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Handel direkt 2/2022

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04 TOP THEMEN HANDEL

04 TOP THEMEN HANDEL DIREKT | MÄRZ / APRIL 2022 | #2 Fotowettbewerb „Fokus Handel“ Tolle Preise für kreative Schnappschüsse Die Innenstadt, der Laden um die Ecke oder digitale Einkaufswelten: Der Einzelhandel hat viele Facetten. Der HDE ruft mit einem Fotowettbewerb dazu auf, die Branche in den Blick zu nehmen. Gesucht sind kreative Schnappschüsse und einzigartige Fotos. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Zeigen Sie uns, wie Sie den Handel sehen. Zücken Sie die Kamera und halten Sie den Handel in einem Bild fest.“ Eine Expertenjury aus Handel und Fotografie zeichnet die spannendsten, besten, außergewöhnlichsten Motive aus. Machen Sie jetzt mit bei dem HDE-Fotowettbewerb „Fokus Handel“! Einsendeschluss ist der 15. August 2022. Mitmachen können fotobegeisterte Händler und Kunden sowie Fotoprofis. Auf die Sieger warten Preise im Gesamtwert von 5.000 Euro. Infos unter www.einzelhandel.de/fokus. Fehlzeiten eines Mitarbeiters Anspruch auf Bezahlung? Arztbesuch, Beerdigung, Betreuung eines erkrankten Kindes, Eheschließung, Pflegezeit oder Umzug: Es gibt viele Anlässe, aufgrund derer Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz fehlen. In welchen Fällen hat der Mitarbeiter einen Anspruch darauf, nicht am Arbeitsplatz zu sein? Muss der Arbeitgeber Entgelt trotz Abwesenheit des Mitarbeiters zahlen? In unserem HBE-Praxiswissen „Fehlzeiten - Anspruch auf Bezahlung“ erhalten Arbeitgeber zu jeder Ursache für eine Fehlzeit des Mitarbeiters alle wichtigen Informationen. Das Praxiswissen finden sie auf unserer HBE-Homepage unter www.hv-bayern.de. Wichtig: Kommen Tarifverträge nicht zur Anwendung, gelten nur die gesetzlichen Vorschriften! Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Juristen in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen. Abmahnung erhalten Wie sollten Händler reagieren? Muss der Arbeitgeber Abfindungen zahlen? Kündigung von Mitarbeitern Im deutschen Arbeitsrecht besteht grundsätzlich kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung. Wehrt sich der Arbeitnehmer gerichtlich gegen eine Kündigung, kann er nur gegen deren Wirksamkeit und somit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgehen. Grund dafür, dass es im Rahmen arbeitsgerichtlicher Kündigungsschutzverfahren dennoch oftmals zu Abfindungszahlungen kommt, sind die hohen Hürden für eine wirksame Kündigung und die hieraus für den Arbeitgeber resultierenden Prozessrisiken. Zur Zahlung einer Abfindung kommt es in diesen Fällen grundsätzlich dann, wenn ein zum Zwecke einer einvernehmlichen Abmahnungen nach dem Lauterkeitsrecht (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG) treffen irgendwann jeden Einzelhändler. Sie können mit erheblichen wirtschaftlichen Belastungen und praktischem Aufwand für den Betroffenen verbunden sein. Dabei werden die Händler nicht selten in eine existenzbedrohende Situation gebracht. Dem hat der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ Rechnung getragen. Es soll in erster Linie der Eindämmung des Abmahnmissbrauchs dienen. Der Gesetzgeber hat mit diesem Gesetz insbesondere den sog. „fliegenden Gerichtsstand“ für den gesamten Online-Handel abgeschafft und zum anderen die Anreize reduziert, Bagatellverstöße abzumahnen, wodurch insbesondere kleine und mittlere Unternehmen vor unseriösen Anwaltskanzleien geschützt werden sollen. Die private Rechtsdurchsetzung soll durch diese gesetzlichen Änderungen jedoch nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden. Einzelhändler werden auch in Zukunft rechtskonformes Marktverhalten gewährleisten müssen, da andernfalls weiterhin Abmahnungen drohen und auch nur so ein fairer Wettbewerb sicherzustellen ist. Unser HBE-Praxiswissen „Abmahnung - was nun?