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Handel direkt 5/2021

Handel direkt

LEBEN STATT LOCKDOWN Die Handelsverbände haben eine große Impfkampagne gestartet. Mehr auf Seite 3 STARKE ZENTREN Wie können unsere Innenstädte revitalisiert werden? Antworten auf den Seiten 4/5. SEPTEMBER / OKTOBER 2021 | #5 Tag des bayerischen Handels Jetzt online anmelden! Der HBE setzt seinen erfolgreichen „Tag des bayerischen Handels“ auch in diesem Jahr fort. Am 20. Oktober findet die Veranstaltung erstmalig digital statt. Die Themen: Der Umbruch in unseren Städten stellt Handel und Kommunen vor große Herausforderungen. Wie sehen erfolgreiche Strategien aus? Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung ist das Thema „Veränderung“. Erfahren Sie, durch welche Faktoren Mensch und Gehirn wachsen und warum wir fast immer von Veränderung profitieren. Der digitale Tag des bayerischen Handels beginnt am Mittwoch, den 20. Oktober um 14.00 Uhr. Alle HBE-Mitgliedsunternehmen haben bereits per Post eine Einladung erhalten. Unter www.hv-bayern.de/tagdeshandels können Sie sich online anmelden. Ihre HBE-Ansprechpartnerin: Tatjana Sauer, E-Mail: sauer@ hv-bayern.de, Telefon: 089 55118- 111. Aktuelle Corona-Regelungen in Bayern Was gilt jetzt für den Handel? In Bayern sind die Corona-Regeln deutlich gelockert worden. Dazu ist die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen worden. Folgende Regelungen gelten derzeit (Stand: Ende September) für den bayerischen Einzelhandel: Für die Betriebe entfallen die Zugangsregelungen hinsichtlich der zulässigen Anzahl von Kunden in Bezug zur Größe der Verkaufsfläche. Die Pflicht zum Tragen einer Maske auf den Parkplätzen vor Einzelhandelsbetrieben entfällt, da die neue Verordnung keine Maskenpflicht im Freien vorsieht. Für die Kunden und Begleitpersonen ab 6 Jahren besteht Kurzarbeitergeld-Abschlussprüfung weiterhin grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer Maske. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entfällt. Eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) ist zulässig. Für das Personal besteht die Maskenpflicht wie bisher weiter (Ausnahme: Mitarbeiter in Kassen- und Thekenbereichen, wenn Schutzwände vorhanden sind). Bei körpernahen Dienstleistungen (z.B. kosmetischen Behandlungen) tritt ab dem Inzidenzwert von 35 die 3-G-Regel in Kraft. Bei Mischbetrieben des Einzelhandels z. B. Buchhandlung mit Gastronomiebereich tritt für den Zugang zum Gastronomiebereich ab Das müssen Arbeit geber wissen Um Arbeitgebern und Arbeitnehmern schnell finanzielle Hilfe leisten zu können, wird das Kurzarbeitergeld zunächst vorläufig ausgezahlt. Nach Beendigung der Kurzarbeit wird die korrekte Berechnung überprüft und es erfolgt eine endgültige Entscheidung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kurzarbeit und das Kurzarbeitergeld (Kug) wurden im Zuge der Corona-Pandemie in mehreren Gesetzespaketen angepasst. Beendet ein Unternehmen die Kurzarbeit, folgt im Anschluss die Abschlussprüfung. In diesem Zusammenhang stellen sich viele rechtliche und praktische Fragen. Bei der Prüfung fordert die Bundesagentur für Arbeit (BA) Unterlagen, Nachweise oder Abrechnungen an und prüft diese. Danach erhält der Arbeitgeber einen endgültigen Bescheid über das Kurzarbeitergeld und die erstatteten Sozialversicherungsbeiträge. Welche Unterlagen benötigt werden und wie die Prüfung abläuft, erfahren Sie unter www.arbeitsagentur.de/unternehmen/abschlusspruefung-kurzarbeit. einer Inzidenz von 35 die 3-G-Regel in Kraft. Für jeden Betrieb des Einzelhandels ist ein individuelles Infektionsschutzkonzept zu erstellen und auf Verlangen der Kreisverwaltungsbehörde vorzuweisen. Praxiswissen Mitglied werden und von unseren Leistungen profitieren www.hv-bayern.de/leistungen/ praxiswissen HERAUSGEBER Handelsverband Bayern e.V. Redaktion/V.i.S.d.P: Bernd Ohlmann – ©HBE, Erscheinungsweise: 2 mtl., Postfach 201342, 80013 München, T. 089 55118-115, www.hv-bayern.de HBE BEZIRKE ■ Oberbayern | München | 089 55118-0 | Fax 089 55118-163 | info@hv-bayern.de ■ Oberpfalz/Niederbayern | Regensburg | 0941 60409-0 | Fax 0941 60409-99 | oberpfalz-niederbayern@hv-bayern.de ■ Oberfranken | Bayreuth | 0921 72630-0 | 0921 72630-30 | oberfranken@hv-bayern.de ■ Mittelfranken | Nürnberg | 0911 24433-0 | 0911 24433-55 | mittelfranken@hv-bayern.de ■ Unterfranken | Würzburg | 0931 35546-0 | 0931 17127 | unterfranken@hv-bayern.de ■ Schwaben | Augsburg | 0821 34670-0 | 0821 36435 | schwaben@hv-bayern.de

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