Wochenverlauf. Branchenübergreifend arbeitet in Deutschland der Großteil der Beschäftigten (82 Prozent) nicht in Schichtarbeit und normalerweise zwischen 7 und 19 Uhr. 18 Prozent aller Beschäftigten sind hingegen in Schichtarbeit tätig. 39 Prozent der Beschäftigten arbeiten regelmäßig am Wochenende. Atypische Arbeitszeiten gehen häufig mit einer schlechteren allgemeinen Gesundheit und Zufriedenheit mit der Work-Life-Balance einher. Der ausführliche „Arbeitszeitreport Deutschland“ kann unter www.baua.de/publikationen kostenlos heruntergeladen werden.

HANDEL DIREKT | MÄRZ / APRIL 2023 | #2 TOP THEMEN 03 Galeria Karstadt Kaufhof Konzepte für die Nachnutzung der Immobilien Foto: © Corinna - stock.adobe.com Die angekündigten Schließungen der Warenhäuser von Galeria Karstadt Kaufhof treffen nicht nur Metropolen, sondern auch mittelgroße Städte (siehe auch Artikel Seite 1). Für die betroffenen Kommunen ist der Verlust dieser klassischen innerstädtischen Magnetbetriebe eine große Herausforderung. Es droht Leerstand. Welche Nachnutzungsmöglichkeiten großflächiger (Handels-) Immobilien in zentralen Innenstadtlagen gibt es? Für realistische Nachnutzungen ist laut Dr. Johannes Berentzen, Geschäftsführer der BBE Handelsberatung, zunächst eine sorgfältige Standortanalyse ausschlaggebend. „Damit die ehemaligen Warenhausstandorte langfristig zukunftsfähig aufgestellt werden können, brauchen die Kommunen tragfähige Nutzungskonzepte,“ so Berentzen. Patentrezepte gebe es keine. Es gelte speziell für die jeweilige Immobilie abgestimmte Einzellösungen zu entwickeln. Bei jedem frei werdenden Gebäude muss laut Berentzen abgewogen werden, ob eine Nachnutzung im Zuge einer Nachvermietung, eines Umbaus oder ein Abriss und Neubau die beste Alternative ist. Die Erfahrung zeige, dass ein längerer Leerstand inklusive langwährender Großbaustelle zu erheblichen Frequenzverlusten und Umsatzeinbußen in der jeweiligen Umgebung führen kann. In einem aktuellen Whitepaper der BBE Handelsberatung und der IPH Handelsimmobilien GmbH werden Fragen einer möglichen Nachnutzung der bald leerstehenden Warenhäuser analysiert. Darüber hinaus wird thematisiert, welche Maßnahmen Immobilieneigentümer ergreifen sollten, um eine möglichst werthaltige Nachnutzung als Alternative zu erreichen. Berentzen: „Eine Nachnutzung von Warenhäusern kann auch eine Chance für die Innenstädte sein, vom Verbraucher eher goutierte Handels- und Gastronomiekonzepte in die Stadt zu holen.“ Das können z. B. Flagship-Stores von Herstellern, Multi- Channel-Formate oder auch Showrooms von Online- Anbietern sein. Die BBE Handelsberatung hat bereits in der Vergangenheit zusammen mit ihrem Tochterunternehmen IPH Handelsimmobilien GmbH bundesweit erfolgreiche Nutzungskonzepte für großflächige Handelsimmobilien erarbeitet. Berentzen: „Diese Erfahrung aus Immobilienwirtschaft und Handel ist mit Blick auf Galeria Karstadt Kaufhof jetzt gefragt, um attraktive und überlebensfähige Nachnutzungen zu entwickeln.“ Das Whitepaper steht unter www.bbe.de zum kostenlosen Download bereit. Indexmieten im Handel Zusätzliche Belastung Indexmieten sind weit verbreitet. Sie richten sich nach dem Verbraucherpreisindex. Steigen die Verbraucherpreise, erhöhen sich auch die Mieten. Unter den jetzigen schwierigen Rahmenbedingungen werden daher die über viele Jahrzehnte hinweg üblichen und akzeptierten Indexklauseln vom Handel zunehmend kritisch gesehen. Das EHI Retail Institute hat die Mietsituation untersucht und plädiert für individuelle Lösungen zwischen Immobilienbesitzern und Mietern. Laut EHI war der Großteil der Händler bereits 2022 mit Indexerhöhungen konfrontiert. Für das laufende Jahr stehen für knapp 60 Prozent der Befragten noch mehr Mieterhöhungen an. In den meisten Mietverhältnissen werden die vertraglich vereinbarten Indexerhöhungen vollständig realisiert. Die Verschiebung der Erhöhung auf einen späteren Zeitpunkt findet eher gelegentlich (30 Prozent) Anwendung. Die komplette Aussetzung der Erhöhung ist noch seltener. HBE-Präsident Ernst Läuger feiert runden Geburtstag Kündigung Muss der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen? Im deutschen Arbeitsrecht besteht grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung. Wehrt sich der Arbeitnehmer gerichtlich gegen eine Kündigung, kann er nur gegen deren Wirksamkeit und somit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgehen. Grund dafür, dass es im Rahmen arbeitsgerichtlicher Kündigungsschutzverfahren dennoch oftmals zu Abfindungszahlungen kommt, sind die hohen Hürden für eine wirksame Kündigung und die hieraus für den Arbeitgeber resultierenden Prozessrisiken. Zur Zahlung einer Abfindung kommt es in diesen Fällen grundsätzlich dann, wenn ein zum Zwecke einer einvernehmlichen Erledigung geschlossener Vergleich dies vorsieht. Ein gesetzlicher Anspruch besteht lediglich nach § 1 a KSchG unter bestimmten Voraussetzungen bei betriebsbedingter Kündigung. Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten bereits auf ein volles Jahr aufzurunden. Weitere Informationen finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen (Download unter www.hv-bayern.de). Bei Fragen können Sie sich gerne auch an die Juristen in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen wenden. HBE-Präsident Ernst Läuger konnte jetzt seinen 60. Geburtstag feiern. Er steht seit mittlerweile 12 Jahren an der Verbandsspitze. Läuger wurde 2011 mit überwältigender Mehrheit zum neuen HBE-Präsidenten gewählt. Der zweifache Vater führt zusammen mit seinem Bruder Josef das Münchner Traditionsunternehmen „Benno Marstaller“. Neben seiner Tätigkeit beim HBE engagiert sich Läuger außerdem in weiteren Ehrenämtern bei verschiedenen Verbänden und Vereinen. So ist er unter anderem HDE-Vizepräsident und Vizepräsident der Vbw-Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft.

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