04 TOP THEMEN HANDEL DIREKT | JANUAR / FEBRUAR 2019 | #1 Gutscheine Umsatzsteuerrechtliche Neuregelung ab 2019 HBE Info Seit dem 1. Januar 2019 gelten für (Geschenk-) Gutscheine neue EU-weite Regelungen. Künftig wird zwischen Einzweck gutscheinen und Mehrzweckgutscheinen unterschieden. Ein wesentlicher Unterschied der neuen Regelungen ist der Zeitpunkt der Besteuerung. Beim Einzweck-Gutschein liegen zum Austellungszeitpunkt alle Informationen vor, um die umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze mit Sicherheit zu bestimmen (wie Leistungsort oder Steuersatz). Die Besteuerung erfolgt dann zum Zeitpunkt der Ausstellung des Gutscheins. Bei allen anderen Gutscheinen handelt es sich um Mehrzweck-Gutscheine. Bei ihnen unterliegt erst die tatsächliche Lieferung bzw. die tatsächliche Erfüllung der sonstigen Leistungen der Umsatzsteuer. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in unserem Praxiswissen „Gutscheine“. Abmahnung bekommen Wie soll man reagieren? Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen treffen irgendwann jeden Einzelhändler. Sie sind zum Teil mit erheblichen wirtschaftlichen Belastungen für den Betroffenen verbunden. Einzelhändler werden durch Abmahnungen zudem oftmals in ihrer Existenz bedroht. Ein besonderes Ärgernis sind hier missbräuchlich ausgesprochene Abmahnungen wegen geringfügiger Verstöße mit geringer Wettbewerbsrelevanz. Diese werden primär ausgesprochen, um Gebühren zu generieren und Vertragsstrafen realisieren zu können. Tipps für den Umgang mit Abmahnungen bekommen Sie in einem neuen HBE-Praxiswissen. Das HBE-Praxiswissen „Abmahnung“ richtet sich insbesondere an kleinere und mittlere Einzelhändler und soll ihnen eine Orientierungshilfe bieten. Es erhebt dabei nicht den Anspruch der Vollständigkeit und ersetzt nicht den Rat unserer HBE Juristen. In diesem Jahr stehen im Einzelhandel Tarifverhandlungen an. Nachdem über viele Jahre hinweg Streiks nahezu unbekannt waren, nehmen Arbeitskämpfe wieder zu. Gut, dass es den Streikfonds des HBE gibt. Bei einem Arbeitskampf (Streik oder Aussperrung) fällt im Einzelhandel der Umsatz in der Regel unwiederbringlich aus. Andere Wirtschaftsbereiche können den Verlust durch Überstunden und Sonderschichten nachholen. Wird aber „sein“ Einzelhändler bestreikt, so kauft der Kunde eben Erste Hilfe im Betrieb Kostenlose Kurse Jeder Einzelhändler muss in seinem Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer haben. Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten müssen fünf Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen! Arbeitsunfälle können nicht völlig ausgeschlossen werden. Wenn es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall kommt, leistet der bei der Konkurrenz ein. Deshalb sollten sich Unternehmen durch Beteiligung am Streikfonds einen Ausgleich und eine finanzielle Entschädigung für mögliche Umsatzausfälle sichern. HBE-Tarifgeschäftsführerin Dr. Melanie Eykmann: „Der Streikfonds ist ein wichtiges tarifpolitisches Werkzeug des HBE. Er trägt dazu bei, die Durchhaltekraft der bestreikten Unternehmen zu stärken und verhindert damit ein vorzeitiges Nachgeben gegenüber den Forderungen der Gewerkschaften.“ HBE- betriebliche Ersthelfer erste Hilfe. Der HBE bietet auch in diesem Jahr wieder gemeinsam mit der Johanniter-Unfall-Hilfe zwei kostenlose Erste- Hilfe-Kurse an. Diese sind für Anfänger und zur – alle zwei Jahre vorgeschriebenen! – Auffrischung geeignet. Kosten fallen für HBE-Mitglieder nicht an! Die Teilnehmerzahl pro Veranstaltung ist jedoch
