Aufrufe
vor 5 Jahren

Handel direkt 5/2018

  • Text
  • Handel
  • Einzelhandel
  • Oktober
  • Unternehmen
  • Bayern
  • Laut
  • September
  • Themen
  • Kassenbuch
  • Sonntage

04 TOP THEMEN HANDEL

04 TOP THEMEN HANDEL DIREKT | SEPTEMBER / OKTOBER 2018 | #5 Tag des Handels DS-GVO und Digitalisierung HBE Info Die neue Datenschutz-Grundverordnung sorgt für große Verunsicherung in den Unternehmen. Gibt es erste Gerichtsurteile? Wie kann man nachrüsten? Auf dem Tag des Handels präsentieren wir eine erste Bilanz für Bayern. Erfahren Sie, wie Unternehmen auf Abmahnungen reagieren sollten, was der neue Datenschutz angerichtet hat und warum die DS-GVO eine permanente Daueraufgabe ist. Neben dem Datenschutz steht die Digitalisierung und ihre Chancen, insbesondere für kleine Händler, im Mittelpunkt. Außerdem wird gezeigt, wie sich Unternehmen vor kriminellen Cyberattacken wirksam schützen können. Die Termine: Würzburg (10.10.), München (11.10.), Augsburg (16.10.), Nürnberg (17.10.), Straubing (18.10.) und Hallstadt (23.10). Weitere Informationen bei: Larissa Völker, E-Mail: voelker@ hv-bayern.de, Tel.: 0821 34670-11. Weitreichendes Urteil Plattformverbote zulässig Zum Schutz des Images von Luxusgütern sind selektive Vertriebssysteme zulässig. Von vielen Händlern wurde diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt zum „Drittplattformverbot“ (Az. 11 U 96/14 (Kart.)) mit großer Spannung erwartet. Nun ist das Urteil gefallen und es fällt wenig überraschend aus. Das OLG Frankfurt a. M. hat erwartungsgemäß entschieden, dass ein Hersteller von Luxusprodukten innerhalb eines zulässigen selektiven Vertriebssystems von einem Händler verlangen kann, dass dieser seine Waren nicht im Internet über Verkaufsplattformen, wie z. B. Amazon, vertreibt. Während Bundeskartellamt und die vorherrschende Rechtsprechung von der Unzulässigkeit pauschaler Plattformverbote ausgegangen waren, folgt das OLG Frankfurt a. M. damit der bereits vom EuGH und der EU-Kommission vorgegebenen Rechtsauffassung. Die Erfassung von bargeldlosen Girocard- bzw. Kreditkartenumsätzen im Kassenbuch ist zwar ein formeller Mangel, da dort nur Barbewegungen zu erfassen sind. Aber bei klarer Dokumentation der Umsätze ist dies laut Bundesfinanzministerium kein Grund für eine Verwerfung der Buchführung. Viele Händler waren in der Vergangenheit verunsichert, ob die Aufzeichnung bargeldloser Umsätze im Kassenbuch von den Finanzbeamten bei einer unangekündigten Kassennachschau akzeptiert Online-Handel Amazon & Co. sollen für Steuerbetrug haften wird. Denn die Aufzeichnung von EC-Karten- Umsätzen im Kassenbuch entspricht eindeutig nicht den Vorgaben der Finanzverwaltung. Sinn und Zweck eines Kassenbuches ist die Dokumentation des jeweils aktuellen Barbestands der Kasse. Das Kassenbuch soll einen Überblick über den Bargeldbestand des Steuerpflichtigen ermög lichen. Hierfür müsse es, laut Bundesfinanzministerium in einem Schreiben an den HDE, so beschaffen sein, dass der Sollbestand jederzeit mit dem Istbestand Dem Umsatzsteuerbetrug durch dubiose Händler auf Online-Plattformen, wie z. B. Amazon und Ebay, soll endlich ein Riegel vorgeschoben werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat jetzt das Bundeskabinett beschlossen. Insbesondere Händler aus Staaten außerhalb der EU verkaufen ihre Waren über Internet-Verkaufsplattformen an private Abnehmer und versteuern die damit erzielten Um-

