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Handel direkt 2/2023

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Handel direkt

GALERIA KARSTADT KAUFHOF Welche Nachnutzungen gibt es für die von den Schließungen betroffenen Filialen? Seite 3. TARIFVERHANDLUNGEN Verdi geht mit utopischen Forderungen in die erste Tarifrunde in Bayern. Seite 5. MÄRZ / APRIL 2023 | #2 Corona-Verordnungen Keine Einschränkungen mehr Die Pandemie-Maßnahmen sind in Bayern aufgehoben. Foto: © Cavan - stock.adobe.com. Seit Anfang März gibt es in Bayern keine Einschränkungen mehr durch Corona-Verordnungen und die entsprechenden Allgemeinverfügungen. Der Bußgeldkatalog und die Regelungen für Corona-Infizierte sind abgeschafft. Damit kann nach drei langen Jahren auf die umfangreichen Corona-Regeln in Bayern endlich verzichtet werden. Die Bundesregierung hat zudem die vom Bund bislang angeordneten Testnachweiserfordernisse vorzeitig ausgesetzt. Noch bis 7. April 2023 gelten allerdings bundesweit in bestimmten Bereichen spezifische Schutzmaßnahmen, um vulnerable Gruppen zu schützen: Für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt für Besucher eine FFP2-Maskenpflicht Kran kenhäuser und Pflege-Einrichtungen können danach allerdings weiterhin von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Innenstädte unter Druck Galeria Karstadt Kaufhof schließt acht Filialen in Bayern Das harte Sanierungskonzept des insolventen Kaufhaus-Konzerns Galeria Karstadt Kaufhof hat massive Auswirkungen auf Bayern: Allein im Freistaat sollen insgesamt acht Filialen geschlossen werden. Bereits Ende Juni müssen die Häuser in Coburg, München (Hauptbahnhof), Nürnberg (Königstraße), Nürnberg-Langwasser und Regensburg (Neupfarrplatz) dichtmachen. Ende Januar 2024 folgen dann die Filialen in Schweinfurt, Kempten und Rosenheim. Diese Streichliste des Aufsichtsrats muss allerdings noch von Urlaubsabgeltung bei ehemaligen Mitarbeitern der Gläubigerversammlung am 27. März abgesegnet werden (Ergebnis lag bei Redaktionsschluss nicht vor). Aufatmen können aber auch die nicht von den Schließungen betroffenen zehn Galeria-Kaufhäuser in Bayern nicht. Denn der Aufsichtsrat hatte zudem beschlossen, dass es in den verbliebenen Filialen zu Flächenreduzierungen und einem Personalabbau kommen könnte. Welche Häuser von diesen Sanierungsmaßnahmen konkret betroffen sind, steht noch nicht endgültig fest. Bundesweit sollen 47 Galeria-Filialen Verjährung innerhalb von drei Jahren Urlaubsabgeltungsansprüche verjähren auch dann, wenn ein Hinweis auf einen Urlaubsverfall durch den früheren Arbeitgeber unterblieben ist. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Arbeitnehmer, die Ansprüche für nicht genommenen Urlaub gegen ihren früheren Arbeitgeber geltend machen wollen, müssen dies innerhalb von drei Jahren nach Kündigung des Arbeitsvertrages tun. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt in der Regel mit dem Ende des Jahres, in dem der Arbeitnehmer aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. Bei finanziellen Abgeltungsansprüchen gilt weiterhin die gesetzliche Verjährungsfrist. Mit diesen BAG-Urteilen (Az. 9 AZR 456/20 u. a.) werden Arbeitgeber entlastet. Diese müssen jetzt nicht mehr mit Klagen einstiger Mitarbeiter rechnen, die auf den Wegfall der Verjährungsfrist für Urlaubsabgeltungsansprüche gehofft hatten. Ausführliche Informationen zur betrieblichen Urlaubsplanung erhalten Sie in unserem HBE-Praxiswissen „Urlaub“ (Download unter www.hv-bayern.de). Foto: © fottoo - stock.adobe.com. geschlossen werden. Betroffen sind davon nicht nur die dortigen Beschäftigten. Auch in der Konzernzentrale soll es Personalkündigungen geben. Mehr dazu auf Seite 3. Praxiswissen Mitglied werden und von unseren Leistungen profitieren www.hv-bayern.de/leistungen/ praxiswissen HERAUSGEBER Handelsverband Bayern e.V. Redaktion/V.i.S.d.P: Bernd Ohlmann – ©HBE, Erscheinungsweise: 2-mtl., Postfach 201342, 80013 München, Tel. 089 55118-115, www.hv-bayern.de HBE BEZIRKE ■ Oberbayern | München | Tel. 089 55118-0 | Fax 089 55118-163 | info@hv-bayern.de ■ Oberpfalz/Niederbayern | Regensburg | Tel. 0941 60409-0 | Fax 0941 60409-99 | oberpfalz-niederbayern@hv-bayern.de ■ Oberfranken | Bayreuth | Tel. 0921 72630-0 | Fax 0921 72630-30 | oberfranken@hv-bayern.de ■ Mittelfranken | Nürnberg | Tel. 0911 24433-0 | Fax 0911 24433-55 | mittelfranken@hv-bayern.de ■ Unterfranken | Würzburg | Tel. 0931 35546-0 | Fax 0931 17127 | unterfranken@hv-bayern.de ■ Schwaben | Augsburg | Tel. 0821 34670-0 | Fax 0821 36435 | schwaben@hv-bayern.de

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