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Handel direkt 5/2018

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02 Top Themen HANDEL

02 Top Themen HANDEL DIREKT | SEPTEMBER / OKTOBER 2018 | #5 Einzelhandel Finanzierungsklima etwas verbessert Offene Videoüberwachung BAG-Urteil zum Verwertungsverbot Landtagswahlen in Bayern Positionen und Forderungen des HBE In einem günstigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld hat sich das Finanzierungsklima im Einzelhandel 2018 geringfügig verbessert. Dies geht aus der aktuellen KfW-Unternehmensbefragung hervor. 54 Prozent der Unternehmen geben an, dass der Kreditzugang „leicht“ sei. Im Einzelhandel liegt dieser Wert bei 42 Prozent. Hier schlägt der hohe Anteil von Kleinunternehmen im Einzelhandel durch. Fast ein Drittel der Einzelhandelsunternehmen melden Verbesserungen der Rating note. Die erfreuliche Entwicklung des privaten Konsums und steigende Einzelhandelsumsätze wirken sich hier positiv aus. Bankkredite sind unverändert eine wichtige Finanzierungsquelle. 53 Prozent der Einzelhandelsunternehmen haben in den zurückliegenden zwölf Monaten Kreditverhandlungen geführt. Am häufigsten waren dies Immobilienkredite (47 Prozent). Auch die Finanzierung von Warenlagern (25 Prozent) spielt branchenspezifisch eine wichtige Rolle. Hemmnisse für die Geschäftstätigkeit sieht der Einzelhandel, der sich immer stärker zur Technologiebranche entwickelt, vor allem in einem Fachkräftemangel (71 Prozent). Ihr HBE-Ansprechpartner: Martin Wallner, E-Mail: wallner@hvbayern.de, Tel.: 089 55118-140. Neues Verpackungsgesetz Verpackungsregister LUCID am Start In Zukunft wird es für Arbeitgeber leichter, Bilder von offen angebrachten Überwachungskameras als Beweis für Diebstähle und andere Verfehlungen von Arbeitnehmern vor Gericht einzusetzen. Die Speicherung von Bildsequenzen aus einer rechtmäßigen offenen Videoüberwachung, die vorsätzliche Handlungen eines Arbeitnehmers zulasten des Eigentums des Arbeitgebers zeigen, wird nicht durch bloßen Zeitablauf unverhältnismäßig, solange die Ahndung der Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber arbeitsrechtlich möglich ist. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 23. August 2018 (2 AZR 133/18). entschieden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle. Weitere Informationen erhalten Sie zudem in unserem HBE-Praxiswissen „Mitarbeiterkontrolle und ihre Grenzen.“ Am 14. Oktober wird der neue Bayerische Landtag gewählt. Wachstum, Arbeit, Innenstädte und Wettbewerb – diese Themen stehen für den Handel dabei im Mittelpunkt. Der Konjunkturmotor Handel läuft nur, wenn den Verbrauchern genügend Kaufkraft zur Verfügung steht. Doch nicht nur hohe Sozialabgaben und Steuern hemmen die Kauflust, sondern auch die wachsenden Kosten für die Energiewende. Die Politik hat es in der Hand, wie die Weichen in Bayern gestellt werden. Die konkreten Maßnahmen für den Einzelhandel hat der HBE in seinen Wahlprüfsteinen – den Forderungen des Handels an die Politik – zusammengefasst. Der Handel leistet durch die Sicherung von Wachstum und Wohlstand einen wertvollen Beitrag zur Lebensqualität in Bayern. Es liegt im Interesse des Handels, dass Bayern ein attraktiver Wirtschaftsstandort mit einem leistungsfähigen Mittelstand bleibt. Hier muss die Staatsregierung in Berlin und Brüssel Einfluss nehmen. Mit unseren konkreten Forderungen sind wir im Wahljahr in allen Bezirken im ständigen Dialog mit den Parteien und Kandidaten. Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Händler müssen sich bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren und Mengenmeldungen abgeben. Das dafür eingerichtete Register LUCID ist jetzt freigeschaltet. Die Registrierung selbst muss höchstpersönlich erfolgen, Beauftragungen eines Dritten sind nicht erlaubt. Bei Verstoß kann ein Bußgeld von bis zu 200.000 Euro erhoben werden. Um Unternehmen zu unterstützen und konkrete Handlungsempfehlungen für die notwendigen Maßnahmen zu erhalten, wurde seitens der Zentralen Stelle (www.verpackungsregister.org) ein ausführlicher Leitfaden erstellt. Darüber hinaus werden Anliegen von Mitgliedsunternehmen (Mail an: handel_anfrage@verpackungsregister.org) priorisiert beantwortet. LUCID startet bereits vier Monate vor dem offiziellen Inkrafttreten des Gesetzes. Dadurch können sich insbesondere kleinere Hersteller und Händler schon 2018 auf die neuen Vorgaben vorbereiten. Wer konkret betroffen ist und was Händler unbedingt beachten müssen, erfahren Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Verpackungsgesetz“. Die grundsätzlichen Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung bleiben bestehen bzw. werden ergänzt: Inverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler müssen für die Entsorgung der Verpackungen, die sie in den Markt bringen, Lizenzierungs- bzw. Beteiligungsentgelte an das Duale System abführen. Ihr HBE- Ansprechpartner: Martin Wallner, E-Mail: wallner@ hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-140. Unsere Praxiswissen Mitglied werden und von Leistungen profitieren. www.hv-bayern.de/leistungen/praxiswissen

HANDEL DIREKT | SEPTEMBER / OKTOBER 2018 | #5 So shoppt Deutschland im Web Vorlieben, Einstellungen und Ängste beim Online-Einkauf TOP THEMEN Kündigung im Kleinbetrieb So vermeiden Sie Stolperfallen 03 Geld sparen, Auswahl und Zeitersparnis sind die meistgenannten Argumente für die Entscheidung zum Online-Einkauf. Die bessere Verfügbarkeit von Waren sowie die Bequemlichkeit ist für Internet-Shopper nicht so wichtig. Laut einer aktuellen Studie des Zahlungsdienstleisters Klarna erledigt mittlerweile schon fast jeder zweite Befragte mehr als die Hälfte seiner gesamten Einkäufe online. Ein großer Motivator für das Online-Shopping sind spezielle Anlässe: Insbesondere wenn es um Geschenke geht, wird häufig im Netz geshoppt. Die populärsten Events sind Geburtstage und Weihnachten – 89 Prozent der Befragten gaben an, hier besonders häufig einzukaufen. Weniger beliebt sind Valentinstag (63 Prozent) und Ostern (60 Prozent). Aktionstage, wie Black Friday und Cyber Monday, bieten Konsumenten zusätzliche Anlässe, um online einzukaufen. Die größte Herausforderung für Online-Shops bleiben die Versandkosten. Für 42 Prozent aller Befragten sind die Liefergebühren der Hauptgrund, doch lieber in den nächsten Laden zu gehen. Ein weiterer Vorteil des Ladengeschäfts folgt dicht dahinter: 41 Prozent ziehen es vor, sich die Ware vorher aus nächster Nähe anzusehen und nicht nur dem Produktfoto zu vertrauen. Gerade Jüngere shoppen hauptsächlich im Netz: 58 Prozent der 16- bis 34-jährigen besuchen inzwischen häufiger den Online-Shop als das Ladengeschäft. Innerhalb der jüngeren Altersgruppe wird vor allem das Thema mobiles Shoppen derzeit immer wichtiger: Ein knappes Drittel der 16- bis 24-jährigen tätigt über 50 Prozent der Online-Käufe über das Smartphone. Ihr HBE-Ansprechpartner: Martin Wallner, E-Mail: wallner@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-140. Teilzeit- und Befristungsrecht Wichtige neue Regelungen! E-Commerce-Kaufleute Ausbildungsbeginn Rund 1.000 Auszubildende haben Anfang August ihre Ausbildung im neuen Beruf Kaufmann bzw. Kauffrau im E-Commerce begonnen. Der HDE hatte federführend an der Einführung des ersten 4.0-Berufs mitgearbeitet. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Angesichts der wachsenden Umsätze im Online- Handel war diese Anpassung des Ausbildungsangebots dringend notwendig.“ Um den neuen Beruf bei Unternehmen, Ausbildungsberatern und Lehrkräften bekannt zu machen, hatte der HBE in den vergangenen Monaten den E-Commerce-Kaufmann bayernweit in mehreren Informationsveranstaltungen vorgestellt. Die Zahl der Vertragsabschlüsse für Arbeitnehmer haben ab dem 1. Januar 2019 einen Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit (sog. Brückenteilzeit). Außerdem stärkt der Gesetzgeber für Teilzeitbeschäftigte die Möglichkeit auf Rückkehr in Vollzeit. Die beschlossenen Änderungen im Teilzeitund Befristungsgesetz (TzBfG) ermöglichen einen Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit. Problematisch ist, dass sich der Arbeitnehmer im Gegensatz zur bisherigen Regelung nicht dauerhaft an die reduzierte Arbeitszeit bindet, sondern nach Ablauf der vereinbarten Brückenteilzeit wieder in Vollzeit beschäftigt werden muss. Außerdem wird Beschäftigten, die ihre Arbeitszeit verkürzt haben, die Rückkehr in Vollzeit erleichtert. Zwar ist kein Anspruch hierauf vorgesehen, aber ein solcher Teilzeitbeschäftigter ist auf Antrag bei der Besetzung neuer Stellen bevorzugt zu berücksichtigen. Ferner wird die sog. „Arbeit auf Abruf“ neu geregelt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Juristen in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen. Kaufleute im E-Commerce wird in den kommenden Jahren weiter steigen. Damit kann der Fachkräftebedarf für den seit Jahren wachsenden E-Commerce in Deutschland gedeckt werden. Bei Fragen zu dem neuen Ausbildungsberuf wenden Sie sich bitte an: Simone Streller, E-Mail: streller@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-112. Bei Kündigungen in Kleinbetrieben wissen Arbeitgeber oft nicht, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Dieses gilt jedoch nur, wenn in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Bei der Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes kommt es oft zu Missverständnissen oder es herrscht Unsicherheit über die gesetzlichen Regelungen. Grundsätzlich ist für die Ermittlung der relevanten Beschäftigtenzahl die zurückliegende Personalstärke ebenso relevant, wie die aktuelle Mitarbeiterzahl und die (nachvollziehbare) Einschätzung der künftigen regelmäßigen Betriebsgröße. In unserem HBE- Praxiswissen „Kündigung im Kleinbetrieb“ finden Sie u. a. eine Checkliste zur Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere HBE-Juristen. Nahversorgung in Bayern Konzepte und Strategien In vielen bayerischen Kommunen erfordert die Sicherstellung der Nahversorgung immer größere Anstrengungen. Innovative Strategien und Praxisbeispiele stehen im Mittelpunkt des 10. Nahversorgungstages am 5. November in Burghausen. Rechnet sich ein Dorfladen? Wie kann man den Trend „Regionalität in der Nahversorgung“ professionell nutzen? Antworten auf diese und andere Fragen geben Nahversorgungsexperten, Händler und Kommunalpolitiker. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Tagung wird wieder von der CIMA Beratung + Management GmbH mit Unterstützung u. a. des Handelsverbands Bayern veranstaltet. Weitere Informationen zum Tagungsprogramm und zur Anmeldung bei: Kirstin Rosenthal, E-Mail: rosenthal@cima.de, Tel.: 089 55118-159.

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