Aufrufe
vor 2 Jahren

Handel direkt 4/2020

  • Text
  • Soforthilfe
  • Handelsverband
  • Einzelhandel
  • Krise
  • Corona
  • Mitarbeiter
  • Schwangere
  • Betriebe
  • Lockerungen
  • Informationen
  • August
  • Handel
  • Bayern
  • Juli
  • Unternehmen

02 TOP THEMEN HANDEL

02 TOP THEMEN HANDEL DIREKT | JULI / AUGUST 2020 | #4 Urlaub im Corona-Risikogebiet Arbeitsrechtliche Konsequenzen Kommt ein Mitarbeiter von einem Urlaub aus einem Risikogebiet zurück, ist der Arbeitgeber berechtigt, alles betriebsorganisatorisch Notwendige zu unternehmen, um Beschäftigte zu schützen und die Arbeitsleistung aufrecht zu erhalten. Eine Urlaubsreise von Mitarbeitern mit eventueller anschließender Quarantänepflicht wirkt sich auch auf die Arbeitsbeziehungen aus. Denn ist die Erbringung der Arbeitsleistung im Homeoffice nicht möglich, besteht kein Lohnfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers. Tipp: Besteht grundsätzlich die Möglichkeit mobiler Arbeit, sollte vorab eine einvernehmliche Lösung mit dem Arbeitnehmer angestrebt werden, wenn er zunächst nicht im Betrieb beschäftigt werden soll. Begibt sich ein Arbeitnehmer bewusst in ein vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesenes Land, sind zudem Aspekte seines Mitverschuldens zu berücksichtigen. Der HBE hat eine Musterbelehrung für Arbeitnehmer entworfen, die aus einem Risikogebiet zurückkehren. Den Mustertext erhalten Sie in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle. Handel direkt gibt’s auch als E-Paper! www.hv-bayern.de/handeldirekt Verkaufsverpackungen Schutz vor Abmahnungen Seit vergangenem Jahr ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft. Händler, die Plastiktüten herausgeben oder Waren versenden, müssen sich ggf. bei der Zentralen Stelle registrieren und sich an einem dualen System beteiligen. Wie man sich hier vor Abmahnungen schützt, zeigt ein BVT-Folder. Welche Pflichten hat der Händler als Erstinverkehrbringer? Wann ist er für die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen selbst verantwortlich und welche Sanktionen drohen, wenn der Händler seine Pflichten nicht erfüllt? Antworten auf diese und andere Fragen gibt der aktualisierte Folder „Transport- und Verkaufsverpackungen im Einzelhandel“ des Bundesverbandes Technik (BVT). Diesen sowie weitere Informationen zum Verpackungsgesetz erhalten Sie bei: Martin Wallner, E-Mail: wallner@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-140. Übernahme von Auszubildenden Prämie für Unternehmen Unternehmen, die trotz wirtschaftlicher Probleme durch die Corona-Pandemie weiter ausbilden, werden finanziell unterstützt. Kleine und mittlere Betriebe können einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro bekommen. Das Bundeskabinett hatte die neuen Hilfen zur Sicherung von Ausbildungsplätzen Ende Juni beschlossen. Danach erhalten Betriebe, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, eine einmalige Ausbildungsprämie in Höhe von 2.000 Euro für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag. Unternehmen, die ihre Ausbildungsleistung sogar erhöhen, werden für jeden zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig mit 3.000 Euro gefördert. Betriebe, die Azubis aus pandemiebedingt insolventen Unternehmen bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildenden eine Prämie von 3.000 Euro. Wichtig: Mit Wegen Corona Ebay verlängert Hilfsprogramm für stationäre Händler Viele stationäre Händler leiden unter der Corona-Krise. Ebay will diese Unternehmen unterstützen und hat dafür jetzt sein Soforthilfeprogramm bis Ende des Jahres verlängert. Mit dem Hilfsprogramm sollen lokale Händler mit sinkenden Umsätzen Zugang zum Online-Handel über Ebay erhalten. Damit sollen sie zusätzliche Umsätze erzielen und Einbrüche im stationären Geschäft auffangen. Derzeit verkaufen allein in Deutschland bereits zehntausende kleiner Unternehmen und lokaler Händler ihre Produkte über den Online-Marktplatz von Ebay. Einzelhändler, die sich entscheiden, in den Online-Handel einzusteigen und dafür den Ebay-Marktplatz nutzen möchten, erhalten für sechs Monate einen Premium-Shop kostenfrei. Sie können sechs Monate kostenlos den Kundenservice in Anspruch nehmen und zahlen für drei Monate keine Verkaufsprovisionen für erfolgreich verkaufte Artikel. Händler können jederzeit wieder aus dem Programm aussteigen und gehen keine langfristigen Verpflichtungen ein. Ebay unterstützt Einzelhändler aktiv beim Anlegen des Kontos und dem Optimieren der ersten Angebote sowie der technischen Integration der lokalen Warenwirtschaft. Foto: © Robert Kneschke - stock.adobe.com dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ werden Ausbildungsplätze ausschließlich in Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern gefördert. Kritik kommt von HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Auch größere, mittelständische Handelsunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern bieten vielen jungen Menschen einen Ausbildungsplatz. Das darf nicht ohne Anerkennung und Unterstützung bleiben.“ Weitere Informationen zum Zeitplan, Antragstellung usw. erhalten Sie bei Ihrer HBE-Ansprechpartnerin Simone Streller, E-Mail: streller@ hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-112.

