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Handel direkt 2/2020

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02 Top Themen

02 Top Themen Handel Direkt | März / April 2020 | #2 Handel Direkt | März / april 2020 | #2 Top Themen 03 Kaufverhalten Stationäre Kunden sind zufriedener Zwei Drittel der deutschen Verbraucher kaufen mindestens einmal pro Monat online ein. Jeder fünfte Konsument (20 Prozent) sogar einmal pro Woche oder häufiger. Damit gleicht sich die Kauffrequenz der des stationären Handels an, so die Studie. „Trendmonitor Deutschland“ von Nordlight Research. Während 61 Prozent der Online-Shopper mit ihren Einkäufen sehr zufrieden sind, liegt der Anteil der glücklichen Kunden im stationären Einzelhandel bei 66 Prozent. Fast die Hälfte der Befragten gibt an, beim Online-Shopping „manchmal“ ein schlechtes Gewissen gegenüber dem stationären Handel zu haben. Umgekehrt kaufen viele Bundesbürger zumindest gelegentlich ganz bewusst „offline“ ein, um den Einzelhandel vor Ort zu unterstützen. 46 Prozent der Befragten geben an, aktuell häufiger online einzukaufen als noch in den vergangenen ein oder zwei Jahren. Mehr als ein Fünftel (22 Prozent) der Konsumenten beabsichtigt, noch häufiger online einzukaufen als in klassischen Geschäften. 15 Prozent wollen hingegen ihre Online-Käufe eher reduzieren und wieder häufiger im stationären Handel einkaufen. Ihr HBE-Ansprechpartner: Martin Wallner, E-Mail: wallner@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-140. Erste Hilfe im Betrieb Kostenlose Kurse für HBE-Mitglieder Teilzeitbeschäftigte Worauf müssen Arbeitgeber achten? Für Teilzeitbeschäftigte gelten die gleichen arbeitsrechtlichen Vorschriften wie für Vollzeitbeschäftigte. Doch Arbeitgeber müssen besondere Regeln beachten. Grundsätzlich gilt: Kommen die Tarifverträge nicht zur Anwendung, gelten die gesetzlichen Regelungen auch für Teilzeitbeschäftigte. Die besonderen Rechtspflichten des Arbeitgebers sind im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge festgeschrieben (z. B. Diskriminierungsverbot, Förderungspflicht, Informationsgebot). Darüber hinaus hat der Arbeitgeber auch die Arbeitnehmervertretung (den Betriebsrat) über Teilzeitarbeit im Unternehmen zu informieren. In unserem HBE-Praxiswissen „Teilzeitarbeit“ finden Sie alle gesetzlichen Vorschriften und besonderen Regelungen (z.B. Recht auf Reduzierung oder Erhöhung der Arbeitszeit, Urlaub, Weihnachtsgeld). HBE-Neujahrsempfang Volles Haus im Bayerischen Hof Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger auf dem Neujahrsempfang des bayerischen Handels 2020. Knapp 600 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Justiz waren wieder der Einladung zum traditionellen HBE-Neujahrsempfang in den „Bayerischen Hof“ nach München gefolgt. Gastredner war diesmal der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler). Im Mittelpunkt der Rede von HBE-Präsident Ernst Läuger stand neben dem Fachkräftemangel im Handel das Thema „Nachhaltigkeit“. Die Energiewende und der Klimawandel seien auch für den Einzelhandel von zentraler Bedeutung. Läuger: „Immer mehr Kunden interessieren sich für die Umweltauswirkungen und Herstellungsprozesse von Produkten.“ Deshalb setze der Handel auf Transparenz und Kundeninformation. „Wir unterstützen die Verbraucher in dem Bestreben, nachhaltigere Konsumentscheidungen zu treffen.