“ soll kleineren und mittleren Händlern helfen und ihnen eine Orientierungshilfe bieten. Es erhebt dabei nicht den Anspruch der Vollständigkeit und ersetzt nicht den Rat unserer HBE-Juristen. Corona-Wirtschaftshilfen Verlängerung bis Ende Juni 2022 Foto © ImagESine - stock.adobe.com Um die Corona-Folgen abzufedern, sind die Überbrückungshilfen für Firmen verlängert worden. Die Fixkosten betroffener Unternehmen werden zu unveränderten Bedingungen bis Ende Juni 2022 erstattet. Dies betrifft sowohl die Überbrückungshilfe IV als auch die Neustarthilfe. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin eine anteilige Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer betroffen sind, einen Eigenkapitalzuschuss. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung online über die bekannte Plattform (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) erfolgen. Ihr HBE-Ansprechpartner: Martin Wallner, E-Mail: wallner@hvbayern.de, Tel.: 089 55118-140. Erledigung geschlossener Vergleich dies vorsieht. Ein gesetzlicher Anspruch besteht lediglich nach § 1 a KSchG unter bestimmten Voraussetzungen bei betriebsbedingter Kündigung. Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten bereits auf ein volles Jahr aufzurunden. Andere Abfindungsvereinbarungen sind trotzdem möglich. Der Arbeitgeber ist nicht gehindert, stattdessen einen beliebigen Betrag als Abfindung in Aussicht zu stellen, falls keine Klage gegen die ausgesprochene Kündigung erhoben wird.

HANDEL DIREKT | MÄRZ / APRIL 2022 | #2 TOP THEMEN 05 Generationen freundliches Einkaufen Besondere Qualität und Kunde n- freundlichkeit Der HBE zeichnet seit 2010 Unternehmen mit dem Qualitätszeichen „Generationenfreundliches Einkaufen“ aus. Das Zertifikat wird an Geschäfte verliehen, bei denen der Einkauf für Menschen aller Altersgruppen, Familien, Singles und für Menschen mit Handicap komfortabel, angenehm und barrierearm ist. HBE-Präsident Ernst Läuger: „Generationenfreundlichkeit sollte ein Markenzeichen unserer Gesellschaft, aber ausdrücklich auch unserer Wirtschaft werden. Ziel ist es, mit dem Zeichen ein Signal zu setzen. Möglichst viele Einzelhändler sollten sich auf diesem Gebiet fit machen.“ Kunden schätzen es sehr, wenn sie im Einzelhandel komfortabel einkaufen können. Das Qualitätszeichen bestätigt geprüften Einzelhandelsgeschäften diese Leistung und den damit verbundenen Service. Läuger: „Das Zertifikat ist eine besondere Anerkennung für die herausragende Qualität und Kundenfreundlichkeit eines Einzelhandelsunternehmens.