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Handel direkt 2/2021

04 TOP THEMEN HANDEL

04 TOP THEMEN HANDEL DIREKT | MÄRZ / APRIL 2020 | #2 Krankfeiern Was tun bei Verdacht auf Blaumachen? HBE-Streikfonds Blaumachen ist kein Kavaliersdelikt. Denn unter Mitarbeitern, die krankfeiern, leidet der gesamte Betrieb. Welche Rechte haben Arbeitgeber, wenn ein Mitarbeiter sich ständig krankmeldet? Berechtigt Krankheit zur Kündigung? Der Arbeitgeber kann bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit von der Krankenkasse verlangen, dass eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung eingeholt wird. Derartige Zweifel sind insbesondere z.B. dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer auffällig häufig arbeitsunfähig erkrankt ist, die Arbeitsunfähigkeit im Voraus angekündigt wird oder der Arbeitnehmer sich genesungswidrig verhält. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem HBE-Praxiswissen „Arbeitsunfähigkeit und Krankheit“ oder bei unseren Juristen in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen. Mitarbeiterkontrolle Was ist erlaubt und was nicht? Telefonüberwachung, Internet- und E-Mail-Kontrolle, Taschenkontrollen, Videoüberwachung: Arbeitgeber müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen der Mitarbeiterkontrolle unbedingt beachten. Insbesondere die übliche Praxis der Videoüberwachung im Einzelhandel und die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) führen dazu, die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit zu stellen. Grundsätzlich gilt, dass Mitarbeiter nur unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben überwacht werden dürfen. Doch Videoüberwachung, Telefonmitschnitt oder Taschenkontrolle sind Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mitarbeiters. Diese sind nur zulässig, wenn der Mitarbeiter eingewilligt hat oder ein konkreter Verdacht auf eine strafbare Arbeitnehmerhandlung vorliegt. Weitere Infos erhalten Sie im HBE-Praxiswissen „Mitarbeiterkontrolle und ihre Grenzen“. In diesem Jahr stehen im Einzelhandel wieder einmal Tarifverhandlungen an (siehe auch Seite 1). In der letzten Zeit haben Arbeitskämpfe erneut zugenommen. Gut, dass es den Streikfonds des HBE gibt. In Bayern wurde der erste Streikfonds im deutschen Einzelhandel eingerichtet. Ein wichtiger Schritt, der sich bestens bewährt hat. Der Streikfonds begrenzt Schäden, die HBE-Mitgliedern durch Arbeitskampfmaßnahmen entstehen können. Denn die Vorgehensweise der Gewerkschaft Angebot für HBE-Mitglieder Kostenloser Digital Check Würde Ihr Online-Auftritt einen Digital Check bestehen? Falls Sie mit „Nein“ antworten müssen, befinden Sie sich (leider) in guter Gesellschaft. Denn viele bayerische Einzelhändler benötigen professionelle Unterstützung bei der Digitalisierung ihres Geschäfts. Der Digital Check von Pylot - in Kooperation mit dem HBE und unserem langjährigen Verdi ist in der Wahl der Kampfmittel immer radikaler geworden. Arbeitskämpfe haben leider hinsichtlich Anzahl und Dauer ständig zugenommen. Nicht nur Warenhäuser, Versender und Lebensmittel-Filialunternehmen werden bestreikt, sondern zunehmend auch mittlere und kleinere Einzelhändler. Deshalb hatte die Delegiertenversammlung des HBE bereits 1988 die Schaffung eines Streikfonds im deutschen Einzelhandel gefordert. Mit Wirkung zum 1. Januar 1993 wurde in Bayern Kooperationspartner Signal Iduna - richtet sich insbesondere an Händler, die sich einen Überblick über ihren individuellen Digitalisierungsstand und ihr Verbesserungspotenzial verschaffen möchten. Erfahren Sie, wo Ihre Potenziale und Ihr akuter Handlungsbedarf im Bereich „Online-Marketing“ liegen und erhalten Sie passende Lösungsansätze –

