Aufrufe
vor 5 Jahren

Handel direkt 1/2019

  • Text
  • Handel
  • Unternehmen
  • Januar
  • Februar
  • Einzelhandel
  • Informationen
  • Themen
  • Haslbeck
  • Anspruch
  • Sonntage

Handel direkt

FÜR HBE-MITGLIEDER Reise nach Singapur und Malaysia. Mehr auf Seite 2. HBE-STREIKFONDS Im Streikfall für den Fall der Fälle vorbereitet sein. Mehr auf Seite 4. JANUAR / FEBRUAR 2019 | #1 Teilzeit- und Befristungsrecht Wichtige neue Regelungen! Verpackungsgesetz Neue Kennzeichnungspflicht in Kraft getreten Arbeitnehmer haben seit dem 1. Januar 2019 einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit). Außerdem stärkt der Gesetzgeber für Teilzeitbeschäftigte die Möglichkeit auf Rückkehr in Vollzeit. Die beschlossenen Änderungen im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ermöglichen einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit. Problematisch ist, dass sich der Arbeitnehmer im Gegensatz zur bisherigen Regelung nicht dauerhaft an die reduzierte Arbeitszeit bindet, sondern nach Ablauf der vereinbarten Brückenteilzeit wieder in Vollzeit beschäftigt werden muss. Außerdem wird Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit verkürzt haben, die Rückkehr in Vollzeit erleichtert. Handel direkt gibt’s auch als ePaper! Alle Infos unter www. hv-bayern.de/handeldirekt Geschäftsunterlagen 2018 Seit dem 1. Januar 2019 gelten die neuen Vorschriften und Regelungen des Verpackungsgesetzes (VerpackG). Händler müssen sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren, Mengenmeldungen abgeben sowie ihre Verpackungen am Dualen System beteiligen. Die grundsätzlichen Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung bleiben weiter bestehen und werden teilweise ergänzt. Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler müssen für die Entsorgung der Verpackungen, die sie in den Markt bringen, bezahlen. Dies tun die verpflichteten Unternehmen durch Lizenzierungs- bzw. Beteiligungsentgelte, die sie an ein Duales System abführen. Händler müssen sich bei der Zentralen Stelle ins Verpackungsregister LUCID eintragen. Das neue Gesetz sieht z. B. auch eine Kennzeichnung von Einweg- bzw. Mehrweg-Getränkeverpackungen am Verkaufsregal im Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers Mit dem Jahresende ist auch wieder das Archiv angewachsen. Die Geschäftsunterlagen 2018 müssen zur Aufbewahrung untergebracht werden. Von welchen Unterlagen darf man sich trennen? Was muss wie lange aufbewahrt werden? Aufbewahrungspflichten regelt das Handels- und das Steuerrecht. Vor dem Gesetz ist letztlich alles archivierungspflichtig, was für eine betriebliche Überprüfung und die Transparenz der Unternehmensverhältnisse bedeutsam ist. Der Gesetzgeber gibt für Geschäftspapiere konkrete Aufbewahrungsfristen vor. So müssen zum Beispiel Buchhaltungsunterlagen, Rechnungen, Buchungen und Bilanzen zehn Jahre archiviert werden. Handelsbriefe (darunter fallen auch E-Mails) müssen sechs Jahre lang zur Handel vor. Wer konkret betroffen ist und was Händler unbedingt beachten müssen, erfahren Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Verpackungsgesetz“. Ihr HBE-Ansprechpartner: Martin Wallner, E-Mail: wallner@ hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-140. Verfügung gehalten werden. Eine detaillierte Auflistung mit den Fristen für unterschiedliche Geschäftspapiere und alle weiteren Informationen können Sie unserem HBE-Praxiswissen „Aufbewahrungs- und Archivierungspflichten für Geschäftspapiere“ entnehmen. Ihr HBE-Ansprechpartner: Martin Wallner, E-Mail: wallner@ hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-140. HERAUSGEBER Handelsverband Bayern e.V. Redaktion/V.i.S.d.P: Bernd Ohlmann – ©HBE, Erscheinungsweise: 2 mtl., Postfach 201342, 80013 München, T. 089 55118-115, www.hv-bayern.de HBE BEZIRKE ■ Oberbayern | München | 089 55118-0 | Fax 089 55118-163 | info@hv-bayern.de ■ Oberpfalz/Niederbayern | Regensburg | 0941 60409-0 | Fax 0941 798300 | oberpfalz-niederbayern@hv-bayern.de ■ Oberfranken | Bayreuth | 0921 72630-0 | 0921 72630-30 | oberfranken@hv-bayern.de ■ Mittelfranken | Nürnberg | 0911 24433-0 | 0911 208921 | mittelfranken@hv-bayern.de ■ Unterfranken | Würzburg | 0931 35546-0 | 0931 17127 | unterfranken@hv-bayern.de ■ Schwaben | Augsburg | 0821 34670-0 | 0821 36435 | schwaben@hv-bayern.de

Aktuelle Meldungen

© Copyright Handelsverband Bayern e.V.