“ Ein Übermaß an Informationen könne Verbraucher jedoch überfordern und wirke somit kontraproduktiv zur vom Gesetzgeber beabsichtigten Lenkungswirkung. Fotos vom HBE-Neujahrsempfang 2020 finden Sie unter www.hv-bayern.de. Was Unternehmen jetzt beachten müssen Neues Berufsbildungsgesetz Im Einzelhandel bleiben – wie in anderen Branchen auch – seit Jahren viele Ausbildungsplätze unbesetzt. Abhilfe soll das neue Berufsbildungsgesetz (BBiG) schaffen. Das BBiG bildet die Grundlage für das deutsche System der beruflichen Bildung und gibt die Rahmenbedingungen vor. Mit der Novellierung soll der Stellenwert der Berufsbildung gestärkt und an die aktuellen Anforderungen angepasst werden. Auszubildende haben jetzt einen Anspruch auf eine Mindestvergütung. Von der Neuregelung ausgenommen sind Ausbildungsverhältnisse, die vor dem 31.12.2019 geschlossen wurden. Die Höhe der Vergütung steigert sich jährlich nach gesetzlich festgelegten Sätzen (Für das 1. Ausbildungsjahr: 515 Euro). Von der Mindestausbildungsvergütung ausgenommen sind tarifvertragliche Regelungen. Im neuen BBiG wurde zudem der Freistellungsanspruch von Azubis gestärkt. Alle Auszubildenden dürfen vor einem vor 9 Uhr beginnenden Berufsschulunterricht nicht beschäftigt werden. Umfasst der Berufsschultag mehr als fünf Unterrichtsstunden mit je mindestens 45 Minuten muss der Auszubildende an diesem Tag nicht mehr in den Betrieb zurückkehren. Dies gilt jedoch nur an einem Berufsschultag pro Woche. Bei einem zweiten Berufsschultag darf der Auszubildende nach der Berufsschule im Betrieb beschäftigt werden. Außerdem brauchen die Azubis nicht mehr am Tag vor der schriftlichen Abschlussprüfung zu arbeiten. Dauert die Abschlussprüfung mehrere Tage, die nicht unmittelbar aufeinanderfolgen, kann der Auszubildende eine Freistellung an jedem Arbeitstag verlangen, der unmittelbar vor einem Prüfungstag liegt. Dies gilt auch bei gestreckten Abschlussprüfungen bzw. Wiederholungsprüfungen. Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem HBE-Praxiswissen und bei Ihrer HBE-Ansprechpartnerin: Simone Streller, E-Mail: streller@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-112. Fallstricke und teure Fehler vermeiden Praxis der Personalarbeit Gerade im wichtigen Arbeitsrecht müssen Arbeitgeber immer auf dem neuesten Stand sein. Sonst können Fehler im schlimmsten Fall sehr teuer werden. Mit den Seminaren „Praxis der Personalarbeit“ bietet der HBE seinen Mitgliedsunternehmen auch in diesem Jahr wieder arbeitsrechtliche Veranstaltungen u.a. zu folgenden Themen an: Verdachtskündigung, Abmahnung, Zeugnis und aktuelle Rechtsprechung. Anhand konkreter Fallbeispiele der neuesten Rechtsprechung sollen Hilfestellungen zu wichtigen Fragen im Arbeitsrecht vermittelt werden. Gleichzeitig ist es Ziel der Seminare, Tipps und Hinweise für den Alltag der Personalarbeit weiterzugeben. Alle Veranstaltungen werden in der HBE-Hauptgeschäftsstelle in München angeboten. (10 bis 14 Uhr). Das nächste HBE-Seminar („Wer, was, wann wie viel – Darlegungs- und Beweislast bei Kündigungen“) findet am Dienstag, den 16. Juni 2020 statt. Weitere Informationen und Anmeldung bei: Silvia Wolf, E-Mail: wolf@ hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-121. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen Attraktivität steigern und Mitarbeiter binden Jobtickets, Warengutscheine, Essensmarken oder Kindergartenzuschüsse: Durch eine ganze Reihe von steuerfreien Arbeitgeberleistungen können Sie kostengünstig die Motivation Ihrer Mitarbeiter erhöhen. Außerdem können Unternehmen auf diesem Weg in Zeiten des Fachkräftemangels ihre Attraktivität als Arbeitgeber und die Mitarbeiterbindung steigern. Darüber hinaus können diese Maßnahmen auch erhebliches Einsparpotenzial für Arbeitgeber bieten! Denn steuerfreie oder pauschal versteuerte Bezüge sind in der Regel sozialversicherungsfrei. Unser aktualisiertes