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Handel Direkt 3/2018

04 TOP THEMEN HANDEL

04 TOP THEMEN HANDEL DIREKT | MAI / JUNI 2018 | #3 Teilzeitbeschäftigte Worauf müssen Arbeitgeber achten? HBE Info Für Teilzeitbeschäftigte gelten sämtliche arbeitsrechtlichen Vorschriften wie für Vollzeitbeschäftigte auch. Doch Arbeitgeber müssen besondere Regeln beachten. In der Praxis kommt es oft zu Missverständnissen oder es herrscht Unsicherheit über die gesetzlichen Regelungen für Teilzeitbeschäftigte. Grundsätzlich gilt: Kommen die Tarifverträge nicht zur Anwendung, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die besonderen Rechtspflichten des Arbeitgebers sind im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge festgeschrieben. In unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Teilzeitarbeit“ finden Sie alle gesetzlichen Vorschriften und besondere Regelungen (z. B. Recht auf Reduzierung oder Erhöhung der Arbeitszeit, Urlaub, Weihnachtsgeld). Bei Fragen stehen Ihnen unsere Juristen gerne zur Verfügung. Was ist erlaubt und was ist verboten? Ferienjobs im Einzelhandel Am 30. Juli beginnen in Bayern die Sommerferien. Dann ist Hauptreisezeit und wie jedes Jahr werden sich vorher wieder Schüler und Studenten bei Handelsunternehmen um einen Ferienjob bewerben. Allerdings müssen Arbeitgeber einiges beachten. Weder für die Unternehmen, noch für Schüler und Studenten sind Ferienjobs völlig unproblematisch. Es müssen einige wichtige Regeln beachtet werden, denn sonst sind im schlimmsten Fall sogar Bußgelder fällig. Welche arbeitsrechtlichen Regeln gelten für Kinder, Schüler und Studenten? Gibt es besondere Vorschriften bei der Lohnsteuer oder der Sozialversicherung? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Ferienjobs: Kinder, Schüler und Studenten“. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an unsere Juristen in Ihrer HBE-Bezirksgeschäftsstelle. Seit dem 25. Mai ist die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft und wie in der gesamten Wirtschaft haben auch im Handel viele Unternehmen die neuen Vorgaben noch nicht oder nur lückenhaft umgesetzt. Der HBE bietet unter www. hv-bayern.de seinen Mitgliedsunternehmen Praxiswissen, Musterverträge und Checklisten zur DS-GVO an. Angesichts der Bedeutung der Änderungen haben die HBE-Juristen z. B. unsere Arbeitsvertragsmuster vollständig nach den Vorgaben der DS-GVO Datenschutz-Grundverordnung Bußgelder und Abmahnwelle? Was kommt konkret auf die Unternehmen zu? Erste Erfahrungen mit dem Bürokratiemonster Datenschutz-Grundverordnung (seit dem 25. Mai in Kraft) werden im Mittelpunkt der diesjährigen HBE-Veranstaltungsreihe „Tag des Handels 2018“ stehen. Ein weiterer Schwerpunkt sind die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Handel. Wie aktualisiert. Arbeitgeber sollten die von ihnen verwendeten Vertragsmuster umgehend anpassen. Vorsicht ist bei der Verwendung von Kundendaten für Werbezwecke angebracht. Denn in der Praxis haben die neuen Vorschriften auch massive Auswirkungen auf die Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke. Künftig sind vor allem strengere Anforderungen an die erforderliche Einwilligung der Kunden in die Zusendung von Newslettern zu beachten. In dem neuen HBE- können sich Unternehmen wirksam vor kriminellen Cyberattacken schützen? Werden Roboter und Sprachassistenten die Zukunft des stationären Handels sein? Antworten gibt es auf dem „Tag des Handels 2018“. Die Termine in den einzelnen HBE-Bezirken: 10. 10. Würzburg, 11. 10. München, 16. 10. Augsburg, 17. 10. Nürnberg, 18. 10. Straubing,