HANDEL DIREKT | JULI / AUGUST 2020 | #4 TOP THEMEN 03 Diskussionen über Lockerungen Es bleibt bis auf Weiteres bei der Maskenpflicht Corona-Soforthilfe Gefälschte E-Mails Das Bayerische Wirtschaftsministerium warnt Unternehmen erneut vor gefälschten E-Mails zur Corona-Soforthilfe. Einzelhandelsunternehmen erhalten aktuell vermeintlich vom Staatsministerium versendete E-Mails mit dem Betreff „Corona Zuschuss – Bestätigung und Belehrung“. Darin werden die Unternehmen aufgefordert, für das Finanzamt eine Bescheinigung über erhaltene Corona-Soforthilfen auszufüllen und an den Absender zurückzuschicken. Außerdem ist der E-Mail eine angebliche Rechtsbelehrung für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen beigefügt. Sowohl die Bescheinigung für das Finanzamt als auch die angebliche Rechtsbelehrung In der Corona-Krise hat Bayern – genau wie die übrigen Bundesländer – schrittweise immer mehr Lockerungen beschlossen. Immer wieder wird auch über die Abschaffung der umstrittenen Maskenpflicht im Einzelhandel diskutiert. Die Maskenpflicht in Deutschland wird jedoch vorerst nicht abgeschafft. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat Forderungen nach einer Abschaffung im Handel eine deutliche Absage erteilt. Auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder lehnt Lockerungen bei der Mund-Nasen-Bedeckung entschieden ab. Für Mitarbeiter und Kunden ist daher das Tragen einer Maske weiterhin verpflichtend. Einzige Ausnahme sind Beschäftigte in Kassen- und Thekenbereichen, wenn diese durch Wände (z. B. aus Acryl) geschützt werden. Hinweis: Visiere/Face Shields sind nicht als gleichwertig mit der Mund-Nasen-Bedeckung zu sehen, da der Fremdschutz nicht vollständig gewährt wird. Seit Ende April müssen Kunden und Mitarbeiter im bayerischen Einzelhandel nun schon eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Viele Händler sind verunsichert, weil sie die Vorschriften oftmals nicht ausreichend kennen. Müssen Händler Masken für Kunden bereitstellen? Welche Möglichkeiten gibt es, wenn Kunden ohne Maske das Geschäft betreten bzw. sich uneinsichtig zeigen? Für Antworten auf diese und andere Fragen hat der HBE eine FAQ-Liste für seine Mitgliedsunternehmen erstellt. Kostenlose Vordrucke für verschiedene Hinweisschilder zur Maskenpflicht in den Geschäften finden Sie auf der HBE-Informationsseite zur Corona-Krise unter www.hv-bayern.de. Bei Fragen zur Maskenpflicht können Sie sich gerne auch an unsere Mitarbeiter in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen wenden. sehen täuschend echt aus. Das Bayerische Wirtschaftsministerium rät allen Empfängern der gefälschten E-Mail, diese Nachricht einfach zu ignorieren. Offizielle E-Mails des Ministeriums zur Soforthilfe haben den Absender: noreply@soforthilfe-corona.bayern. Das Landeskriminalamt ist