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Handel direkt 3/2022

Handel direkt

NEUER LEITFADEN Wie kleine Händler erste Schritte ins Internet unternehmen können erfahren Sie auf Seite 4. KLIMASCHUTZOFFENSIVE Der HDE hilft Energiekosten zu senken und das Klima zu schützen. Details Seite 5. MAI / JUNI 2022 | #3 Lockdown Keine Entschädigung Foto: © Christian Schwier - stock.adobe. com. Monatelange Schließungen haben bei vielen Unternehmen für hohe Einbußen gesorgt. Doch diese Betriebe haben laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Soforthilfe hinaus keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung. Der BGH hat mit diesem Urteil die Klage eines Gastronomen zurückgewiesen, der zusätzlich zu den Soforthilfen Schadensersatz forderte. Hilfeleistungen für schwer getroffene Wirtschaftszweige seien jedoch keine Aufgabe der Staatshaftung, so die Richter. Vielmehr müsse der Gesetzgeber Ausgleichsmaßnahmen treffen. Dieser Verpflichtung sei der Staat durch die Corona-Hilfsprogramme nachgekommen. Dieses wegweisende Urteil des BGH wird Auswirkungen auf andere, noch anhängige Ver fahren haben. Vorsicht vor Abmahnungen Neue Preisangabenverordnung Am 28. Mai 2022 ist die novellierte Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft getreten. Preisangaben sollen künftig transparent, nachvollziehbar und leichter vergleichbar sein. Für den Einzelhandel bringt die Novelle einige neue Vorgaben mit sich. Die neuen Vorgaben, z. B. bei der Werbung mit Preisen, müssen künftig im statio nären Handel und im E-Commerce un bedingt beachtet werden. Ansonsten riskieren Einzelhändler (teure) Abmah nungen. Mit der neuen Preisangabenverordnung sollen die rechtssichere Anwendbarkeit der Vorschriften erleichtert, Transparenzregister Rechtsstreitigkeiten ver mieden und Abmahnrisiken gesenkt werden. Die vorgenommenen Klar stellungen im Hinblick auf die Preis auszeichnung bei pfandpflichtigen Waren und bei Produktpräsentationen im Schaufenster schaffen mehr Rechtssicherheit, lassen im Hinblick auf die Schaufensterwerbung aber leider auch einige Einzelfragen ungeklärt. In unserem aktualisierten HBE- Praxiswissen werden alle einzelhandelsrelevanten Neuregelungen umfassend erläutert. Das Praxiswissen steht auf unserer HBE-Website für Mitgliedsunternehmen unter Eintragungspflicht für Unternehmen Das neue Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz erweitert das bekannte Transparenzregister zu einem Vollregister. Für bestimmte Gesellschaften (Einzelunternehmen und e.K.s sind nicht betroffen) besteht jetzt eine Eintragungspflicht. Dies gilt auch für jene Unternehmen, für die bisher eine Eintragung nicht erforderlich war. Von den Änderungen betroffen sind insbesondere Gesellschaften wie GmbHs oder Personengesellschaften, bei denen sich die erforderlichen Angaben aus anderen Registern, wie etwa dem Handelsregister, entnehmen lassen. Einzutragen ist der sogenannte wirtschaftlich Berechtigte. Die kostenfreie Eintragung ist unter www. transparenzregister.de möglich. Weitere Informationen zur Eintragungspflicht für Unternehmen im Transparenzregister (u. a. eine FAQ-Liste) finden Sie beim Bundesverwaltungsamt unter www.bva. bund.de. Hinweis: Die Eintragungsfrist endet am 30. Juni 2022. Ab dann drohen (hohe) Bußgelder. Foto: © Wilm Ihlenfeld - stock.adobe.com. www.hv-bayern.de zum Download bereit. Bei Fragen dazu können Sie sich gerne auch an die Juristen in den HBE- Bezirksgeschäftsstellen wenden. Praxiswissen Mitglied werden und von unseren Leistungen profitieren www.hv-bayern.de/leistungen/ praxiswissen HERAUSGEBER Handelsverband Bayern e.V. Redaktion/V.i.S.d.P: Bernd Ohlmann – ©HBE, Erscheinungsweise: 2-mtl., Postfach 201342, 80013 München, Tel. 089 55118-115, www.hv-bayern.de HBE BEZIRKE ■ Oberbayern | München | Tel. 089 55118-0 | Fax 089 55118-163 | info@hv-bayern.de ■ Oberpfalz/Niederbayern | Regensburg | Tel. 0941 60409-0 | Fax 0941 60409-99 | oberpfalz-niederbayern@hv-bayern.de ■ Oberfranken | Bayreuth | Tel. 0921 72630-0 | Fax 0921 72630-30 | oberfranken@hv-bayern.de ■ Mittelfranken | Nürnberg | Tel. 0911 24433-0 | Fax 0911 24433-55 | mittelfranken@hv-bayern.de ■ Unterfranken | Würzburg | Tel. 0931 35546-0 | Fax 0931 17127 | unterfranken@hv-bayern.de ■ Schwaben | Augsburg | Tel. 0821 34670-0 | Fax 0821 36435 | schwaben@hv-bayern.de

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