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Handel direkt 2/2020

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Handel direkt

Erste Hilfe im Betrieb Kostenlose Kurse für HBE-Mitgliedsunternehmen. Mehr auf Seite 2. Tipps gegen Langfinger Wie können Sie sich gegen Ladendiebe schützen? Antworten auf Seite 4. März / April 2020 | #2 Neue GEMA-Tarife Das müssen Sie wissen Auswirkungen des Coronavirus Services und Informationen für Unternehmen Der neue GEMA-Gesamtvertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren. Die Kostensteigerungen werden über diese vier Jahre gleichmäßig verteilt und jeweils zum 1. Juli des jeweiligen Jahres wirksam. Dies bedeutet für Unternehmen, welche die GEMA-Entgelte jährlich entrichten, dass diese erst zum 1. Januar des Folgejahres wirksam werden. Wichtig: Die Pauschalvergütung für Ladenflächen von bis zu 100 qm bzw. bis zu 200 qm bleibt grundsätzlich unverändert. In unserem HBE-Praxiswissen finden Sie neben einer Musterrechnung und einer Widerspruchsvorlage alle wichtigen Informationen (z.B. Nachlass für HBE-Mitglieder). Ihre HBE-Ansprechpartnerin: Claudia Chondros, E-Mail: chondros@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-115. Handel direkt gibt‘s auch als E-Paper! Alle Informationen unter www.hv-bayern.de/handeldirekt Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohende Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Anträge können von gewerblichen Unternehmen (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben. Je nach Betriebsgröße werden zwischen 5.000 und 30.000 Euro gewährt, die so schnell wie möglich direkt an den Antragsteller ausgezahlt werden sollen. Der Förderantrag ist als Download auf der HBE-Website, auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie auf den Websites der sieben Bezirksregierungen und der Stadt München abrufbar und online ausfüllbar. Die Soforthilfe wird von der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde unmittelbar auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Das Geld kann über diesen Antrag schnell und unbürokratisch beantragt werden. Bei der Soforthilfe handelt es sich nicht um einen Kredit oder ein Darlehen. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Der online ausgefüllte Antrag muss ausgedruckt und unterschrieben an die örtlich zuständige Bewilligungsbehörde gesendet werden (als Scan oder Foto (jpeg-Datei) per E-Mail oder per Post). Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Bayerischen Wirtschaftsministeriums und auf der HBE-Website. Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen zu zusätzlichen Finanzierungshilfen der Staatsregierung (z.B. Bürgschaftsrahmen für die LfA Förderbank, Bayernfonds, usw.). Zu den schnellen und unbürokratischen Hilfen zählen unter anderem auch Steuererleichterungen (z. B. Stundung von fälligen Steuern). Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat dazu jetzt ein entsprechendes Antragsformular veröffentlicht. Wegen einer Stundung der Gewerbesteuer wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Kommune. Informationen zu den arbeitsrechtlichen Auswirkungen durch die Coronakrise können Sie unseren Sonderinformationen auf der HBE-Website entnehmen. Wichtig: In dieser Situation kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit Kurzarbeit angezeigt und Kurzarbeitergeld beantragt werden. Die Agenturen für Arbeit signalisieren in dieser Krisensituation eine großzügige Handhabe bei der Genehmigung von Kurzarbeit. Allerdings benötigen Sie für eine Genehmigung von Kurzarbeit eine Vereinbarung mit Ihrem Betriebsrat bzw. Ihren Mitarbeitern. Diese sollte schnellstmöglich eingeholt werden, bevor die Mitarbeiter für Sie nicht mehr vor Ort verfügbar sind. Die Agenturen lassen unseren Informationen nach auch eine spätere Einreichung von Vereinbarungen zu. Einzelheiten zu den rechtlichen Voraussetzungen können Sie unserem aktuellen Praxiswissen zur Kurzarbeit entnehmen. Sofern auch Sie diese Möglichkeit nutzen wollen, setzen Sie sich bitte mit der Agentur für Arbeit in Verbindung. Die (zunächst) einheitliche Nummer des Arbeitgeber-Services bei der Agentur für Arbeit lautet: 0800/4555520; nach der Bandansage wählen Sie bitte die Ziffer „2“. Herausgeber Handelsverband Bayern e.V. Redaktion/V.i.S.d.P: Bernd Ohlmann – ©HBE, Erscheinungsweise: 2 mtl., Postfach 201342, 80013 München, T. 089 55118-115, www.hv-bayern.de HBE Bezirke ■ Oberbayern | München | 089 55118-0 | Fax 089 55118-163 | info@hv-bayern.de ■ Oberpfalz/Niederbayern | Regensburg | 0941 60409-0 | Fax 0941 798300 | oberpfalz-niederbayern@hv-bayern.de ■ Oberfranken | Bayreuth | 0921 72630-0 | 0921 72630-30 | oberfranken@hv-bayern.de ■ Mittelfranken | Nürnberg | 0911 24433-0 | 0911 208921 | mittelfranken@hv-bayern.de ■ Unterfranken | Würzburg | 0931 35546-0 | 0931 17127 | unterfranken@hv-bayern.de ■ Schwaben | Augsburg | 0821 34670-0 | 0821 36435 | schwaben@hv-bayern.de

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