eingeschaltet. Infektionsketten frühzeitig erkennen und eindämmen Corona-Warn-App installieren Seit Mitte Juni steht die deutsche Corona-App zur Nachverfolgung von Kontakten zum Download bereit. Damit können Infektionsketten schneller erkannt und unterbrochen werden. Mit der Corona- Warn-App kann leichter festgestellt werden, ob jemand in Kontakt mit einer infizierten Person geraten ist und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen könnte. Damit können die Behörden Infektionsketten schneller unterbrechen. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Die App ist ein weiterer Schritt bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Sie kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Pandemie wirkungsvoll einzudämmen und damit eine weitere Öffnung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.“ Der HBE ruft deshalb alle Kunden und Mitarbeiter im Handel dazu auf, die Corona-Warn-App freiwillig auf das eigene Smartphone zu laden (Download in Apple Store und bei Google Play). Mittlerweile haben über 15 Millionen Menschen die App heruntergeladen. Corona-Pandemie Tage des Handels abgesagt Alle geplanten Veranstaltungen der diesjährigen HBE-Veranstaltungsreihe „Tag des Handels“ (13. bis 22. Oktober 2020) müssen leider wegen der Corona-Pandemie absagt werden. Die Corona- Pandemie und die von Bund und dem Freistaat Bayern beschlossenen Maßnahmen zwingen auch den HBE zu dieser Maßnahme. HBE-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Puff: „Wir bedauern es sehr, unsere Termine absagen zu müssen. Wir bitten um Verständnis für unsere Entscheidung.“ Dafür stehen die Termine für 2021 bereits fest: Dienstag, 12.10.2021 Nürnberg, Mittwoch, 13.10.2021 Bayreuth, Donnerstag, 14.10.2021 Würzburg, Dienstag 19.10.2021 Regensburg, Mittwoch, 20.10.2021 München und Donnerstag 21.10.2021 Augsburg. Alle HBE-Mitgliedsunternehmen erhalten wieder rechtzeitig eine Einladung. Handel in der Corona-Krise Dank an die Treue der Kunden Viele Einzelhändler wollen sich gerade in der Corona-Krise für die Treue ihrer vielen Kunden bedanken. Der HBE stellt dazu seinen Mitgliedsunternehmen einen neuen kostenlosen Aufkleber zur Verfügung. Der farbige Aufkleber hat eine Größe von DIN A4. Er wurde von der Agentur Figge+Schuster entworfen und bei unserem Mitgliedsunternehmen Holzakzente in Schondra produziert. Der hochwertige EasyTexx-Textilaufkleber kann ohne großen Aufwand angebracht und bei Bedarf auch ohne Probleme rückstandslos wieder entfernt werden. Einzelhandelsunternehmen können den kostenlosen Aufkleber telefonisch oder per E-Mail in ihrer zuständigen HBE-Bezirksgeschäftsstelle bestellen. Die Kontaktdaten der jeweiligen Bezirksgeschäftsstellen finden Sie auf unsere HBE-Homepage unter www. hv-bayern.de.

Aktuelle Meldungen

© Copyright Handelsverband Bayern e.V.