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Handel direkt 3/2022

02 TOP THEMEN HANDEL

02 TOP THEMEN HANDEL DIREKT | MAI / JUNI 2022 | #3 Mehrwertsteuer-Rückerstattung Das müssen Unternehmen beachten Betriebe werden auch 2022 finanziell entlastet BGHW: Stundung oder Ratenzahlung Ukraine-Hilfe Jobbörse für geflüchtete Menschen Foto: © Andrey Popov - stock.adobe.com Ausfuhrlieferungen von Unternehmen sind umsatzsteuerfrei. Das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Verkäufe von Einzelhändlern an Reisende aus Staaten außerhalb der EU. Die Steuerbefreiung beim sogenannten „Export über den Ladentisch“ wird dem Unternehmer gewährt, wenn sein Käufer im Drittlandsgebiet ansässig ist. Zudem müssen die Waren innerhalb von drei Monaten nach Kauf in das Drittlandsgebiet gelangen. Die Steuerbefreiung gilt nicht für Lieferungen zur Ausrüstung und Versorgung von privaten Beförderungsmitteln. Eine unmittelbare Steuererstattung durch die Finanzämter an die Käufer ist ausgeschlossen. Achtung: Verkäufe an Reisende mit Wohnort im EU-Gebiet sind nicht umsatzsteuerfrei! Infos über die Umsatzsteuer- bzw. Mehrwertsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr (Ausfuhren für den privaten Bedarf) erhalten Sie in unserem HBE-Praxiswissen. Ihr HBE-Ansprechpartner: Martin Wallner, E-Mail: wallner@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-140. Handel direkt gibt‘s auch als E-Paper! www.hv-bayern.de/handeldirekt Foto: © eccolo - stock.adobe.com Die BGHW bietet wegen der Pandemie auch 2022 Erleichterungen bei der Beitragszahlung an. Unternehmen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind, können unbürokratisch eine zinslose Stundung beantragen, sobald sie den Beitragsbescheid erhalten haben. Nach Eingang des Stundungsantrags gilt die zinslose Stundung bei Beiträgen bis maximal 10.000 Euro bis auf Weiteres (längstens bis zum 15. Dezember 2022). Bei Beiträgen von mehr als 10.000 Euro bewirkt Ihr Antrag mit Antragseingang zunächst eine zinslose Stundung von 50 Prozent des Beitrags. Den Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung finden Sie unter www.bghw.de. Arbeitszeugnis So vermeiden Arbeitgeber teure Fehler Ob Zwischenzeugnis oder endgültiges Arbeitszeugnis: Zeugnisse sind leider häufig Gegenstand von Meinungsverschiedenheiten oder Gerichtsverfahren zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Jeder Arbeitnehmer – auch geringfügig Beschäftigte und Aushilfen – hat einen einklagbaren Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses. Auch eine kurze Beschäftigungszeit, sogar von nur wenigen Tagen, befreit nicht von der Verpflichtung, ein Zeugnis zu erteilen. Während ein Zwischenzeugnis und ein qualifiziertes Zeugnis nur auf Verlangen des Arbeitnehmers zu erteilen sind, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein einfaches Schlusszeugnis auch ohne Verlangen des Arbeitnehmers auszustellen. Der Inhalt des qualifizierten Zeugnisses muss wahrheitsgemäß, vollständig Foto: © tayyap - stock.adobe.com Sie sind ein Unternehmen, das einen Job für Geflüchtete anbieten möchte? Sie sind aus der Ukraine und suchen einen Job in Bayern? Unterstützung und praktische Hilfe bei der Jobvermittlung finden Sie unter ukraine.sprungbrett-intowork.de, dem Stellenportal der vbw. Die Jobbörse bietet Unternehmen die Möglichkeit, in nur wenigen Schritten kostenlos Stellenangebote für die geflüchteten Menschen aus der Ukraine einzustellen. Die Webseite ist in deutscher und ukrainischer Sprache aufrufbar und bietet die Chance, sich einfach und ohne Registrierung zu bewerben. Alle relevanten Fragen rund um die Integration in Arbeit beantwortet eine Hotline (Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr unter 089 1895529111) oder per E-Mail an hotline@sprungbrett-intowork.de. Foto: © Stockfotos-MG - stock.adobe.com und von verständigem Wohlwollen getragen sein. Es müssen daher alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen enthalten sein, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers – insbesondere aus Sicht eines möglichen zukünftigen Arbeitgebers – von Bedeutung sind. Weitere Informationen finden Sie im HBE-Praxiswissen „Zeugnis“. Darin enthalten sind nicht nur die generellen Anforderungen an ein Zeugnis, sondern u. a. auch eine Checkliste für ein qualifiziertes Zeugnis und ein Musterzeugnis. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Juristen in Ihrer HBE-Geschäftsstelle.

