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Handel direkt 6/2018

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RECHT AUF RÜCKKEHR IN VOLLZEIT Die Brückenteilzeit kommt 2019. Mehr dazu auf Seite 4. TAG DES HANDELS 2018 Positive Bilanz für die HBE-Veranstaltungsreihe. Mehr auf Seite 8. NOVEMBER / DEZEMBER 2018 | #6 Wichtig für Arbeitgeber Neuer Mindestlohn ab 1. 1. 2019 Der Mindestlohn wird in zwei Stufen auf 9,35 Euro steigen. Dies hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Davon betroffen sind insbesondere bereits bestehende geringfügige Beschäftigungsverhält nisse. Zunächst wird der Mindestlohn am 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro steigen und zum 1. Januar 2020 noch mal auf 9,35 Euro pro Stunde erhöht. Wichtig für Arbeitgeber: Diese Erhöhung hat Auswirkungen auf die maximal mögliche Arbeitszeit geringfügig Beschäftigter (eventuelle Reduzierung?) oder auch auf die Sozialversicherungsfreiheit. In welchen Fällen Anpassungsbedarf besteht und wie Arbeitgeber nach der Erhöhung Stolpersteine vermeiden, erfahren Sie in unserer HBE-Sonderinfo „Mindestlohn“. Handels- Infos online! HBE-Newsletter kostenlos abonnieren unter: www.hv-bayern.de/newsletter HBE-Handlungsleitfaden für Unternehmen Zollkontrollen wegen Mindestlohn Seit Einführung des Mindestlohns kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarz arbeit (FKS) beim Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Leider zeigen Berichte unserer Mitgliedsfirmen, dass die Zollbeamten im Rahmen einer Überprüfung teilweise mit völlig unverhältnismäßigen Mitteln vorgehen. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Uns sind konkrete Fälle bekannt, in denen der Zoll mit mehreren bewaffneten Beamten in Dienstkleidung in Einzelhandelsgeschäfte gestürmt ist und sehr rabiat kontrolliert hat. Mitarbeiter wurden harsch angegangen und im Befehlston befragt, was Kollegen verdienen oder wo sich bestimmte Sachen befinden.“ Sowohl Beschäftigte, als auch anwesende Kunden wurden durch dieses HBE-Praxiswissen mit wichtigen Tipps brachiale Auftreten des Zolls irritiert und verschreckt. Puff: „Zollkontrollen müssen maßvoll und verhältnismäßig durchgeführt werden. Geschäftsschädigende Maßnahmen der Zollbeamten müssen ausnahmslos unterlassen werden.“ In einem Handlungsleitfaden des HBE werden Wege aufgezeigt, im Falle einer Kontrolle besonnen und vorbereitet zu reagieren. Dies ist insbesondere deshalb wichtig, weil die Zollkontrollen natürlich regelmäßig ohne vorherige Ankündigung stattfinden. Puff: „In unserem HBE-Handlungsleitfaden findet man in kompakter Form einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen und Verhaltensregeln.“ So werden zum Beispiel die Themen Auskunftsverweigerungsrecht, Kontroll befugnisse des Zolls, Recht zur Mehr Umsatz durch Geschenkgutscheine Geschenkgutscheine sind gerade im laufenden Weihnachtsgeschäft ein garantierter Zusatzumsatz. Denn Gutscheine sind auch in diesem Jahr eines der beliebtesten Geschenke. Diesen wichtigen Umsatzträger sollte deshalb das Verkaufspersonal besonders unentschlossenen Kunden als idealen Problemlöser empfehlen. Gutscheine nehmen dem Schenker die Qual der Wahl ab. Weisen Sie deshalb an exponierter Stelle im Kassenbereich auf die Gutscheine hin und machen Sie auf Ihr Gutschein-Repertoire über sämtliche Werbeträger aufmerksam. Halten Sie Ihr Personal dazu an, im Bedarfsfall in Beratungsgesprächen die Vorteile von Gutscheinen anzusprechen. Außerdem sollten Sie immer eine optisch attraktive Auswahl an Gutscheinmotiven Einsichtnahme in Unterlagen und die Befugnis zur Feststellung der Identität behandelt. HBE-Mitglieder können sich unseren „Handlungsleitfaden für Unternehmen und Beschäftigte bei Zollkontrollen“ kostenlos unter www. hv-bayern.de downloaden. Bei weiteren Fragen zum Thema „Zollkontrollen im Handel“ können Sie sich natürlich auch gerne auch an unsere Juristen in den zuständigen HBE­Bezirksgeschäftsstellen wenden. vorrätig haben. Doch was ist bei der Ausstellung eines Gutscheins zu beachten? Hat der Kunde einen Anspruch auf Auszahlung des Gutscheins? Können Gutscheine auch teilweise eingelöst werden? Antworten auf diese Fragen finden Sie im HBE-Praxiswissen „Gutscheine“. Einfach auf der HBE-Website unter www.hv-bayern.de herunterladen. HERAUSGEBER Handelsverband Bayern e.V. Redaktion/V.i.S.d.P: Bernd Ohlmann – ©HBE, Erscheinungsweise: 2 mtl., Postfach 201342, 80013 München, T. 089 55118-115, www.hv-bayern.de HBE BEZIRKE ■ Oberbayern | München | 089 55118-0 | Fax 089 55118-163 | info@hv-bayern.de ■ Oberpfalz/Niederbayern | Regensburg | 0941 60409-0 | Fax 0941 798300 | oberpfalz-niederbayern@hv-bayern.de ■ Oberfranken | Bayreuth | 0921 72630-0 | 0921 72630-30 | oberfranken@hv-bayern.de ■ Mittelfranken | Nürnberg | 0911 24433-0 | 0911 208921 | mittelfranken@hv-bayern.de ■ Unterfranken | Würzburg | 0931 35546-0 | 0931 17127 | unterfranken@hv-bayern.de ■ Schwaben | Augsburg | 0821 34670-0 | 0821 36435 | schwaben@hv-bayern.de

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