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Handel direkt 4/2018

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02 TOP THEMEN HANDEL

02 TOP THEMEN HANDEL DIREKT | JULI / AUGUST 2018 | #4 Betriebliche Altersversorgung Neue Möglichkeiten für Arbeitgeber Jetzt kostenlos downloaden Alle Zahlen und Grafiken zum Handel 2018 Sachgrundlose Befristung Wichtige Änderung für alle Arbeitgeber! Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für Betriebe ein wirksames Instrument, um ihre Mitarbeiter stärker ans Unternehmen zu binden. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet besonders kleinen und mittleren Unternehmen neue Möglichkeiten. Das neue Gesetz bringt eine Reihe von Verbesserungen und Vereinfachungen bei der steuerlichen Förderung. So kann zukünftig z. B. deutlich mehr als bisher steuerfrei in eine Direktversicherung oder Pensionskassenversorgung eingezahlt werden. Positiv hervorzuheben ist zudem der neu eingeführte „Förderbetrag für Geringverdiener“: Arbeitgeber, die für Mitarbeiter, die unter 2.200 Euro brutto monatlich verdienen, eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV einrichten, erhalten einen staatlichen Zuschuss. Eine wichtige Neuregelung in Sachen Entgeltumwandlung: Ab 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet, die hier eingesparten Sozialabgaben an den Mitarbeiter in Form eines Arbeitgeberzuschusses weiterzugeben. Falls Sie Fragen zur betrieblichen Altersversorgung haben, helfen Ihnen die Experten unseres HBE-Kooperationspartners Signal Iduna kostenlos und unverbindlich weiter. Ihr Ansprechpartner: Jürgen Rittel, E-Mail: juergen.rittel@signal-iduna.net, Tel.: 089 55 144-280. Werbe-Mails Auch ohne Zustimmung des Kunden zulässig Egal ob Umsatz, Beschäftigung, Preise, Verkaufsfläche, Betriebsformen, Anzahl der Geschäfte oder E-Commerce: Der neue HDE-Zahlenspiegel liefert alle einzelhandelsrelevanten Zahlen und steht erstmals als kostenloser Download zur Verfügung. Verschaffen Sie sich damit einen detaillierten Überblick über den gesamtwirtschaftlichen Rahmen, über die Entwicklung des deutschen Einzelhandels sowie über zentrale Ergebnisse von HDE-Umfragen. Auf etwa 80 tabellarischen und grafischen Übersichten zeigt der Zahlenspiegel die aktuelle Entwicklung mit allen relevanten Zahlen. Unter www.einzelhandel.de/ zahlenspiegel geht es zum kostenlosen Download „Zahlenspiegel 2018“. Zahlen speziell zur aktuellen Entwicklung im Bereich E-Commerce finden Sie unter www.einzelhandel.de/online-monitor. Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gekippt. Danach konnten Arbeitgeber Arbeitsverträge ohne Sachgrund erneut befristen, wenn eine vorherige Beschäftigung beim selben Arbeitgeber mehr als drei jahre zurücklag. Der Beschluss (6. Juni 2018, 1 BvL 7/14, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14) der Karlsruher Richter hat in der Praxis zur Folge, dass mit bereits in der Vergangenheit beschäftigten Arbeitnehmern keine sachgrundlos befristeten Arbeitsverträge mehr geschlossen werden dürfen. Dies gilt unabhängig davon, wann der Mitarbeiter zuvor beschäftigt war. Andernfalls ist das Arbeitsverhältnis automatisch als unbefristetes Arbeitsverhältnis zu werten. