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Handel direkt 5/2019

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Handel direkt

HDE-JAHRESPROGNOSE Der Umsatz im deutschen Handel wird 2019 um zwei Prozent steigen. Mehr auf Seite 3. PLASTIKTÜTEN Unnötiges Komplettverbot ist reine Symbolpoltik. Mehr auf Seite 5. SEPTEMBER / OKTOBER 2019 | #5 Fehlzeiten eines Mitarbeiters Anspruch auf Bezahlung? Egal ob Arztbesuch, Beerdigung, Betreuung eines erkrankten Kindes, Eheschließung, Pflegezeit oder Umzug: Es gibt viele Anlässe, aufgrund derer Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz fehlen. In welchen Fällen hat der Mitarbeiter jedoch einen Anspruch darauf, nicht am Arbeitsplatz zu sein? Muss der Arbeitgeber Entgelt trotz Abwesenheit des Mitarbeiters zahlen? In unserem HBE-Praxiswissen „Fehlzeiten – Anspruch auf Bezahlung“ erhalten Arbeitgeber zu jeder Ursache für eine Fehlzeit des Mitarbeiters alle wichtigen Informationen: Ob der Mitarbeiter überhaupt einen Anspruch auf Abwesenheit und zudem auch auf Bezahlung hat. Wichtig: Kommen die Tarifverträge nicht zur Anwendung, gelten nur die gesetzlichen Vorschriften! Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an unsere Juristen in den zuständigen HBE-Bezirksgeschäftsstellen. Elektronische Registrierkassen Noch strengere Anforderungen Jahrelang ist die Finanzverwaltung beim Thema Registrierkasse eher großzügig verfahren. Seit 2018 gibt es nunmehr die Möglichkeit einer unangekündigten Kassenschau. Dabei werden über 90 Prozent der Kassenprüfungen beanstandet. Das zeigt, dass die Kassennutzer das Thema unbedingt ernst nehmen sollten. Ab dem 1. Januar 2020 sollen sich die Richtlinien für elektronische Registrierkassen erneut ändern. Es wird eine Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen (Papierform oder digital) eingeführt. Der Kunde muss den Beleg nicht mitnehmen. Darüber hinaus wird eine Meldepflicht Vor- und Nachteile abwägen für Registrierkassen verpflichtend. Diese besteht bei Kauf und Außerbetriebnahme einer Kasse sowie einmalig Anfang 2020 für alle Bestandskassen. Händler müssen dann die Merkmale ihrer Kassensysteme sowie der eingesetzten technischen Sicherheitseinrichtungen an das Finanzamt melden. Gerade kleine Händler brauchen jedoch mehr Zeit, um rechtssicher auf neue Kassensysteme umstellen zu können. Das Finanzministerium hat daher für Oktober 2019 den Erlass einer Nichtbeanstandungsregelung für die Nutzung nicht vollständig manipulationssicherer Kassensysteme über HBE-Mitgliedschaft ohne Tarifbindung Nach der Satzung des HBE können Unternehmen erklären, dass sie im Rahmen ihrer HBE-Mitgliedschaft keine Bindung an die Tarifverträge wünschen. Die grundsätzliche Zulässigkeit solcher Mitgliedschaften ohne Tarifbindung (OT-Mitglied) hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt. HBE-Mitglieder können deshalb durch schriftliche Erklärung gegenüber ihrer HBE-Geschäftsstelle den Austritt aus der Tarifbindung erklären. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, die Arbeitnehmer darüber zu informieren, ob er durch Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband tarifgebunden ist oder dort eine OT-Mitgliedschaft erklärt hat. Er kann auch jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem HBE wieder den Wechsel in die Mitgliedschaft mit Tarifbindung erreichen. Der HBE hat alle Informationen über die Vor- und Nachteile einer OT-Mitgliedschaft in einem Praxiswissen zusammengefasst. Das Praxiswissen können Sie unter www.hv-bayern.de kostenlos downloaden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere HBE-Juristen. Foto: © Monkey Business - stock.adobe. com den 1. Januar 2020 hinaus in Aussicht gestellt Allerdings ist nicht klar, wie lange die Frist verlängert wird. Weitere Infos finden Sie im HBE-Praxiswissen „Ordnungsgemäße Kassenführung“. Praxiswissen Mitglied werden und von unseren Leistungen profitieren www.hv-bayern.de/leistungen/ praxiswissen HERAUSGEBER Handelsverband Bayern e.V. Redaktion/V.i.S.d.P: Bernd Ohlmann – ©HBE, Erscheinungsweise: 2 mtl., Postfach 201342, 80013 München, T. 089 55118-115, www.hv-bayern.de HBE BEZIRKE ■ Oberbayern | München | 089 55118-0 | Fax 089 55118-163 | info@hv-bayern.de ■ Oberpfalz/Niederbayern | Regensburg | 0941 60409-0 | Fax 0941 798300 | oberpfalz-niederbayern@hv-bayern.de ■ Oberfranken | Bayreuth | 0921 72630-0 | 0921 72630-30 | oberfranken@hv-bayern.de ■ Mittelfranken | Nürnberg | 0911 24433-0 | 0911 208921 | mittelfranken@hv-bayern.de ■ Unterfranken | Würzburg | 0931 35546-0 | 0931 17127 | unterfranken@hv-bayern.de ■ Schwaben | Augsburg | 0821 34670-0 | 0821 36435 | schwaben@hv-bayern.de

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