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Handel direkt 2/2024

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Handel direkt

KREATIVE KONZEPTE GESUCHT Startschuss für den Stadtmarketingpreis Bayern 2024. Details auf Seite 10. HERAUSFORDERUNG Wie können leerstehende Warenhäuser nachhaltig genutzt werden? Seite 9. MÄRZ / APRIL 2024 | #2 Raubüberfälle im Handel Richtig vorbeugen Foto: © Magnus - pixabay.com Raubüberfälle im Einzelhandel sind leider keine Seltenheit und immer ein traumatisches Erlebnis. Häufig genug wenden Täter teils massive Gewalt an. Durch vorbeugende Maßnahmen lässt sich die Wahrscheinlichkeit für einen Raubüberfall im eigenen Betrieb senken. Kleinere Geschäfte mit wenigen Beschäftigten werden öfter überfallen. Dort wird in der Regel keine Gewalt angewendet, weil die Täter sich leichter durchsetzen können und es meistens auf den Kasseninhalt abgesehen haben. In großen Unternehmen jedoch ist die Gewaltbereitschaft der Täter größer, weil es ihnen auf die höheren Geldbeträge im Tresor ankommt. Vorbeugende Maßnahmen für Geschäftsinhaber und Mitarbeiter sowie Verhaltenstipps während eines Raubüberfalls finden Sie unter www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/raub/ raubueberfall-auf-gewerbe/. HBE-Empfehlung im Tarifkonflikt im bayerischen Einzelhandel Freiwillige Entgeltanhebung bei Löhnen und Gehältern Befristete Arbeitsverträge Angesichts der andauernden Verdi- Blockade in der laufenden Tarifrunde im bayerischen Einzelhandel empfiehlt der HBE seinen tarifgebundenen Unternehmen erneut eine freiwillige Entgelterhöhung. Zusammen mit allen Landesverbänden und dem HDE ist dafür eine Verbandsempfehlung für tarifgebundene Unternehmen beschlossen worden: Auf Basis der aktuellen Tariftabellen können Händler ihren Beschäftigten eine freiwillige und auf einen späteren Tarifabschluss voll anrechenbare Entgeltanhebung von maximal zehn Prozent zahlen. Diese kann in Bayern frühestens zum 1. Mai 2024 erfolgen. Sofern Löhne und Gehälter bereits nach der letzten Verbandsempfehlung (Oktober 2023) angehoben wurden, ist eine weitere Anhebung nur in Höhe der Differenz zulässig. Unternehmen, die eine Vorweganhebung zahlen, sollten ihre Beschäftigten mit einem Schreiben informieren. Eine Mustervorlage erhalten Sie in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle. Weitere rechtliche Informationen zur freiwilligen Entgeltanhebung (praktische Um- Worauf müssen Arbeitgeber achten? setzung, Inflationsausgleichprämie, usw.) finden Sie auf Seite 8. Ihre HBE-Ansprechpartnerin: Dr. Melanie Eykmann, E-Mail: eykmann@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-124. Durch den flexiblen Personaleinsatz und die zeitliche Begrenzung von Verpflichtungen bieten befristete Arbeitsverträge Einzelhändlern einige Vorteile. Der (kurzfristige) Ausfall von Mitarbeitern, saisonale oder betriebliche Umsatzschwankungen: Es gibt viele Gründe, mit Arbeitnehmern einen befristeten Arbeitsvertrag abzuschließen. Der Gesetzgeber setzt jedoch im Arbeitsrecht enge Grenzen. Ohne Sachgründe darf z. B. ein Arbeitsvertrag auf insgesamt zwei Jahre befristet werden. Arbeitgeber müssen unbedingt eine Reihe von Grundregeln beachten, sonst können Fehler teuer werden. Schon durch eine kleine Unachtsamkeit kann der Beschäftigte einen Anspruch auf einen Festvertrag haben. Wie Arbeitgeber teure Fehler beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge vermeiden können, zeigen wir in unserem HBE-Praxiswissen, das Sie auf der HBE-Website unter www. hv-bayern.de herunterladen können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Juristen in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen. Praxiswissen Mitglied werden und von unseren Leistungen profitieren www.hv-bayern.de/leistungen/ praxiswissen HERAUSGEBER Handelsverband Bayern e.V. Redaktion/V.i.S.d.P: Bernd Ohlmann – ©HBE, Erscheinungsweise: 2 mtl., Postfach 201342, 80013 München, T. 089 55118-115, www.hv-bayern.de HBE BEZIRKE ■ Oberbayern | München | 089 55118-0 | Fax 089 55118-163 | info@hv-bayern.de ■ Oberpfalz/Niederbayern | Regensburg | 0941 60409-0 | Fax 0941 798300 | oberpfalz-niederbayern@hv-bayern.de ■ Oberfranken | Bayreuth | 0921 72630-0 | 0921 72630-30 | oberfranken@hv-bayern.de ■ Mittelfranken | Nürnberg | 0911 24433-0 | 0911 208921 | mittelfranken@hv-bayern.de ■ Unterfranken | Würzburg | 0931 35546-0 | 0931 17127 | unterfranken@hv-bayern.de ■ Schwaben | Augsburg | 0821 34670-0 | 0821 36435 | schwaben@hv-bayern.de

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