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Befristete Arbeitsverträge“, das HBE-Mitgliedsunternehmen unter www.hv-bayern.de kostenlos downloaden können. Falls Sie weitere Fragen zum Thema „Sachgrundlose Befristung“ haben, können Sie sich natürlich gerne auch an unsere Juristen in den HBE- Bezirksgeschäftsstellen wenden. Das Versenden von Werbung per E-Mail kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne die ausdrückliche vorherige Einwilligung des Kunden zulässig sein. Dies hat das Oberlandesgericht München (OLG) entschieden. Nach Ansicht der Richter (Urteil v. 15.02.2018, Az. 29 U 2799/17) müssen vier Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein: 1. Die Werbetreibenden müssen die E-Mail-Adresse ihres Kunden im Rahmen des Verkaufs der Ware erhalten haben. 2. Die Adresse wird nur für die Bewerbung eigener, ähnlicher Produkte oder Dienstleistungen verwendet. 3. Widerspruchsmöglichkeiten müssen in der Werbe-Mail klar erkennbar sein. 4. Der Kunde hat der Verwendung nicht widersprochen. In dem konkreten Fall hatte ein Datingportal-Nutzer gegen den Erhalt von Werbe-Mails durch einen Datingportal-Betreiber geklagt. Eine Zustimmmung hatte er zuvor nicht erteilt. Die Klage wurde mit Verweis auf die oben aufgeführten Ausnahmeregelungen nach § 7 Abs. 3 UWG für Bestandskunden abgewiesen. Hinweis: Vor dem Hintergrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung ist das HBE-Praxiswissen „Datenschutz: Kundendaten für Werbezwecke“ mit allen neuen Regelungen aktualisiert worden. Außerdem haben unsere HBE-Juristen im Anhang eine Reihe von praktischen Musteranträgen erstellt. Diese betreffen z. B. Kundenkarten oder die Einwilligung zum Erhalt von E-Mail-Newslettern. Bei Fragen zum Versand von Werbe-Mails an Kunden stehen Ihnen auch die Juristen in unseren HBE-Bezirksgeschäftsstellen zur Verfügung. TOP- GESCHÄFT Qualitätssiegel des Handelsverbands Bayern www.top-geschaeft.com

HANDEL DIREKT | JULI / AUGUST 2018 | #4 TOP THEMEN 03 GEMA-Lizenzverträge Das müssen Arbeitgeber unbedingt wissen! Hohe Nachzahlungen, geänderte Lizenzverträge oder ungerechtfertigte Gebührenforderungen: Immer wieder berichten Händler über Ärger mit der GEMA. Alles, was Sie wissen müssen, erfahren Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen. „GEMA und VG Wort“. Darin finden Sie neben den neuen Vergütungssätzen, einer praktischen GEMA-Musterrechnung und einer Widerspruchsvorlage alle wichtigen Informationen. Dies betrifft unter anderem die Anmeldung, den Nachlass für HBE-Mitglieder und die Gebührenermittlung sowie nützliche Websites (z. B. eine Liste von einigen Anbietern GEMA-freier Musik). Rat und Hilfe in allen GEMA-Fragen bekommen Sie zudem in unseren HBE-Bezirksgeschäftsstellen. Wichtig bei der ersten Anmeldung: Die GEMA Abiturientenprogramm Fachwirt/-in für E-Commerce Neu ab September 2019 Süddeutsche Personalleitertagung Teure Fehler vermeiden Damit Fehler bei einer Kündigung bereits im Vorfeld vermieden werden können, sollten Händler eine genaue Kenntnis über die rechtlichen Möglichkeiten bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen haben. Vor einer verhaltensbedingten Kündigung ist zum Beispiel in aller Regel eine ordnungsgemäße Abmahnung erforderlich. Liegt diese nicht vor, ist die Kündigung unwirksam. Welche Gründe gibt es für eine verhaltensbedingte Kündigung? Wie sieht eine wirksame Abmahnung aus? In welchen Fällen kann ich ohne vorherige Abmahnung kündigen? Antworten auf diese Fragen gab es auf der 36. Süddeutschen Personalleitertagung, die im LAGO Hotel & Restaurant gewährt unseren HBE-Mitgliedsunternehmen einen Gesamtvertragsnachlass von 20 Prozent auf alle Vergütungssätze. Ein Nachweis der HBE-Mitgliedschaft ist notwendig. Bereits bei der Anmeldung muss deshalb unbedingt auf die Mitgliedschaft im HBE hingewiesen werden. Eine rückwirkende Inanspruchnahme