HANDEL DIREKT | JANUAR / FEBRUAR 2019 | #1 TOP THEMEN 05 Streikfonds des HBE Für den Fall der Fälle Unternehmensnachfolge Hilfe und Unterstützung Für Senioren ist die Nachfolgeregelung meist die letzte, für Junioren dagegen die erste große Herausforderung in ihrer Berufslaufbahn. Eine geordnete Betriebsübergabe ist für beide eine große Aufgabe. Die Nachfolge betrifft nicht nur die Überlebensfähigkeit und Führbarkeit des Unternehmens, seine Finanzierung und steuerlichen Konsequenzen, sondern auch den Familienfrieden. Eine vorausschauend geplante Unternehmensnachfolge kommt allen Beteiligten (derzeitigem und zukünftigem Inhaber sowie Mitarbeitern) zugute. Sachlichen betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen stehen persönliche und familiäre Einflussfaktoren gegenüber. In unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Unternehmensnachfolge“ finden Übergeber sowie Nachfolger wichtige Hinweise und praktische Hilfe. Ergänzt wurde das Praxiswissen mit speziellen Checklisten der BBE Handelsberatung, die alle für eine Unternehmensnachfolge relevanten Themen enthalten (z. B. Übergabeziele, Erbansprüche, Art und Zeitpunkt der Übergabe, Marktsituation und Kunden sowie Steuerrecht). Wenn Sie keinen Nachfolger gefunden haben oder den Betrieb aus sonstigen Gründen nicht übergeben können, ist die Geschäftsaufgabe unumgänglich. In diesem Fall hilft Ihnen das HBE Praxiswissen „Geschäftsaufgabe“ weiter. Ihr HBE-Ansprechpartner bei Fragen zu diesem Thema: Martin Wallner, E-Mail: wallner@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-140. begrenzt! Melden Sie sich daher rechtzeitig für einen Kurs an. Die Termine: 21. März oder 23. Oktober 2019. Die Kurse finden beide in der HBE-Hauptgeschäftsstelle in München statt (jeweils von 9-17 Uhr). Weitere Informationen und Anmeldung: Gertraud Kühnel, E-Mail: kuehnel@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-101. Mitglieder, die dem Streikfonds beigetreten sind, erhalten im Falle des Arbeitskampfes eine finanzielle Unterstützung von 100 Euro pro Arbeitstag für jeden streikenden oder ausgesperrten Mitarbeiter. Die Unterstützung wird am ersten Streiktag ab der vierten Streikstunde gewährt. Abweichend davon erhalten bestreikte Lebensmittel-Filialbetriebe, Zentralen oder Teile von Zentralen solcher Filialbetriebe, in denen wegen Arbeitskampfmaßnahmen die Belieferung von Filialen nicht nachholbar ausfällt, eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 33,75 Euro je Tag für die Anzahl der auf Vollbeschäftigte umgerechneten anwesenden Mitarbeiter in den betroffenen Filialen. Die Unterstützung wird ab der ersten Streikstunde gewährt. Wie man Mitglied im HBE-Streikfonds werden kann, erfahren Sie im HBE-Praxiswissen „Streikfonds“. Ihre HBE-Ansprechpartnerin zum HBE-Streikfonds: Tatjana Sauer, E-Mail: sauer@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-111. Handels-Infos online HBE-Newsletter bestellen! 2. Auflage Geprüfter Handelsfachwirt Auf 924 Seiten bietet dieses Buch das komplette Handelsfachwirte-Wissen: „Geprüfter Handelsfachwirt“. Das Fachbuch ist jetzt in der überarbeiteten 2. Auflage erschienen. Unternehmensführung, Kommunikation, Handelsmarketing, Beschaffung und Logistik, Vertriebssteuerung, Handelslogistik, Einkauf und Außenhandel: Alle wichtigen Themen sind auch in der neuen Auflage dabei. Damit erweist es sich als ein wertvolles Nachschlagewerk für jeden Kaufmann. Am Ende eines jeden Kapitels findet der Leser Aufgaben zur Selbstkontrolle. Dazu eine komplette schriftliche Abschlussprüfung mit Musterlösungen. Herausgeber Peter Collier war langjähriger Geschäftsführer des HBE in Unterfranken. Über Jahrzehnte engagierte er sich auch in der Weiterbildung zum Handelsfachwirt. Er ist Vorsitzender von zwei Prüfungsausschüssen. ISBN 978-3-7949-0943-8, 924 Seiten, gebunden, vierfarbig, 74 Euro.
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