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Handel direkt 4/2022

02 TOP THEMEN HANDEL

02 TOP THEMEN HANDEL DIREKT | JULI / AUGUST 2022 | #4 Urteil zu Anredeoptionen in Formularen Herr/Frau-Auswahl ist diskriminierend Kostenloser Kurs für HBE-Mitglieder Erste Hilfe im Betrieb Fußball-WM in Katar Vorsicht bei Werbung Foto: © studio-v-zwoelf - stock.adobe.com Laut einer Gerichtsentscheidung diskriminiert die Herr/Frau-Auswahl in Kontaktformularen nicht-binäre Menschen. Für Unternehmen heißt das, dass alle Anmeldeformulare in Zukunft neben „Herr“ und „Frau“ eine weitere, geschlechtsneutrale Anrede haben müssen. Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt ist rechtskräftig. Informationen zum konkreten Fall und zu den Entscheidungsgründen finden Sie auf der Homepage https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen. de/. Wichtig: Auch im Einzelhandel nutzen viele Unternehmen nicht nur online, sondern auch stationär verschiedene Formulare, in denen vom Kunden zum Teil verpflichtend (z. B. bei Gewinnspielen oder Kundenkartenanmeldungen) „Herr“ oder „Frau“ anzugeben ist. Zur Vermeidung von Abmahnungen oder Schadensersatzansprüchen ist daher mit Blick auf das rechtskräftige Urteil die Anpassung der entsprechenden Formulare dringend geboten. Dies gilt auch für die Unternehmens-Homepage und/oder den eigenen Webshop. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Juristen in den HBE-Geschäftsstellen. Handel direkt gibt’s auch als E-Paper! www.hv-bayern.de/handeldirekt Foto: © Graphicroyalty - stock.adobe.com Jeder Einzelhändler muss in seinem Unternehmen einen ausgebildeten Ersthelfer haben. Betriebe mit mehr als 20 Angestellten müssen fünf Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen. Nachdem in der Vergangenheit jedes Mal alle Termine schnell restlos ausgebucht und viele Kurse wegen der Corona-Pandemie ausgefallen waren, bietet der HBE jetzt wieder einen Erste-Hilfe-Kurs an. Termin: Dienstag, 6. September 2022 von 9-17 Uhr. Dieser Kurs ist für Anfänger und auch zur - alle zwei Jahre vorgeschriebenen - Auffrischung geeignet. Kosten fallen für HBE-Mitglieder nicht an! Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, daher empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung bei: Gertraud Kühnel, E-Mail: kuehnel@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-101. Arbeitgeber dürfen Corona-Tests anordnen Wichtiges BAG-Urteil Foto: © executioner$ - stock.adobe.com Viele Einzelhandelsunternehmen fragen sich mit Blick auf die Fußball-WM in Katar (21.11. - 18.12.2022), ob sie ihre Werbung mit Hinweisen auf dieses sportliche Großereignis verbinden sollen. Werbetreibende müssen die strengen FIFA- Regeln beachten. Um unnötige Abmahnungen und damit Kosten zu vermeiden, ist bei der Werbung mit der Fußball-WM unbedingt Vorsicht geboten. Insbesondere FIFA-Schutzrechte dürfen nicht verletzt werden. Geschützt sind z. B. das offizielle Emblem der Fußball-Weltmeisterschaft genauso wie Einzelbegriffe und Wortkombinationen. Werbung mit diesen geschützten Logos und Marken ist ohne Lizenz unzulässig und Verstöße können teuer werden. Ausführliche Informationen (mit konkreten Beispielen) finden Sie in den FIFA-Richtlinien für geistiges Eigentum. Foto: © Microgen - stock.adobe.com Um das Infektionsrisiko zu verringern, können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Corona-Tests vorschreiben. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden. Diese Testpflicht muss jedoch verhältnismäßig sein und die Interessen beider Seiten abwägen. Um Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen, hätten Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht, so die Richter. Sie könnten deshalb auf Grundlage eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts in begründeten Ausnahmefällen einseitig Corona-Tests anordnen. Da im kommenden Herbst/Winter die Corona-Infektionen laut den Prognosen von mehreren Virologen erneut drastisch ansteigen werden, wird dieses BAG-Grundsatzurteil auch in Bayern Auswirkungen auf Tausende Arbeitnehmer haben. HBE­ Juristin Dr. Melanie Eykmann: „Für Arbeitgeber bedeutet dieses Grundsatz-Urteil des BAG auf jeden Fall ein Stück mehr Sicherheit. Ihr Direktionsrecht berechtigt sie, ihren Mitarbeitern regelmäßige Corona- Tests im Unternehmen vorzuschreiben. Allerdings muss diese Testpflicht verhältnismäßig sein. Außerdem müssen die Interessen sowohl der Beschäftigten als auch des Arbeitgebers berücksichtigt werden.“ Weitere Informationen zum konkreten Fall und zum Urteil finden Sie online unter www.bundesarbeitsgericht.de/presse/corona-testpflicht-fuer-arbeitnehmer/. Bei Fragen zu den konkreten Auswirkungen des BAG-Urteils können Sie sich natürlich auch an unsere HBE-Juristen wenden.