“ Trägt ein Geschäft das Qualitätszeichen, dann kann sich der Kunde darauf verlassen, dass er dort sicher und bequem einkaufen kann, dass der Zugang zum Geschäft barrierearm ist, dass das Geschäft gut ausgeleuchtet ist, dass mögliche Gefahrenstellen ausreichend markiert sind, dass er rutschfeste Böden vorfindet, dass die Gänge breit und nicht verstellt sind, dass die Preise und alle Auszeichnungen gut lesbar sind, dass Beratung und Ausschilderung von hinreichender Qualität sind, dass er dort eine Sitzgelegenheit zum Ausruhen vorfindet. Wer Vorbildhaftes für den Verbraucher leistet, soll dies auch öffentlich dokumentieren können. Dies verschafft ihm einen Wettbewerbsvorsprung, mit dem er sich im Markt positionieren kann. Er kann mit höherer Kundenzufriedenheit, längerer Verweildauer und stärkerer Kundenbindung rechnen. In Bayern sind mittlerweile über 1.400 Geschäfte ausgezeichnet worden. Das Qualitätszeichen wird nur für drei Jahre verliehen. Danach ist eine erneute Prüfung erforderlich. Tester prüfen vor Ort verschiedene Kriterien ab, darunter auch sogenannte K.o.-Kriterien, die in jedem Fall positiv beschieden werden müssen. Zusätzlich müssen mindestens 70 Prozent aller prüfbaren Kriterien erfüllt sein, damit das Zertifikat von einer neutralen Bewertungsstelle erteilt werden kann. Läuger: „Ich kann an alle Händler nur appellieren: Nutzen Sie den Wettbewerbsvorteil als generationenfreundliches Geschäft. Tun Sie Gutes für Ihre Kunden und erschließen Sie gleichzeitig Umsatzpotenziale.“ Die Menschen werden immer älter. Damit wächst zwangsläufig auch die Zahl derer, die auf Geh- und Sehhilfen angewiesen sind und die Sitzgelegenheiten und Ruhezonen schätzen. Aber auch, wer nur vorübergehend auf Gehhilfen oder andere Hilfsmittel angewiesen oder wer mit Kinderwagen unterwegs ist, schätzt Geräumigkeit und Bequemlichkeit. Läuger: „Guter Service ist eben für alle Generationen ein Plus. Lassen Sie sich zertifizieren. Bei erfolgreicher Zertifizierung erhalten Sie das Qualitätszeichen in Form eines Zertifikats und Aufklebers – ab dann sind Sie offiziell generationenfreundlich!“ Mehr zum Qualitätszeichen unter www.generationenfreundliches-einkaufen.de und auf der HBE-Homepage (www.hv-bayern.de). Ihre HBE-Ansprechpartnerin: Simone Streller, E-Mail: streller@hv-bayern.de, Telefon: 089 55118- 112. Aktuelle Handels-Infos online HBE-Newsletter bestellen! www.hv-bayern.de Sozialversicherungsbeiträge Vereinfachte Stundung für Februar bis April 2022 Sozialversicherungsbeiträge für die Monate Februar bis April 2022 können längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Mai 2022 im vereinfachten Verfahren gestundet werden. Es gelten die gleichen Stundungsvoraussetzungen wie im vergangenen Jahr. Wichtig: Der Antrag auf Stundung der Beiträge muss unbedingt mit einem einheitlich gestalteten Antragsformular gestellt werden. Den entsprechenden Musterantrag sowie weitere Informationen zu den Voraussetzungen für das vereinfachte Stundungsverfahren finden Sie unter www.gkv-spitzenverband.de. Das müssen Sie wissen Neue GEMA-Tarife für 2022 Nachzahlungen, geänderte Lizenzverträge oder ungerechtfertigte Gebührenforderungen: Immer wieder berichten Händler über Ärger mit der GEMA. Falls Sie Probleme z. B. mit der Berechnung Ihres Tarifs haben, wenden Sie sich bitte an den HBE. Zur Info: Die einzelhandelsrelevanten GE- MA-Tarife sind ab dem 1. Januar 2022 um 2,5 Prozent teurer geworden. Die Tarife für Hintergrundmusik erhöhen sich zusätzlich aufgrund der vereinbarten, auf mehrere Jahre verteilten Anpassungen. Das neue GEMA-Handbuch 2022 enthält u. a. alle wichtigen Tarife sowie Hinweise zur Anwendung im Handel und zur urheberrechtlichen Vergütung. Bei Interesse an der digitalen Version des GEMA-Handbuchs oder an einer Musterrechnung wenden Sie sich bitte an ihre HBE-Ansprechpartnerin Claudia Chondros, E-Mail: chondros@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-115.

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