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Handel direkt 2/2022

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Handel direkt

NEUE CORONA-REGELN Basisschutz weiterhin notwendig. Mehr auf Seite 3. KUNDENFREUNDLICHKEIT Das Zertifikat „Generationenfreundliches Einkaufen“. Details auf Seite 5. MÄRZ / APRIL 2022 | #2 Das neue Handel direkt Mehr Seiten und mehr Informationen aus Bayern Liebe Leserinnen, liebe Leser, mit dieser Ausgabe präsentiert sich Handel direkt, unsere Zeitung für den bayerischen Einzelhandel, in einem etwas veränderten Format. Wir haben den Umfang unseres redaktionellen Angebots deutlich erhöht. Handel direkt ist um ganze vier Seiten erweitert worden. Wir kommen damit dem Wunsch vieler Leser nach, die mehr Informationen und Themen aus Bayern haben wollen. Während andere Medien ihr Angebot zurückfahren und den Umfang reduzieren (müssen), um Kosten zu sparen, geht der HBE damit einen ganz anderen Weg: Mehr Seiten, mehr einzelhandelsrelevante Informationen, immer aktuell, übersichtlich und praxisnah. Die vier zusätzlichen Seiten sind ausschließlich für bayerische Themen reserviert. Ansonsten ändert sich nichts. HBE-Mitglieder erhalten Handel direkt wie bisher kostenlos per Post. Übrigens: Der HBE bietet Handel direkt natürlich auch weiterhin als E-Paper an! Mehr dazu lesen Sie auf der Seite 11. Doch egal, für welche Variation Sie sich entscheiden, ob als Printausgabe oder als E-Paper: Freuen Sie sich auf das neue Handel direkt. Die Redaktion wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen! Corona-Regelungen Das gilt aktuell in Bayern Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz sind bundesweit viele Corona-Auflagen weggefallen. Bayern hatte wegen rasant steigender Infektionszahlen auf die Bremse getreten und - ähnlich wie andere Bundesländer auch - von den Übergangsregeln Gebrauch gemacht. Bis zum 2. April gelten in Bayern die bisherigen 2G- und 3G-Zugangsregeln und auch die Maskenpflicht im Einzelhandel weiter. Achtung: Dies ist der Stand der Corona-Regeln in Bayern bei Redaktionsschluss! Die angepasste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordung (gültig bis 2. April) war Beschäftigung ukrainischer Mitarbeiter und Flüchtlinge Wichtige Infos für Arbeit geber Flüchtlinge aus der Ukraine sollen in der EU unbürokratisch aufgenommen werden. Mindeststandards wie z. B. der Zugang zu Sozialhilfe und eine Arbeitserlaubnis werden ihnen garantiert. Diese Regelung gilt zunächst für ein Jahr. In Zusammenarbeit mit der bekannten Initiative „Händler helfen Händlern“ bietet das Portal „Job Aid Ukraine“ Stellen für Geflüchtete. Das zweisprachige Portal (Englisch und Ukrainisch) richtet sich direkt an Flüchtlinge aus der Ukraine. Unternehmen können Stellenanzeigen schalten und Geflüchtete nach einer passenden Stelle suchen. Zu aufenthaltsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen hat die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände unter www.arbeitgeber.de einen FAQ-Leitfaden erstellt. Dieser richtet sich auch an Unternehmen, die in der Ukraine noch Standorte mit Beschäftigten haben. Weitere Informationen zur Beschäftigung ukrainischer Mitarbeiter und Flüchtlinge erhalten Sie auch in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen. Foto: © bluedesign - stock.adobe.com bei Redaktionsschluss noch in Kraft. Ob und wie die Staatsregierung die Hotspot-Regelung im neuen Infektionsschutzgesetz nutzen wird, war zu diesem Zeitpunkt noch unklar. Für regionale Hotspots können die Länder schärfere Corona-Schutzmaßnahmen beschließen (z. B. Maskenpflicht im Einzelhandel). Bayern hatte kritisiert, dass die Hotspot-Regelung rechtlich nicht sicher umsetzbar und praktisch nicht nutzbar sei. Wahrscheinlich überschneidet sich das Erscheinen dieser Ausgabe von Handel direkt mit möglicherweise neuen Corona-Regelungen in Bayern. HBE-Mitglieder sollten sich daher an ihre Geschäftsstelle wenden. Aktuelle Infos erhalten Sie auch auf der Corona-Sonderseite unter www.hv-bayern.de. Praxiswissen Mitglied werden und von unseren Leistungen profitieren www.hv-bayern.de/leistungen/ praxiswissen HERAUSGEBER Handelsverband Bayern e.V. Redaktion/V.i.S.d.P: Bernd Ohlmann – ©HBE, Erscheinungsweise: 2-mtl., Postfach 201342, 80013 München, Tel. 089 55118-115, www.hv-bayern.de HBE BEZIRKE ■ Oberbayern | München | Tel. 089 55118-0 | Fax 089 55118-163 | info@hv-bayern.de ■ Oberpfalz/Niederbayern | Regensburg | Tel. 0941 60409-0 | Fax 0941 60409-99 | oberpfalz-niederbayern@hv-bayern.de ■ Oberfranken | Bayreuth | Tel. 0921 72630-0 | Fax 0921 72630-30 | oberfranken@hv-bayern.de ■ Mittelfranken | Nürnberg | Tel. 0911 24433-0 | Fax 0911 24433-55 | mittelfranken@hv-bayern.de ■ Unterfranken | Würzburg | Tel. 0931 35546-0 | Fax 0931 17127 | unterfranken@hv-bayern.de ■ Schwaben | Augsburg | Tel. 0821 34670-0 | Fax 0821 36435 | schwaben@hv-bayern.de

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