HANDEL DIREKT | JULI / AUGUST 2022 | #4 TOP THEMEN 03 HBE-Landesdelegiertentagung 2022 In Präsenz und digital Corona, Inflation, Preissteigerungen und der russische Krieg in der Ukraine: Die aktuellen extremen Herausforderungen für den Einzelhandel waren natürlich auch auf der 76. HBE-Landesdelegiertentagung (Foto) ein großes Schwerpunktthema. Die Jahrestagung fand im Konferenz Center am Nürnberger Flughafen statt und wurde zudem online übertragen. Neben den üblichen Regularien (Jahresabschluss, Haushaltsvoranschlag, Bericht der Rechnungsprüfer, Entlastung des Vorstands, des Präsi dums und der Geschäftsführung) sowie den Berichten von HBE-Präsident Ernst Läuger und HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff stand eine Nachwahl in die Tarifkommission auf der Tagesordnung. Weitere Themen waren die Landtagswahl in Bayern im kommenden Jahr und die Wahl eines neuen HDE-Präsidenten auf der Delegiertenversammlung im November (siehe dazu auch Artikel unten). Fotos von der HBE-Jahrestagung in Nürnberg finden Sie in unserer Bildergalerie auf der HBE-Homepage unter www.hv-bayern.de. Hinweis: Der Termin für die Landesdelegiertentagung im kommenden Jahr steht bereits fest. Die Jahrestagung 2023 findet am Mittwoch, 5. Juli 2023, im Leonardo Hotel am Hauptbahnhof Nürnberg statt. Corona-Wirtschaftshilfen Schlussabrechnung bis Ende 2022 möglich Falschgeld Wie man Blüten erkennt Immer wieder gelingt es Geldfälschern, falsche Geldscheine in Umlauf zu bringen, die echten Banknoten auf den ersten Blick täuschend ähnlich sehen. Am häufigsten gefälscht werden der 50-Euro- und der 20-Euro-Schein. Die derzeit anfallenden Euro-Fälschungen werden überwiegend mit Farbkopierern oder Farbdruckern hergestellt und sind als Fälschungen zu erkennen, wenn die Sicherheitsmerkmale geprüft werden. Fälscher konzentrieren sich meistens bei der Nachahmung auf ein oder wenige Sicherheitsmerkmale, so dass es deshalb ratsam ist, mehrere Merkmale zu prüfen. Insbesondere empfiehlt es sich, eine Banknote nicht auf Übereinstimmungen Die Anträge auf Corona-Überbrückungshilfen sind häufig auf Basis von Umsatz- und Kostenprognosen bewilligt worden. Auf Grundlage der tatsächlichen Umsätze und Fixkosten kann bis Ende des Jahres 2022 die Schlussabrechnung eingereicht werden. Nach Prüfung durch die Bewilligungsstelle wird dann die endgültige Förderhöhe mitgeteilt. Das kann zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen. Die Schlussabrechnung für die Überbrückungshilfen sowie die November- und Dezemberhilfe können seit Anfang Mai bis spätestens 31. Dezember 2022 gebündelt über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfeunternehmen.de eingereicht werden. Dort finden Sie zudem einen Leitfaden mit einer detaillierten Anleitung zu den einzelnen Schritten der Schlussabrechnung und eine FAQ-Liste mit weiteren Informationen. mit echten Noten, sondern auf Abweichungen vom echten Erscheinungsbild zu prüfen. Um schnell überprüfen zu können, ob ein Euro-Schein echt oder falsch ist, empfiehlt sich als ersten Schritt zunächst die UV-Prüfung. Um aber wirklich sicher zu gehen, sollten weitere Sicherheitsmerkmale geprüft werden. Dabei bietet es sich an, in folgender Reihenfolge die Merkmale zu prüfen: Fühlen - Sehen - Kippen. Informationen dazu finden Sie in unserem Praxiswissen, dass HBE-Mitglieder unter www.hv-bayern. de herunterladen können. Hilfe bei der Erkennung von Falschgeld erhalten Sie zudem bei der Polizei, der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank. Was ist erlaubt und was ist verboten? Ferienjobs im Einzelhandel Wie jedes Jahr werden auch in diesen Sommerferien wieder viele Schüler und Studenten bei Handelsunternehmen als Ferienjobber arbeiten. Damit nicht im schlimmsten Fall Bußgelder fällig werden, sind einige Regeln zu beachten. Denn Ferienjobs sind weder für Arbeitgeber, noch für Schüler und Studenten völlig unproblematisch. Welche arbeitsrechtlichen Regeln gelten, erfahren Sie in unserem Praxiswissen (Download unter www.hv-bayern.de). Darin werden auch die besonderen Vorschriften bei der Lohnsteuer und der Sozialversicherung erläutert. HDE-Präsident Sanktjohanser geht Von Preen soll Nachfolger werden Foto: © Intersport Deutschland Dr. Alexander von Preen (Foto), CEO der Intersport Deutschland eG, soll neuer Präsident des Handelsverbands Deutschland (HDE) werden. Dies hat der HDE-Vorstand einstimmig dem Präsidium und der Delegiertenversammlung empfohlen. Als oberster Souverän des Verbands soll die HDE-Delegiertenversammlung am 16. November 2022 über die Empfehlung des Vorstands abstimmen. Diese Versammlung von Mitgliedsunternehmen aus dem ganzen Bundesgebiet und aller Handelsbranchen sowie Betriebsgrößen entscheidet, wer künftig an der Spitze des HDE steht. Sollte Preen zum neuen Präsidenten gewählt werden, würde er die Nachfolge von Josef Sanktjohanser antreten. Dieser kandidiert nach 16 Jahren als HDE-Präsident nicht mehr für das Amt. Der 57-jährige von Preen ist seit 2018 CEO der Intersport Deutschland. Davor war er als Geschäftsführer und Equity Partner mehr als 20 Jahre für die internationale Managementberatung Kienbaum Consultants International GmbH tätig.

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