HBE-Praxiswissen „Steuerfreie Arbeitgeberleistungen“ gibt Ihnen einen genauen Überblick über alle steuer- und sozialversicherungsfreien Leistungen. Erfolgreich auf Facebook und Instagram Kostenloser Leitfaden Erste Hilfe muss in jedem Betrieb gewährleistet sein. Deshalb muss auch jeder Einzelhändler dafür sorgen, dass es im Notfall genügend betriebliche Ersthelfer gibt. Unternehmen mit mehr als 20 Angestellten müssen fünf Prozent der Belegschaft als Ersthelfer ausbilden lassen. Das regelt die Unfallverhütungsvorschrift BGVA1 § 26. Sind in einem Betrieb nicht genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Mit strafrechtlichen Konsequenzen muss ein Einzelhändler rechnen, wenn bei einem Betriebsunfall ein Mitarbeiter verletzt wird und kein Ersthelfer anwesend war (z. B. Anklage wegen Körperverletzung). Beschäftigte haben die Pflicht, sich zu Ersthelfern ausbilden zu lassen. Davon können sie nur befreit werden, wenn persönliche Gründe dagegen sprechen. Wichtig: Laut Gesetz ist alle zwei Jahre ist eine Auffrischung des Ersthelfer-Kurses vorgeschrieben! Der HBE bietet auch in diesem Jahr wieder in Zusammenarbeit mit der Johanniter-Unfall-Hilfe bayernweit zahlreiche Ersthelfer-Kurse kostenlos an. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, empfehlen wir eine frühzeitige Anmeldung. Die Termine (wegen der Corona-Krise unter Vorbehalt!): 19. Mai 2020, 8.15-16 Uhr und 22. Juni 2020, 8.15-16 Uhr in Regensburg (E-Mail: oberpfalz-niederbayern@hv-bayern.de, Tel.: 0941 60409- 0), 25. Mai, 8.30-16.30 Uhr in Nürnberg (E-Mail: mittelfranken@hv-bayern.de, Tel.: 0911 24433-0), 20. Oktober 2020, 9-17 Uhr in München (E-Mail: info@ hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-0). Unsere Praxiswissen Mitglied werden und von Leistungen profitieren. www.hv-bayern.de/leistungen/praxiswissen Verdacht auf Blaumachen Krankfeiern - was nun? Blaumachen ist kein Kavaliersdelikt. Denn unter Mitarbeitern die ständig krankfeiern, leidet der gesamte Betrieb. Welche Rechte haben Arbeitgeber, wenn ein Mitarbeiter sich ständig krankmeldet? Berechtigt Krankheit zur Kündigung? Der Arbeitgeber kann bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit von der Krankenkasse verlangen, dass eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung eingeholt wird. Derartige Zweifel sind insbesondere z.B. dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer auffällig häufig arbeitsunfähig erkrankt ist, die Arbeitsunfähigkeit im Voraus angekündigt wird oder der Arbeitnehmer sich genesungswidrig verhält. Wichtig: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Weitere Informationen erhalten Sie im HBE-Praxiswissen „Arbeitsunfähigkeit und Krankheit“. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne auch an unsere Juristen in den HBE-Bezirksgeschäftsstellen wenden. Hohe Verkaufszahlen im E-Commerce halten viele Unternehmen erst einmal davon ab, in das Digital-Marketing zu investieren. Doch der Langzeiteffekt eines hohen Engagements in den sozialen Medien sollte nicht unterschätzt werden. Statista und ChannelAdvisor haben einen umfangreichen Leitfaden entwickelt, der alle wichtigen Fragen zum Digital-Marketing beantwortet. In dem E-Book erfahren Sie, was Facebook und Instagram im E-Commerce so unverzichtbar macht. Welche Werbemaßnahmen jeder Verkäufer kennen sollte und welche Praktiken sich zur Perfektionierung Ihrer Facebook- und Instagram-Anzeigen bewährt haben. Den kostenlosen Leitfaden erhalten Sie bei Ihrem HBE-Ansprechpartner Martin Wallner, E-Mail: wallner@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-140.

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