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Handel direkt 2/2022

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02 TOP THEMEN HANDEL

02 TOP THEMEN HANDEL DIREKT | MÄRZ / APRIL 2022 | #2 Kampagne des Handels Mehr als eine Million Corona-Impfungen Kurzarbeitergeld Sonderregelungen verlängert Was Arbeitgeber wissen müssen Turnusmäßige Betriebsratswahlen 2022 Im Rahmen der gemeinsamen Impfkampagne des Handels und der Handelsimmobilienwirtschaft wurden bundesweit bislang mehr als eine Million Impfdosen verimpft. „Leben statt Lockdown“ ist damit die größte privatwirtschaftliche Impfkampagne Deutschlands. „Eine Million Impfungen im Handel sind ein beeindruckender Zwischenstand. Die niedrigschwelligen Impfangebote des Handels wurden in den vergangenen Monaten sehr gut angenommen und werden auch in den kommenden Monaten zur Verfügung stehen. Gemeinsam können wir aktiv zur Eindämmung und Überwindung der Pandemie beitragen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Seit dem Sommer 2021 leistet die Impfkampagne des Handels mit niedrigschwelligen Impfangeboten, Plakaten und Flyern in Geschäften und vielen Einkaufszentren einen großen Beitrag zur Eindämmung der Pandemie in Deutschland. Auch in den nächsten Monaten werden sich der Handel und die Handelsimmobilienwirtschaft gemeinsam für die weitere Steigerung der Impfbereitschaft einsetzen und Erst-, Zweit- sowie Booster-Impfungen vor Ort anbieten. Siehe auch Seite 6. Handel direkt gibt’s auch als E-Paper! www.hv-bayern.de/handeldirekt Foto: © Stockfotos-MG - stock.adobe.com Der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit ist bis Ende Juni 2022 verlängert worden. Durch das Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz bleiben die Voraussetzungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld damit bis zum 30. Juni 2022 herabgesetzt. Auf den Aufbau von Minusstunden wird verzichtet. Einkommen aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Ab dem 4. bzw. 7. Bezugsmonat gelten erhöhte Leistungssätze. Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wird befristet bis zum 30. Juni 2022 von 24 auf 28 Monate verlängert. Weitere Informationen zu den Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld erhalten sie in unserem HBE-Praxiswissen (Download für Mitglieder unter www.hv-bayern.de). Serviceverpackungen Registrierungspflicht ab Juli Foto: © Robert Kneschke - stock.adobe.com Anfang März haben in ganz Deutschland die turnusmäßigen Betriebsratswahlen begonnen. Noch bis zum 31. Mai können Beschäftigte ihre Stimme abgeben und damit ihre Betriebsräte wählen. Was müssen Arbeitgeber unbedingt beachten? In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden. Wer alles zu den wahlberechtigten oder wählbaren Arbeitnehmern gehört, wie Sie Fehler bei der Betriebsratswahl vermeiden und was für Gestaltungsmöglichkeiten der Arbeitgeber hat, erfahren Sie in unserem HBE-Praxiswissen „Betriebsratswahlen“, das für HBE-Mitglieder auf unserer Homepage zum Download bereit steht. Foto: © Soho A Studio - stock.adobe.com Die Novellierung des Verpackungsgesetzes bringt neue Pflichten für den Handel. Bis zum 30. Juni 2022 müssen sich auch Händler beim Verpackungsregister LUCID registrieren, die (durch den Lieferanten) vorlizensierte Serviceverpackungen in Verkehr bringen. Die Registrierung im Register „LUCID“ ist kostenlos, muss jedoch selbst höchstpersönlich durch das Unternehmen erfolgen. Anderenfalls unterliegt die Ware einem Vertriebsverbot innerhalb Deutschlands. Beauftragungen von Dritten sind nicht erlaubt. Das Register ist öffentlich einsehbar. Dort sind neben den Stammdaten usw. Meldungen zu den in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen abzugeben. Bislang konnten gerade kleinere Händler eine eigene Registrierung und Lizensierung vermeiden, wenn ausschließlich vorlizensierte Verpackungen verwendet wurden. Ab dem 1. Juli 2022 ist jedoch auch für diese Händler eine kostenlose Registrierung für sogenannte Serviceverpackungen erforderlich. Dies sind Verpackungen, die erst bei der Abgabe an den Kunden mit Ware befüllt werden (z. B. Brottüten, Tragetaschen, To-go-Artikel). Die Vorlizensierung von Serviceverpackungen kann jedoch weiterhin an den Lieferanten übertragen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen (Download für Mitglieder unter www. hv-bayern.de). Ihr HBE-Ansprechpartner: Martin Wallner, E-Mail: wallner@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-140.

