08 TOP THEMEN HANDEL DIREKT | JANUAR / FEBRUAR 2019 | #1 Dauerstreit um verkaufsoffene Sonntage Politik muss endlich handeln! Verkaufsoffene Sonntage sind ein Attraktivitätsfaktor für die Kunden und damit ein Erfolgsfaktor für den Handel. Gerichtsurteile und Klagen von Verdi haben jedoch auch in Bayern die Genehmigungen erschwert. Wesentlicher Hemmschuh für Sonntagsöffnungen sind die oftmals fehlenden, nach dem Bundesverfassungsgericht für eine Sonntagsöffnung aber erforderlichen, externen regionalen Anlässe. Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte zuletzt deutlich gemacht, dass verkaufsoffene Sonntage nur zulässig sind, wenn eine gleichzeitige Veranstaltung (z. B. Markt oder Messe) nachweislich der zentrale Anlass ist, warum die Besucher kommen. Die durch diese Urteile ausgelöste Planungsunsicherheit bei Handel und Kommunen ist groß. Für Einzelhändler ist es schwieriger geworden, künftig an einem Sonntag für ihre Kunden zu öffnen. Die Politik muss jetzt handeln und Rechtssicherheit schaffen. Die Forderungen des HBE sind klar: Der Sonntag ist unbestreitbar ein Tag der Unterbrechung des Alltags. Unsere Gesellschaft braucht verbindliche Zeiten für Ruhe und Entspannung. Deshalb spricht sich der HBE auch entschieden gegen eine generelle Sonntagsöffnung aus. Einzige Ausnahme sollen die vier möglichen verkaufsoffenen Sonntage sein, welche in Bayern an strenge Auflagen geknüpft sind. Die Sonntagsöffnung muss die Ausnahme bleiben. Diese bisherige Praxis hat sich in Bayern grundsätzlich bewährt. Der HBE will keine Erhöhung der Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage! Allerdings muss der Anlassbezug für eine Sonntagsöffnung gestrichen werden. Derzeit darf eine Sonntagsöffnung nur erfolgen aus Anlass von fremdgesetzten äußeren Anlässen (Messe, Märkte, ähn liche Veranstaltungen), bei denen der Zustrom großer Menschenmengen zu erwarten ist. Die Sonntagsöffnung als solche darf dabei nicht berücksichtigt werden. Ebenso wenig eine Anlasssetzung durch den örtlichen Einzelhandel selber. Die Genehmigungspraxis zeigt, dass dies eine hohe Hürde ist. In vielen Städten und Gemeinden gelingt es bereits jetzt nicht, den Anlassbezug darzustellen, sodass bestehende Möglichkeiten der Sonntagsöffnung auf regionaler Ebene selbst in größeren Städten nicht genutzt werden. Außerdem wird der Anlassbezug von den Genehmigungsbehörden und den Gerichten sehr unterschiedlich bewertet. Durch eine Streichung des Anlassbezugs würden Handel und auch Kommunen mehr Planungs- und Rechtssicherheit bekommen. Viele Bundesländer haben nicht nur die Ladenöffnung an Werktagen völlig freigeben, sondern auch großzügige Öffnungen an Sonntagen beschlossen. Der bayerische Einzelhandel in den Grenzregionen zu anderen Bundesländern spürt diese unterschiedlichen Regelungen durch Kunden- und Umsatzverluste. Dies gilt insbesondere in der wichtigen Weihnachtszeit, in der der Handel durchschnittlich ein Fünftel des gesamten Jahresumsatzes erwirtschaftet. Um hier zumindest ein Stück Chancengleichheit herzustellen, sollten Händler den ersten Adventssonntag – unabhängig ob dieser in den November oder Dezember fällt – für einen verkaufsoffenen Sonntag nutzen können.
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