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Handel direkt 2/2020

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04 Top Themen

04 Top Themen Handel Direkt | März / April | #2 Handel Direkt | März / April 2020 | #2 Top Themen 05 Arbeitszeugnis HBE-Mitgliedereise 2020 So vermeiden Arbeitgeber teure Fehler Ob Zwischenzeugnis oder endgültiges Arbeitszeugnis: Zeugnisse sind leider häufig Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten oder Gerichtsverfahren zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Grundsätzlich gilt: Jeder Arbeitnehmer - auch geringfügig Beschäftigte und Aushilfen - hat einen einklagbaren Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Auch eine kurze Beschäftigungszeit, sogar von nur wenigen Tagen, befreit nicht von der Verpflichtung, ein Zeugnis zu erteilen. Was müssen Arbeitgeber dabei jedoch unbedingt beachten? Antworten auf alle Fragen gibt das HBE-Praxiswissen „Zeugnis“. Neben den generellen Anforderungen finden Sie darin u.a. auch eine Checkliste für ein qualifiziertes Zeugnis und ein Musterzeugnis. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Geschäftsstelle. Für HBE-Mitglieder Reise in den Oman und nach Dubai Online-Branchenverzeichnisse Überall von Kunden gefunden werden Für den Geschäftserfolg wird eine Online-Präsenz immer wichtiger. Dazu gehört auch, dass der Betrieb bei den einschlägigen Online-Branchenverzeichnissen eingetragen ist. Und zwar mit den richtigen Adressdaten und Öffnungszeiten! Mit ihrem neuen Service „Firmeneintrag Plus“ unterstützen der HBE-Kooperationspartner Signal Iduna und die Mittelstandsplattform Pylot Betriebsinhaber bei der optimalen Online-Positionierung. Damit das Unternehmen auf allen relevanten Verzeichnissen zu finden ist, lassen sich die Daten automatisch auf 50 Portalen einstellen und verwalten. Ändern sich z.B. Adresse oder Öffnungszeiten, so muss man diese nur einmal einpflegen, um alle angeschlossenen Verzeichnisse zu aktualisieren. Gleichzeitig ermöglicht „Firmeneintrag Plus“, Kundenanfragen und Bewertungen zentral im Blick zu haben und in Echtzeit darauf zu reagieren. Online-Verzeichnisse und -Portale sind für Betriebe ein guter Weg, um gezielt für sich zu werben und sich beim Kunden zu positionieren, wenn man es richtig anpackt. Weitere Informationen zum „Firmeneintrag Plus“ sowie den kostenlosen Firmenscanner finden Sie unter www.pylot.de. HBE-Mitglieder erhalten einen Nachlass! Den Rabattcode können Sie per E-Mail anfordern bei: Christian Burghard, E-Mail: hbe@signal-iduna.de, Tel.: 089 55144-280. HBE-Mitgliedschaft ohne Tarifbindung Keine Bindung an den Flächentarifvertrag Sie wollen keine Bindung an den Flächentarifvertrag im Einzelhandel? Genau wie rund 700 andere Arbeitgeberverbände in Deutschland bietet auch der HBE seinen Unternehmen eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung an. Über die Vor- und Nachteile einer Erklärung über den „Ausschluss der Tarifbindung“ sowie über deren Folgen bestehen oftmals unzutreffende Vorstellungen. OT-Mitgliedsunternehmen (ohne Tarifbindung) erhalten selbstverständlich alle HBE-Dienstleistungen (wie z.B. Netzwerk-Treffen oder Prozess-Vertretung vor dem Arbeitsgericht). Alle Informationen sowie die Vor- und Nachteile einer OT-Mitgliedschaft haben wir in einem Praxiswissen übersichtlich zusammengefasst. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle. Der HBE bietet auch in diesem Jahr wieder eine attraktive Mitgliederreise mit Fachprogramm an. Wir laden HBE-Mitglieder, deren Familienangehörige und Freunde zu unserer Fachexkursion in den Oman und nach Dubai (24.10. – 3.11.2020) ein. Der Reisepreis beträgt 3.690 Euro im DZ/p.P. (Flüge mit Emirate Airlines ab/bis München) und schließt u.a. folgende Leistungen ein: neun Übernachtungen mit Frühstück in 4-Sterne-Hotels, Teilpension (2x Mittagessen in lokalen Restaurants, 6x Abendessen, Wie man sich vor Ladendiebstahl schützt Tipps gegen Langfinger Unehrliche Kunden haben im vergangenen Jahr in Bayern Waren im Wert von knapp 350 Millionen Euro mitgehen lassen. Damit hat der Schaden durch Ladendiebe eine neue Rekordhöhe erreicht. Große Sorgen macht dem Handel der andauernde Zuwachs bei schwerem Ladendiebstahl. Der Schaden durch professionelle Diebesbanden auch aus dem Flughafensteuern, Flugsicherheitsgebühren und aktuelle Kerosinzuschläge, Besichtigungen lt. Programm inkl. Eintrittsgeldern, deutschsprechende Reiseleitung während der gesamten Reise, Reisepreis-Sicherungsschein (Insolvenzversicherung), ausführliche Reiseunterlagen und Informationsmaterial). Das im Reisepreis eingeschlossene Fachprogramm umfasst u.a.: Rundfahrt in Muskat, Besuch der Sultan Qabos Moschee, Bummel im Flair von 1001 Nacht in engen Gassen des traditionsrei- Ausland steigt weiter. Der HBE schätzt, dass mindestens 25 Prozent aller Ladendiebstähle durch organisierte Kriminalität verursacht werden. Die gestohlenen Waren werden gut organisiert weiterverkauft. Wichtig: Denken Sie immer daran, dass Diebe nicht nur an Waren im Verkauf interessiert sein können. Auch das Lager, Dekorationsma- chen Muttrah Souks, Besuch des Bait al-Zubair Museum für Einblicke in die Kunst und Kultur des Sultanats, Ausflug zum traditionellen Bewässerungssystem Falaj-System (Unesco-Weltkulturerbe), Entdeckungsfahrt in die Wüstenlandschaft Rima al Wahiba mit Übernachtung im Wüstenkamp, Besuch des farbenfrohen Frauenmarktes in Ibra, Entdecken der vielseitigen Gegensätze Dubais (Dubai Creek, Dubai Marina, Burj Al Arab), Ganztägiger Besuch der Expo 2020, Empfang im terial und Geld kann die Begierde der Langfinger wecken. Bei Ladendieben am beliebtesten sind teure und leicht verstaubare Artikel. Hinweise zu Methoden und Tricks der Ladendiebe, mögliche Präventionsmaßnahmen und Musterentwürfe für Strafanzeigen erhalten HBE-Mitglieder in unserem Praxiswissen „Ladendiebstahl“. Deutschen Pavillon, Erleben der Dubai Shopping Mall. Für diese Reise benötigen Sie einen bei Reisebeginn noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass. Impfungen sind nicht vorgeschrieben. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Alle Fragen zu dieser Reise beantwortet der Reiseveranstalter FTR GmbH (ein Unternehmen der Starnberger Reise AG): Walter Schneider, E-Mail: w.schneider@sta-ag.de, Tel.: 08151 26866-11. Handels-Infos online HBE-Newsletter bestellen! Samstagsarbeit Das müssen Arbeitgeber beachten Der Samstag ist ein ganz normaler Werktag, deshalb ist Samstagsarbeit gesetzlich erlaubt. Wer kann eine Freistellung verlangen und kann der Arbeitgeber das Freistellungsverlangen ablehnen? Der Anspruch auf Freistellung steht allen Arbeitnehmern zu. Dies gilt unabhängig von der Dauer (Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte) sowie der Lage der Arbeitszeit. Wichtig: Der Beschäftigte kann grundsätzlich nicht entscheiden, an welchem Samstag er von der Arbeit freigestellt wird. Er kann nur verlangen, an (irgend) einem Samstag nicht beschäftigt zu werden. Die Wahl, welcher Samstag sein freier Samstag ist, trifft der Arbeitgeber. Weitere Informationen finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen. Bei Fragen können Sie sich gerne auch an unsere Juristen in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen wenden.

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