HANDEL DIREKT | MÄRZ / APRIL 2022 | #2 TOP THEMEN 03 HBE-Handbuch für den stationären Handel Mehr Kunden, mehr Umsatz Foto: © Robert Kneschke - stock.adobe.com Viele stationäre Händler stehen massiv unter Druck. Die Corona-Krise hat die Lage weiter verschärft. Wie kann sich der stationäre Handel nach der Krise am Markt behaupten? Wie gelingt die erfolgreiche Kundenansprache? Antworten gibt das HBE-Handbuch für den stationären Handel. Der stationäre Handel steht vor großen Herausforderungen: Das veränderte Konsumverhalten, der demografische Wandel und die Ansprüche des Kunden an Angebot, Service und Bequemlichkeit machen eine Überprüfung bisheriger Konzepte und Strategien erforderlich. HBE-Präsident Ernst Läuger: „Dieser Strukturwandel wird zudem massiv durch den Online-Handel getrieben. Der Internethandel und das Mobile-Shopping verändern das Geschäftsmodell des Handels tiefgreifend und nachhaltig.“ Der Boom des E-Commerce kostet den stationären Handel Kundschaft, Frequenz und Umsatz. Wie andere Branchen auch, sieht sich der Handel durch die Digitalisierung vor völlig neue Herausforderungen gestellt. Läuger: „Für den stationären Handel kann E-Commerce sowohl ein Risiko als auch eine Chance darstellen.“ Durch die wachsende Anzahl an digitalen Angeboten und die damit einhergehenden Vorteile für den Kunden verschärfe sich die Wettbewerbssituation für den stationären Einzelhandel. Kunden möchten sich vor dem Kauf jederzeit, überall und über alle Kanäle informieren können. Dies geschieht im Geschäft durch die Beratung vor Ort, mit Laptop, PC, Tablet und Smartphone online auf Webseiten, Vergleichsportalen und in sozialen Netzwerken genauso wie analog über Printmedien. Dabei reicht es laut Läuger nicht mehr, nur einen Kanal als Händler zu bedienen, sondern alle Kanäle sollten genutzt und (gleichzeitig) bedient werden. So bestehen für den Kunden u. a. die Möglichkeiten des Multibzw. Cross-Channeling. Er kann beim sogenannten Multi-Channeling beim Kauf zwischen mehreren Vertriebskanälen wählen, z. B. zwischen Online-Shop, Katalog oder stationärem Geschäft. Beim Cross- Channeling kann der Kunde während des Einkaufs zwischen den Kanälen wechseln, z. B. das Produkt online bestellen und stationär im Geschäft abholen (Click and Collect). Der durch die Digitalisierung und die Corona-Krise unter wachsenden Druck geratene Handel muss seine Prozesse und Konzepte optimieren und professionalisieren. „Nur so kann der stationäre Handel in diesem gestiegenen Wettbewerb mit dem Online- Handel dauerhaft bestehen.“, so Läuger. Das „Handbuch für den stationären Handel“, das vor der Corona-Pandemie in Auftrag gegeben wurde und jetzt umso wichtiger ist, soll Händlern Anregungen für die tägliche Arbeit bieten. Kundenorientierung, Ladengestaltung und Online-Präsenz stehen im Mittel punkt. Präsentiert werden die aktuellen Trends im Handel, praktische Hinweise zur erfolgreichen Kundenorientierung, Beispiele für eine attraktive Ladengestaltung und Anleitungen für die verbesserte digitale Sichtbarkeit. Checklisten zu allen Themenbereichen helfen bei der konkreten Umsetzung. Für HBE-Mitglieder steht das Handbuch für den stationären Handel unter www.hv-bayern.de zum kostenlosen Download bereit. Kaufleute im E-Commerce Neuer Ausbildungsberuf wird immer beliebter Durch die Digitalisierung im Einzelhandel ist das Interesse an einer Ausbildung zum Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce groß. Laut dem Bundesinstitut für Berufsbildung hat der Ausbildungsberuf bei den Neuvertragsabschlüssen am stärksten zugelegt. In dem neuen Beruf werden seit dem 1. August 2018 Auszubildende für eine Karriere im Online-Handel qualifiziert. Durch die seit Dezember 2019 existierende Fortbildung Fachwirt/Fachwirtin im E-Commerce wird jungen Leuten zudem eine interessante Zukunftsperspektive angeboten und der Einstieg z. B. in die mittlere Managementebene ermöglicht. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem HBE-Praxiswissen „Kaufmann/Kauffrau im E-Commerce“. Ihre HBE-Ansprechpartnerin: Simone Streller, E-Mail: streller@hv-bayern.de , Tel.: 089 55118-112. Freier Samstag Infos für Arbeitgeber Der Samstag ist ein ganz normaler Werktag, deshalb ist Samstagsarbeit gesetzlich erlaubt. Der Anspruch auf Freistellung steht allen Arbeitnehmern zu. Dies gilt unabhängig von der Dauer (Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte) sowie der Lage der Arbeitszeit. Aber: Der Beschäftigte kann zwar vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser ihn an einem Samstag pro Kalendermonat von der Arbeit freistellt. Die Wahl, welcher Samstag sein freier Samstag ist, trifft jedoch der Arbeitgeber. Weitere Informationen zum Thema „Freier Samstag“ finden Sie in unserem HBE- Praxiswissen. Neue Arbeitsschutzverordnung Basisschutz ist weiterhin notwendig Mit dem Inkrafttreten (20. März) der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind die pauschale Testangebotspflicht (2x wöchentlich) ebenso wie die generelle Maskenpflicht entfallen. Der Arbeitgeber kann nun z. B. selbst darüber entscheiden, ob ein Testangebot für seine Beschäftigten eine sinnvolle Schutzmaßnahme ist. Laut der neuen Verordnung müssen Arbeitgeber aber mit einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob Basisschutzmaßnahmen in betrieblichen Hygienekonzepten noch erforderlich sind (Atemschutzmasken oder Corona-Testangebote). Dabei sind das örtliche Infektionsgeschehen und tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren (z. B. räumliche Begebenheiten) zu berücksichtigen. Die Arbeitgeber müssen zudem weiterhin über die Risiken einer COVID-19-Erkrankung und die Impfmöglichkeiten informieren und letztere während der Arbeitszeit ermöglichen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere HBE-Juristen. Die Änderungen der neuen Corona-ArbSchV gelten bis einschließlich 25. Mai 2022.

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