HANDEL DIREKT | MÄRZ / APRIL 2021 | #2 TOP THEMEN 05 Für den Fall der Fälle Der Streikfonds des HBE dann der erste Streikfonds im deutschen Einzelhandel eingerichtet. Bei einem Arbeitskampf (Streik oder Aussperrung) fällt im Einzelhandel der Umsatz in der Regel unwiederbringlich aus. Andere Wirtschaftsbereiche können den Verlust durch Überstunden und Sonderschichten nachholen. Wird aber „sein“ Einzelhändler bestreikt, so kauft der Kunde eben bei der Konkurrenz ein. Deshalb sollten sich Unternehmen durch Beteiligung am Streikfonds einen Ausgleich und eine finanzielle für Sie ganz unverbindlich und kostenlos! Zur Anmeldung kommen Sie hier: www. pylot.de/handelsjournal/ (Gutscheincode: Handelsjournal2021). Bei Fragen zu diesem Thema steht Ihnen gerne der Ansprechpartner der Signal Iduna Rede und Antwort: Christian Burghard, E-Mail: hbe@signal-iduna.de, Tel.: 0151 24171969. Foto: © p. nowack - penofoto.de Entschädigung für mögliche Umsatzausfälle sichern. HBE-Tarifgeschäftsführerin Dr. Melanie Eykmann: „Der Streikfonds ist ein wichtiges tarifpolitisches Werkzeug des HBE. Er trägt dazu bei, die Durchhaltekraft der bestreikten Unternehmen zu stärken und verhindert damit ein vorzeitiges Nachgeben gegenüber den Forderungen der Gewerkschaften.“ Die Durchhaltekraft der bestreikten Unternehmen kommt allen Mitgliedern des HBE zugute. Handels-Infos online HBE-Newsletter bestellen! Corona Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter im Handel Es ist der Worst Case für jeden Händler: Auf einen Schlag fallen wegen einer COVID-19-Infektion im Unternehmen viele Beschäftigte gleichzeitig aus. Was können Unternehmen tun, um ihre Mitarbeiter zu schützen? Die BGHW hat die wichtigsten Verhaltensregeln für Beschäftigte und Kunden zusammengefasst (Auszug). Stellt der Umgang mit Bargeld eine Infektionsgefahr dar? Für Münzen und Geldscheine gilt das gleiche wie bei sonstigen Oberflächen: Aufgrund der geringen Umwelt-Stabilität von Coronaviren erscheint eine Übertragung des Erregers über diese Wege in den meisten Fällen unwahrscheinlich. Bieten durchsichtige Trennwände einen Schutz für das Kassenpersonal? Durchsichtige Trennwände, z. B. aus Acrylglas, stellen grundsätzlich eine Möglichkeit dar, wie Beschäftigte, insbesondere an Kassenarbeitsplätzen, geschützt werden können. Sie müssen installiert werden, wenn die Abstandsregel nicht eingehalten werden kann. Was ist im Einzelhandel beim Umgang mit Waren zur Anprobe sowie bei der Annahme von Reparaturen und Retouren zu beachten? Coronaviren werden in erster Linie über die Atemwege übertragen. Übertragungen durch Schmierinfektionen über Oberflächen, die kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden, sind theoretisch denkbar und können nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der relativ geringen Stabilität von Coronaviren in der Umwelt ist dies aber nur in einem kurzen Zeitraum nach der Kontamination wahrscheinlich. Für eine Übertragung des Virus durch Kontakt zu kontaminierten Gegenständen oder über kontaminierte Oberflächen, wodurch nachfolgend Infektionen beim Menschen aufgetreten wären, gibt es derzeit keine belastbaren Belege. Was ist bei Sozialräumen und Sanitärräumen zu beachten? 1. Sorgen Sie auch in den Sozialräumen für ein Einhalten der Abstandsregeln von mindestens 1,5 m, z. B. durch Begrenzung der Personenzahl und eine vorgegebene Anordnung von Stühlen und Tischen. 2. Weisen Sie auf die Einhaltung der allgemeinen Hygiene hin, z. B. Nies- und Hustenetikette und das Waschen der Hände vor den Pausen. 3. Organisieren Sie die Pausen so, dass sich die jeweiligen Schichten und Teams nicht in den Sozialräumen bzw. Raucherbereichen oder auf dem Weg dorthin begegnen. 4. Die Räume sollen regelmäßig, insbesondere nach jeder Benutzung gründlich durchgelüftet werden. 5. Die benutzten Oberflächen wie Tische, Stuhllehnen und ähnliches in den Sozialräumen wie Teeküchen, Pausenräumen oder Kochgelegenheiten sind nach jeder Benutzung zu reinigen.

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