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Handel direkt 1/2020

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Handel direkt

HBE-MITGLIEDERREISE 2020 In diesem Jahr geht es in den Oman und nach Dubai. Mehr auf Seite 2. ABMAHNUNG ERHALTEN Wie sollten Einzelhändler reagieren? Mehr auf Seite 3. JANUAR / FEBRUAR 2020 | #1 Aufbewahrungspflichten Geschäftsunterlagen von 2019 Mit dem Jahresende ist auch wieder das Archiv angewachsen. Die Geschäftsunterlagen 2019 müssen zur Aufbewahrung untergebracht werden. Von welchen Unterlagen darf man sich trennen? Was muss wie lange aufbewahrt werden? Der Gesetzgeber gibt für Geschäftspapiere konkrete Aufbewahrungsfristen vor. So müssen zum Beispiel Buchhaltungsunterlagen, Rechnungen, Buchungen und Bilanzen zehn Jahre archiviert werden. Handelsbriefe (darunter fallen auch E-Mails) müssen sechs Jahre lang zur Verfügung gehalten werden. Eine detaillierte Auflistung mit den Fristen für unterschiedliche Geschäftspapiere und alle weiteren Informationen können Sie unserem HBE-Praxiswissen „Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten für Geschäftspapiere“ entnehmen. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an unseren HBE-Experten Martin Wallner, E-Mail: wallner@ hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-140. Kommunalwahlen in Bayern Appell zur Rettung der Innenstädte Am 15. März wird in Bayern gewählt. An diesem Tag werden die Stadt- und Gemeinderäte sowie die Kreistage und in der Regel auch die ersten Bürgermeister und Landräte für sechs Jahre gewählt. Die Wahlen stellen im Freistaat die kommunalpolitischen Weichen für die nächsten sechs Jahre. HBE-Präsident Ernst Läuger: „Ganz unabhängig davon, wo man sein Kreuz macht: Auf jeden Fall muss man zur Wahl gehen. Wer auf sein Wahlrecht verzichtet, überlässt anderen das Feld. Protest sollte nicht durch Wahlenthaltung oder die Wahl von Parteien am linken wie rechten Rand artikuliert werden.“ Angesichts immer weiter sinkender Kundenfrequenzen und der zunehmenden Verödung von Innenstädten fordert der HBE mit Blick auf die Kommunalwahlen von der Politik mehr Engagement für lebenswerte Stadtzentren. Für den Einzelhandel zählt neben den Auswirkungen des Online-Handels der Attraktivitätsverlust der Innenstädte und Ortskerne zu den drängendsten Problemen. Immer mehr Geschäfte klagen über einen Rückgang der Besucherfrequenzen. Läuger: „Besorgniserregend ist, dass immer mehr kleine, inhabergeführte Geschäfte verschwinden.“ Gerade das Sterben dieser Geschäfte gefährde den Branchenmix. „Dabei wissen wir alle, dass ein konkurrenzfähiges und vielfältiges Warenangebot zu den Grundvoraussetzungen einer lebendigen und attraktiven Innenstadt zählt.“ Um die Verödung von Foto: @ Oliver Boehmer - stock.adobe.com Ortskernen zu stoppen, fordert Läuger Unterstützung von der Kommunalpolitik. Es sollte das gemeinsame Ziel von Handel und Stadt sein, die Attraktivität und Erreichbarkeit der Innenstädte zu erhalten und auszubauen. „Wir können die aktuellen Herausforderungen jedoch nur dann meistern, wenn Handel, Bürgerschaft, Vermieter und Politik an einem Strang ziehen.“ In seinem Zehn-Punkte-Plan für attraktive Innenstädte hat der HBE deshalb die für den Handel entscheidenden Forderungen gebündelt. Im Fokus steht dabei unter anderem die Erreichbarkeit der Stadtzentren und der Ausbau der digitalen Infrastruktur. Dies ist wichtig, damit die Handelsunternehmen die Digitalisierung für sich nutzen und die Kunden mit innovativen Serviceleistungen von sich überzeugen können. Um die Attraktivität des innerstädtischen Handels zu erhöhen fordert der HBE von der Politik eindringlich mehr Rechtssicherheit bei der Durchführung verkaufsoffener Sonntage. Läuger: „Im Gegensatz zum Online-Handel müssen die stationären Geschäfte an Sonntagen geschlossen bleiben.“ Nach der aktuell geltenden Regelung sind in Bayern vier verkaufsoffene Sonntage möglich. Hierzu bedarf es jedoch stets eines besonderen Anlasses wie etwa einer Messe. Die Anforderungen der Verwaltungsgerichte sind mittlerweile so hoch, dass die Kommunen kaum noch rechtssichere Genehmigungen erteilen. Der HBE fordert daher den Wegfall der Anlassbindung und die rechtssichere Durchführung von maximal vier verkaufsoffenen Sonntagen. HERAUSGEBER Handelsverband Bayern e.V. Redaktion/V.i.S.d.P: Bernd Ohlmann – ©HBE, Erscheinungsweise: 2 mtl., Postfach 201342, 80013 München, T. 089 55118-115, www.hv-bayern.de HBE BEZIRKE ■ Oberbayern | München | 089 55118-0 | Fax 089 55118-163 | info@hv-bayern.de ■ Oberpfalz/Niederbayern | Regensburg | 0941 60409-0 | Fax 0941 798300 | oberpfalz-niederbayern@hv-bayern.de ■ Oberfranken | Bayreuth | 0921 72630-0 | 0921 72630-30 | oberfranken@hv-bayern.de ■ Mittelfranken | Nürnberg | 0911 24433-0 | 0911 208921 | mittelfranken@hv-bayern.de ■ Unterfranken | Würzburg | 0931 35546-0 | 0931 17127 | unterfranken@hv-bayern.de ■ Schwaben | Augsburg | 0821 34670-0 | 0821 36435 | schwaben@hv-bayern.de

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