HANDEL DIREKT | MAI / JUNI 2018 | #3 TOP THEMEN 05 DS-GVO Ist Ihr Unternehmen gut gerüstet? Cyber-Angriffe Schutz für kleine Unternehmen Moderne Datenverarbeitung ist auch in mittelständischen Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Der überwiegende Teil der Betriebe ist zudem online unterwegs. Damit steigt allerdings auch die Anfälligkeit für Cyber-Attacken, wie z.B. Datendiebstahl oder Datenverlust und Sabotage. Die SIGNAL IDUNA, ein langjähriger Partner des HBE, hat diesem Umstand Rechnung getragen und eine Cyber-Police auf den Markt gebracht. Sie ist für Betriebe mit einem Umsatz von bis zu 1,5 Millionen Euro gedacht. Versichert sind Vermögensschäden aufgrund einer Informationssicherheitsverletzung wie Datendiebstahl, -manipulation oder Cyberspionage. Die Versicherungssummen liegen zwischen 50.000 und insgesamt 750.000 Euro. Die Cyber-Police lässt sich im Rahmen der BetriebsPolice select oder als eigenständiger, separater Vertrag („Stand-alone-Lösung“) abschließen. Stellt ein Betrieb Auffälligkeiten in seiner IT oder auf seiner Webseite fest, kann er sich an eine 24-Stunden-Hotline wenden, die erste Hilfe im Cyber-Schadensfall bietet. Die Spezialisten dort helfen direkt am Telefon, um Schäden zu beseitigen, zu vermeiden oder zu mindern. Dies verläuft erfahrungsgemäß bereits in 70 Prozent der Fälle erfolgreich. Ist eine „ambulante“ Hilfe nicht möglich, helfen weitere Dienstleister oder Forensiker bei Bedarf vor Ort. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter www.signal-iduna. de oder bei: Jürgen Rittel, E-Mail: juergen.rittel@signaliduna.net, Tel.: 089 55144280. Praxiswissen „Datenschutz: Kundendaten für Werbezwecke“ werden alle Regelungen detailliert erklärt. Unsere HBE-Juristen haben auch dafür eine Sammlung von praktischen Mustertexten erstellt. Diese betreffen z. B. Kundenkarten oder auch die Einwilligung zum Erhalt von E-Mail-Newslettern. Die DS-GVO hat auch Auswirkungen auf den Umgang mit personenbezogenen Daten (Beschäftigtendatenschutz). Unternehmen müssen ihre Beschäftigten auf den Umgang mit personenbezogenen 23. 10. Hallstadt). Ausführliche Informationen zum Programm erhalten Sie demnächst. Selbstverständlich werden alle HBE-Mitgliedsunternehmen wieder rechtzeitig per Post für den „Tag des Handels“ in ihrer Region eingeladen. Weitere Informationen und Anmeldung bei: Larissa Völker, E-Mail: voelker@hv-bayern.de, Tel.: 0821 34670-11. Daten nach der neuen Rechtslage verpflichten und sie über ihre Informationsrechte belehren. Hierfür stellt Ihnen der HBE als praktische Hilfestellung zwei Formulare zur Verfügung, die Sie unter www. hv-bayern.de downloaden können. Betroffen von der DS-GVO ist z. B. auch das Thema Mitarbeiterkontrolle (E-Mail-Kontrolle, Taschenkontrollen, Videoüberwachung). Auch hier haben wir unser Praxiswissen aktuell angepasst. (Weitere Informationen siehe auch Bericht unten und Seite 1). Handels-Infos online HBE-Newsletter bestellen! Stadtmarketingpreis Bayern 2018 Originelle Konzepte und phantasievolle Projekte gesucht Wie wecken Sie die Kauflust bei Ihren Kunden? Wie setzen Sie Ihre Innenstädte und Geschäfte attraktiv in Szene? Auch in diesem Jahr werden wieder Erfolgsgeschichten gesucht, um unter der Schirmherrschaft der Bayerischen Staatsregierung die innovativsten City- und Marketingkonzepte bayerischer Städte mit dem Stadtmarketingpreis auszuzeichnen. Nominiert für den Stadtmarketingpreis Bayern 2018 sind: Sommerhausen, Ochsenfurt, Murnau, Altötting, Moosburg, Donauwörth, Sonthofen, Deggendorf, Coburg, Rosenheim, Obernburg und Würzburg. Die Preisverleihung für die Sieger findet am 12. Juli im Wirtschaftsministerium statt. Initiatoren des Stadtmarketingpreises sind u. a. der HBE, die CIMA Beratung + Management GmbH und das Bayerische Wirtschaftsministerium. Ihre HBE- Ansprechpartnerin: Simone Streller, E-Mail streller@ hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-112.

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