HANDEL DIREKT | SEPTEMBER / OKTOBER 2018 | #5 TOP THEMEN 05 EC-Karten-Umsätze im Kassenbuch Formeller Mangel, aber zulässig! Abmahnmissbrauch Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor Missbräuchlichen Abmahnungen soll endlich ein Riegel vorgeschoben werden: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Abmahnmissbrauchs vorgelegt. Damit kommt Bundesjustizministerin Katarina Barley einer Aufforderung des Deutschen Bundestages nach. Dieser hatte zuvor auf Antrag der Koalitionsfraktionen die Bundesregierung dazu aufgefordert, direkt nach der parlamentarischen Sommerpause einen Gesetzentwurf zu präsentieren. Wie es aus dem Bundesjustizministerium hieß, befinde sich der Entwurf derzeit noch in der Ressortabstimmung. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Dieser Schritt ist richtig und war längst überfällig. Schon seit Jahren kämpfen wir dafür, missbräuchlichen Abmahnungen einen Riegel vorzuschieben.“ Der Abmahnmissbrauch habe sich zu einem wahren Volkssport entwickelt. Gerade kleine Unternehmen würden durch den missbräuchlichen Einsatz von Abmahnungen schikaniert und in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht, so Puff. „Eine Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens ist auch mit Blick auf den neuen Datenschutz dringend geboten. Denn findige Anwälte und unseriöse Abmahnvereine werden versuchen, mit der DS-GVO Kasse zu machen.“ Abmahnungen dürften sich finanziell nicht mehr lohnen. Puff: „Das Abzocken muss endlich beendet werden.“ sätze oft nicht ordnungsgemäß. Um dies zu unterbinden, sollen Betreiber von Online-Verkaufsportalen für Steuerbetrüger haften. Das Gesetz geht laut HDE zwar in die richtige Richtung. In einigen Fällen schieße der Entwurf aber über das Ziel hinaus. So entstehe z. B. neue Bürokratie. Deshalb müsse unbedingt nachgebessert werden. Das neue Gesetz gegen den Umsatzsteuerbetrug auf Online-Plattformen soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten. verglichen werden kann, um so eine jederzeitige Kassensturzfähigkeit herzustellen. „Die (zumindest zeitweise) Erfassung von EC-Karten- Umsätzen im Kassenbuch ist ein formeller Mangel, der bei der Gewichtung weiterer formeller Mängel im Hinblick auf eine eventuelle Verwerfung der Buchführung nach § 158 AO regelmäßig außer Betracht bleibt. Voraussetzung ist, dass der Zahlungsweg ausreichend dokumentiert wird und die Nachprüfbarkeit des tatsächlichen Kassenbestandes jederzeit besteht.“ Werden die ursprünglich im Kassenbuch erfassten EC-Karten-Umsätze z. B. in einem weiteren Schritt gesondert kenntlich gemacht oder sogar wieder aus dem Kassenbuch auf ein gesondertes Konto aus- bzw. umgetragen, so ist weiterhin die Kassensturzfähigkeit der Kasse gegeben. Dieser formelle Fehler bietet also bei ausreichend klarer Dokumentation der aufgezeichneten Umsätze keine Grundlage für eine Verwerfung der Buchführung. Handels-Infos online HBE-Newsletter bestellen! Rid Zukunftskongress 2018 Inspiration & Leidenschaft für den Einzelhandel Außergewöhnliche Kooperationsprojekte, zwölf verschiedene Sessions und das 30-jährige Jubiläum der Rid Stiftung – dies sind nur einige Themen des Rid Zukunftskongresses am 25. Oktober 2018 im Sofitel in München. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Preisverleihung des Innovationswettbewerbs „Handel im Wandel“ 2018. Die Günther Rid Stiftung für den bayerischen Einzelhandel und Unternehmer- TUM, das Zentrum für Innovation und Gründung an der TU München, suchten gemeinsam mit dem Bayerischen Wirtschaftsministerium, dem HBE und den IHKs in Bayern innovative Geschäftsideen zur Stärkung des stationären Einzelhandels. Ziel ist es, zukunftsweisende Geschäftsmodelle zu identifizieren, zu entwickeln und nachhaltig zu unterstützen. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.rid-stiftung.de oder bei Dagmar Harnest, E-Mail: harnest@ridstiftung.de, Tel.: 089 21101203.

Aktuelle Meldungen

© Copyright Handelsverband Bayern e.V.