des 20-prozentigen Nachlasses wird von der GEMA leider nicht anerkannt! Ihre HBE-Ansprechpartnerin bei allen Fragen zur GEMA: Claudia Chondros, E-Mail: chondros@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-115. Neben den etablierten Abiturientenprogrammen zum Handelsfachwirt bzw. Fachwirt für Vertrieb im Einzelhandel, bietet die Akademie Handel ab September 2019 auch das Abiturientenprogramm zum Fachwirt für E-Commerce an. Die Abiturienten entwickeln sich in 34 Monaten zu Spezialisten im Bereich E-Commerce. Sie kennen alle operativen Bereiche dieses Vertriebskanals und beherrschen die strategische Ausrichtung, Steuerung und Weiterentwicklung sämtlicher E-Commerce-Prozesse im Unternehmen. Mit den Abiturientenprogrammen bietet die Akademie Handel Unternehmen eine attraktive Möglichkeit, um sich als praxisnahe Alternative zur Hochschule zu positionieren und die Handelskompetenz der Zukunft im eigenen Haus auszubilden. Das Studium beginnt zum 1. September eines jeden Jahres an sechs Studienorten: Augsburg, Bayreuth, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Ihr Ansprechpartner: Wolfgang Förster, E-Mail: wolfgang. foerster@akademie-handel.de, Tel.: 089 55145-27. am See in Ulm stattfand (Foto). Neben der verhaltensbedingten Kündigung stand außerdem ein Überblick über die aktuelle Rechtsprechung 2017/18 im Mittelpunkt der erfolgreichen Veranstaltung. Die Süddeutsche Personalleitertagung wird seit vielen Jahren gemeinsam vom HBE und dem Handelsverband Baden-Württemberg organisiert. Verkaufsoffene Sonntage, VIP-Verkäufe Darauf sollten Sie achten Shoppingnächte und verkaufsoffene Sonntage haben sich in vielen Städten fest etabliert und sind bei Kunden besonders beliebt. Doch was müssen Händler bei diesen Aktionen unbedingt beachten? Egal ob verkaufsoffener Sonntag, Tag der offenen Tür oder VIP-Verkäufe: Bei verkaufsfördernden Aktionen stellt sich immer die Frage, unter welchen Voraussetzungen vom Ladenschlussgesetz abgewichen werden darf und was dabei rechtlich zu beachten ist. Wird gegen die Vorschriften des Ladenschlussgesetzes verstoßen, droht eine Geldbuße in Höhe von bis zu 500 Euro bzw. bis zu 2500 Euro (je nach Art des Verstoßes). Zudem besteht die Gefahr einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung aufgrund des Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der HBE hat in seinem aktualisierten Praxiswissen „Verkaufsoffener Sonntag, Shopping Nacht, Tag der offenen Tür, VIP-Verkäufe“ die rechtlichen Voraussetzungen und konkreten Anforderungen an diese Veranstaltungen übersichtlich zusammengefasst. Bei Fragen können Sie sich natürlich gerne auch an unsere Juristen in den HBE-Bezirken wenden. Gesucht Das Gesicht des Handels Auch dieses Jahr sucht der Handelsverband Deutschland (HDE) wieder das Gesicht des Handels. Alle im Einzelhandel in Deutschland Beschäftigten können sich bis Ende Oktober 2018 bewerben. Dem Sieger winkt eine Reise mit Begleitperson nach Berlin, zwei Übernachtungen im Maritim Hotel sowie zwei Karten für den Deutschen Handelskongress 2018. Verliehen wird der Titel offiziell bei der Galaveranstaltung auf dem Deutschen Handelskongress. Der Wettbewerb soll die große Vielfalt der Branche zeigen sowie den vielen begeisterten und motivierten Mitarbeitern im Handel ein Gesicht geben. Bewerbungsschluss ist am 31. Oktober 2018. Weitere Informationen unter www.einzelhandel.de/gesicht oder direkt beim HDE: Stefan Hertel, E-Mail: hertel@hde.de, Tel.: 030 726250-61.

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