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Handel direkt 1/2021

04 TOP THEMEN HANDEL

04 TOP THEMEN HANDEL DIREKT | JANUAR / FEBRUAR 2021 | #1 Kinderkrankengeld Anspruch wird ausgeweitet Maskenpflicht in Bayern: Alle Informationen Wenn pandemiebedingt Schulen geschlossen und Betreuungsangebote eingeschränkt sind, werden Eltern bei der Betreuung der Kinder unterstützt. Deshalb ist der Anspruch auf Kinderkrankentage für berufstätige Eltern in der Corona-Krise verdoppelt und ausgeweitet worden. Das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 wird pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt. Voraussetzung ist unter anderem, dass sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind. Neu ist, dass der Anspruch auch in den Fällen besteht, in denen das Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut wird, weil die Schule oder die Einrichtung zur Kinderbetreuung pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt beziehungsweise der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten. Prämien und Zuschüsse Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ werden mittelständische Unternehmen in der Corona- Krise finanziell unterstützt. Die finanzielle Unterstützung soll dazu beitragen, Ausbildungsplätze zu erhalten (Ausbildungsprämie), zusätzliche Ausbildungsplätze zu schaffen (Ausbildungsprämie plus), Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung) sowie die Übernahme bei Insolvenzen zu fördern (Übernahmeprämie) – unabhängig von der Beschäftigtenzahl. Hinweis: Pro Ausbildungsverhältnis kann nur ein Antrag auf eine Förderung gestellt werden. Zur Ausbildungsprämie hat der HBE eine umfangreiche FAQ-Liste erstellt, in der alle Fragen beantwortet werden. Sie erhalten diese bei: Simone Streller, E-Mail: streller@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-112. Bei der konkreten Umsetzung der Maskenpflicht herrscht in manchen Betrieben zum Teil immer noch Unsicherheit. Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengefasst (Stand Januar 2021). In Bayern besteht die Pflicht, in den Verkaufsräumen, auf den Verkaufsflächen des Einzelhandels, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen sowie auf den zugehörigen Parkplätzen, eine Maske zu tragen. Seit dem 18.01.2021 müssen Kunden und Begleitpersonen ab 15 Jahren eine Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers Geschäftsunterlagen 2020 FFP2-Maske oder eine Maske mit mindestens gleichwertigem genormten Standard tragen. Für welche Personengruppen gilt welche Pflicht? Kinder bis zum 6. Geburtstag: Keine Maske. Kinder bis zum 15. Geburtstag: Mund-Nasen-Bedeckung. Kunden und Begleitpersonen ab 15 Jahren: FFP2-Maske. Das Personal im Einzelhandel muss keine FFP2­ Maske, aber eine Mund-Nasen­ Bedeckung tragen. Für Mitarbeiter in Kassen- und Thekenbereichen von Ladengeschäften entfällt die Mit dem Jahresende ist auch wieder das Archiv angewachsen. Die Geschäftsunterlagen 2020 müssen zur Aufbewahrung untergebracht werden. Von welchen Unterlagen darf man sich trennen? Was muss wie lange aufbewahrt werden? Der Gesetzgeber gibt für Geschäftspapiere konkrete Aufbewahrungsfristen vor. So müssen zum Beispiel Buchhaltungsunterlagen, Rechnungen, Buchungen, Bilanzen und Organisationsunterlagen zehn Jahre archiviert werden. Handelsbriefe (darunter fallen auch E-Mails) müssen sechs Jahre lang zur Verfügung gehalten werden. Eine detaillierte Auflistung mit den Fristen für unterschiedliche Geschäftspapiere und alle weiteren Informationen von A bis Z können

HANDEL DIREKT | JANUAR / FEBRUAR 2021 | #1 TOP THEMEN 05 Maskenpflicht Was müssen die Unternehmen beachten? Corona-Soforthilfe Erinnerung an mögliche Rückzahlpflicht Haben sich wesentliche Veränderungen der Geschäftszahlen im Vergleich mit den Prognosen ergeben, müssen Unternehmen die Corona-Soforthilfe zurückzahlen. Ausschlag gebend ist, ob der tatsächliche Liquiditätsengpass geringer ausfiel als die erhaltene Hilfe. Die Soforthilfe ist mit der Auflage verbunden, wesentliche Veränderungen im Vergleich zum prognostizierten Verlauf der Geschäftsentwicklung eigenständig bei der Bewilligungsstelle zu melden und ggf. zu viel erhaltene Zuschüsse zurückzuzahlen. Entscheidend ist eine existenzgefährdende Wirtschaftslage (Liquiditätsengpass). Ein Verdienst- oder Einnahmeausfall bzw. entgangener Gewinn alleine reicht dafür nicht aus. Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb nicht ausreichten, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Personalkosten können nicht in die Berechnung einbezogen werden. Private und sonstige (auch betriebliche) liquide Mittel müssen nicht eingesetzt werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums unter https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/. Ihr HBE-Ansprechpartner: Martin Wallner, E-Mail: wallner@hv-bayern.de , Tel.: 089 55118-140. Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung, sofern durch transparente oder sonstige geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist. Bei der Abholung bestellter Waren im Rahmen von Click & Collect müssen Kunden und Beglei t- personen ab 15 Jahren eine FFP2-Maske tragen. Für das Personal gilt die Pflicht zur Mund-Nasen- Bedeckung. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn Kunden ohne die vorgeschriebene Maske das Geschäft betreten bzw. sich uneinsichtig zeigen? Sie unserem HBE-Praxiswissen „Aufbewahrungsund Archivierungspflichten für Geschäftspapiere“ entnehmen (siehe HBE-Homepage). Hinweis: Dieses Praxiswissen behandelt nur die handels- und steuerrechtlichen Pflichten. Ihr HBE-Ansprechpartner: Martin Wallner, E-Mail: wallner@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-140. Weisen Sie den Kunden auf die aushängenden Hygienevorschriften hin. Sollte sich der Kunde trotzdem uneinsichtig zeigen, empfehlen wir, von Ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Hausverbot zu erteilen. Sollte der Kunde dies ignorieren, sollten Sie unter Berufung auf Hausfriedensbruch die Polizei einschalten. Zur Maskenpflicht haben wir eine FAQ-Liste erstellt, in der alle Fragen beantwortet werden. Sie erhalten diese bei: Simone Streller, E-Mail: streller@hv bayern.de, Tel.: 089 55118-112. Handels-Infos online HBE-Newsletter bestellen! Klarsichtmaske Smile-by-ego Kaum Infektionsschutz Das Bayerische Gesundheitsministerium hat angesichts neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse seine bislang positive Bewertung von bestimmten Klarsichtmasken (Smileby-ego) zurückgenommen. Bislang gab es keine Einwände gegen diese umstrittenen Masken. Der Grund für die Kehrtwende: Die Masken sind als Infektionsschutz wirkungslos. Klarsichtmasken waren offenbar besonders im süddeutschen Raum weit verbreitet (z. B. auch in Schulen und Kitas). Eine Pilotstudie der Hochschule München kommt jedoch zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die untersuchte Klarsichtmaske keinen Schutz bietet. Die Forscher schreiben, dass der Spalt zwischen Plastik und Gesicht dazu führe, dass andere Personen den gefährlichen Aerosolen ausgesetzt werden. Sie könnten sich also mit dem Corona-Virus infizieren. Auf diese eindeutigen Untersuchungsergebnisse haben die Behörden und Ministerien dann erwartungsgemäß reagiert.

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