HANDEL DIREKT | MAI / JUNI 2022 | #3 TOP THEMEN 03 Mitarbeiter im Einzelhandel Kostengünstig absichern Foto: © © Gerd Altmann - pixabay.com. Sie überwachen das Warensortiment, packen aus und füllen Regale auf, beraten Kunden freundlich und fachkundig, kennen das Produktsortiment und stehen dabei stundenlang auf den Beinen: Um die vielfältigen Anforderungen ihres Berufes erfüllen zu können, müssen Mitarbeiter im Einzelhandel rundherum gesund und fit sein. Was aber tun, wenn Körper und Seele nicht mehr mitmachen? Die finanziellen Folgen können gravierend sein. Die Absicherung der Arbeitskraft ist daher äußerst wichtig. Damit neben der Gesundheit nicht auch noch die wirtschaftliche Existenz bedroht ist, brauchen Einzelhändler einen Einkommensschutz. Doch aufgrund der relativ hohen Gesundheitsrisiken, ist es insbesondere für Verkäufer nicht einfach, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu einem bezahlbaren Preis zu finden. „Prüfen Sie auch bezahlbare Alternativen, wie die bisher noch nicht so bekannte Grundfähigkeitsversicherung“, rät Christian Burghard vom HBE-Kooperationspartner Signal Iduna. Diese spezielle Risikoabsicherung zahlt bei Verlust von Grundfähigkeiten wie Sprechen, Hören, Greifen, Stehen – und bei der Signal Iduna auch bei Pflegebedürftigkeit und Demenz eine monatliche Rente. Und zwar so lange die Beeinträchtigung besteht beziehungsweise bis zum im Versicherungsvertrag vereinbarten Termin. Im Tarif SI WorkLife Komfort-Plus kann man bis zu 20 Grundfähigkeiten absichern. Burghard: „Die Leistung wird bereits gezahlt, wenn nur eine dieser Fähigkeiten verlorengeht. Wenn beispielsweise die Verkäuferin nicht mehr stehen oder der Einzelhandelskaufmann seine rechte Hand nicht mehr einsetzen kann, z. B. für das Schreiben am Computer.“ Auch Pflegebedürftigkeit und Demenz lösen eine Leistung der Versicherung aus. Extra-Leistungen bei Krebs, Herzinfarkt oder anderen schweren Krankheiten können bei der Signal Iduna ebenfalls vereinbart werden. Dann springt die Zusatzversicherung „Worst-Case Kapitalhilfe“ mit einer Einmalzahlung in zwölffacher Höhe der versicherten Monatsrente ein. Um eine Rente aus der Grundfähigkeitsversicherung zu erhalten, muss u. a. ein Facharzt bescheinigen, dass eine der versicherten Grundfähigkeiten mindestens sechs Monate lang nicht mehr ausgeübt werden kann. Der Versicherte erhält von der Signal Iduna dann die volle vereinbarte Rente. Damit können Einkommensverluste abgemildert und der soziale Abstieg abgewendet werden. Wer bis zum 30. Lebensjahr eine Grundfähigkeitsversicherung mit der kostenlosen Exklusiv-Option bei der Signal Iduna abschließt, hält sich den Weg in eine Berufsunfähigkeitsversicherung weiter offen. Bis zum 35. Lebensjahr ist ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. Für Einzelhandels kaufleute, die in einer Berufsunfähigkeitsversicherung den optimalen Versicherungsschutz sehen, erhalten ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent die volle vereinbarte Rente und bleiben in dieser Zeit beitragsfrei weiter versichert. Weitere Informationen zur Einkommenssicherung im Einzelhandel erhalten Sie direkt bei: Christian Burghard, E-Mail: hbe@Signal-Iduna.de, Tel.: 089 55144-280. Süddeutsche Personalleitertagung 2022 Jetzt anmelden Auf Arbeitgeber warten im deutschen Arbeitsrecht viele Fallstricke. Auf der 38. Süddeutschen Personalleitertagung werden Ihnen Wege durch den unendlichen Dschungel der gesetzlichen Vorschriften gezeigt. Nach einer exklusiven Seerundfahrt auf dem Titisee stehen diesmal die aktuelle BAG-Rechtsprechung sowie die Änderungskündigung und das Direktionsrecht im Mittelpunkt der Veranstaltung. Die 38. Süddeutsche Personal leitertagung, die wieder vom HBE und dem Han delsverband Baden-Württemberg organisiert wird, findet am 30. Juni / 1. Juli 2022 im Maritim Titisee Hotel in Titisee-Neustadt statt. Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung erhalten Sie bei Ihrer HBE-Ansprechpart nerin: Jennifer Baumgart, E-Mail: baumgart@hvbayern.de, Tel.: 089 55118-123. Krankfeiern Was tun bei Verdacht auf Blaumachen? Foto: © Ralf Geithe - stock.adobe.com Blaumachen ist kein Kavaliersdelikt. Denn unter Mitarbeitern, die krankfeiern, leidet der gesamte Betrieb. Welche Rechte haben Arbeitgeber, wenn ein Mitarbeiter sich ständig krankmeldet? Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit kann er von der Krankenkasse verlangen, dass zur Überprüfung eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes eingeholt wird. Derartige Zweifel sind z. B. dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer auffällig häufig arbeitsunfähig erkrankt ist, sich genesungswidrig verhält oder die Arbeitsunfähigkeit im Voraus angekündigt wird. Informationen dazu erhalten Sie im HBE-Praxiswissen „Arbeitsunfähigkeit und Krankheit“.

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