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Handel direkt 1/2021

02 TOP THEMEN HANDEL

02 TOP THEMEN HANDEL DIREKT | JANUAR / FEBRUAR 2021 | #1 Steuererleichterungen für Unternehmen Verlängerung der Regelungen Kostenlose Seminare der Rid Stiftung für 2021 Jetzt anmelden Bei angeordneten Geschäftsschließungen Rückerstattung der GEMA-Gebühren Die steuerlichen Erleichterungen für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Unternehmen werden verlängert. Die entsprechenden Regelungen hat das Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder erlassen. Danach können unter anderem die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen bis zum 31. März 2021 Anträge auf Stundung der bis zum 31. März 2021 fälligen Steuern stellen. Außerdem soll bis zum 30. Juni 2021 von Vollstreckungsmaßnahmen bei bis zum 31. März 2021 fällig gewordenen Steuern abgesehen werden. Voraussetzung ist, dass laut einem Schreiben des Finanzministeriums „der Vollstreckungsschuldner nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen ist“. Zudem können die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember 2021 unter Darlegung ihrer Verhältnisse Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 stellen. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen sind „keine strengen Anforderungen zu stellen“. Hygiene-Regeln unbedingt beachten Regelmäßig und gründlich desinfizieren! Seit über 30 Jahren unterstützt die Rid Stiftung Unternehmer, Nachfolger und Führungskräfte im bayerischen Einzelhandel dabei, ihre Zukunft aktiv und erfolgreich zu gestalten. Auch für 2021 werden wieder zahlreiche (kostenlose) Seminare und Coachings angeboten. Neben dem bewährten Qualifizierungsprogramm „Unternehmensführung im Handel“ werden Seminare und Coachings u.a. zu E-Commerce & Technology, Stadtmarketing, Strategie & Marketing sowie Personalentwicklung & Persönlichkeitsentwicklung angeboten. Rid-Vorständin Michaela Pichelbauer: „Wir wollen mit unserem Angebot dem mittelständischen Einzelhandel in Bayern exzellentes Wissen für die erfolgreiche Gestaltung seiner Zukunft vermitteln.“ Nutzen auch Sie die Möglichkeiten zur (kostenlosen) Weiterbildung! Die Bewerbungsfristen laufen bereits. Ihre Ansprechpartnerin bei der Rid Stiftung: Dagmar Harnest, E-Mail: harnest@ ridstiftung.de, Tel.: 089 21101-203. Laut GEMA haben alle vom Lockdown betroffenen Einzelhandelsgeschäfte, die Musik z. B. zur Hintergrundbeschallung nutzen, wie im Frühjahr 2020 erneut die Möglichkeit, für den Zeitraum behördlich veranlasster Schließungen ihr bereits gezahltes Geld zurückzubekommen. Betroffene Betriebe können auf der GEMA-Homepage in ihrem Online-Kundenkonto ihre angeordneten Schließungszeiten angeben. Dies sollte sinnvollerweise erst nach Wiedereröffnung des Betriebes erfolgen, damit auch alle Schließungstage angegeben werden können. Voraussetzung ist, dass der Nutzer vorher auf der GEMA-Homepage sein Profil angelegt hat (www.gema.de/portal). Die GEMA hat überdies mitgeteilt, dass den musiknutzenden Einzelhändlern zum Jahresbeginn aus organisatorischen Gründen die reguläre Jahresrechnung übersandt werden wird. Der HDE hat an die GEMA appelliert, wegen der besonderen Ausnahmesituation auf Mahnungen und Vollstreckungen bis zum Ende des Lockdowns zu verzichten. Ihre HBE-Ansprechpartnerin: Claudia Chondros, E-Mail: chondros@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-115. FFP2-Masken für Kunden sind ein wichtiger Schritt, um das Einkaufen noch sicherer zu machen. Um dem Ziel, der Öffnung aller Handelsunternehmen, näher zu kommen, müssen allerdings auch die Hygieneund Abstandsregeln unbedingt eingehalten werden. Der nicht vom Lockdown betroffene Handel steht derzeit unter Beobachtung durch Politik und Öffentlichkeit. Deshalb wäre es kontraproduktiv, wenn es einzelne Unternehmen mit der Einhaltung der Hygiene-Regeln nicht mehr ganz so genau nehmen. Dies gilt insbesondere für die regelmäßige Desinfektion aller häufig berührten Flächen wie beispielsweise Türklinken, -griffe, Handläufe, Handterminals, Tastaturen, Touchscreens und Armaturen. Wichtig: Im Falle einer behördlichen Kontrolle müssen Händler ein betriebliches Schutz- und Hygienekonzept vorlegen können. Auf unserer HBE-Homepage finden Sie unter www.hv-bayern.de eine entsprechende Mustervorlage. 5.000 Euro Bußgeld drohen dem Betreiber eines Ladengeschäfts, wenn er kein Schutzund Hygienekonzept vorlegen kann. Polizei und Ordnungsbehörden führen gerade in Bayern verstärkt Kontrollen im Einzelhandel durch. Es hat bereits empfindliche Geldbußen wegen Verstößen gegeben. Achten Sie deshalb gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern grundsätzlich penibel auf die Einhaltung der Corona-Bestimmungen (Abstand, Höchstanzahl an Kunden im Geschäft, Maskenpflicht und Hygiene). Weitere Informationen erhalten Sie über Ihre HBE-Ansprechpartnerin: Simone Streller, E-Mail: streller@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-112. Unsere Praxiswissen Mitglied werden und von Leistungen profitieren. www.hv-bayern.de/leistungen/praxiswissen

HANDEL DIREKT | JANUAR / FEBRUAR 2021 | #1 Auswirkungen der Corona-Pandemie Wichtige Änderung im Gewerbemietrecht TOP THEMEN 03 Vom Lockdown betroffene Einzelhändler können ab sofort einfacher die Anpassung ihres Mietvertrags verlangen. Zudem erhalten sie mehr Rechtssicherheit, wenn sie wegen der staatlich angeordneten Ladenschließung die Miete kürzen wollen. Das neue Gesetz mit den mietrechtlichen Regelungen ist am 31.12.2020 in Kraft getreten. Es beinhaltet Regelungen zugunsten derjenigen, die für ihren Betrieb Grundstücke oder Geschäftsräume gemietet oder gepachtet haben und diese aufgrund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr nutzen können: Damit wird endlich klargestellt, dass eine Störung der Geschäftsgrundlage vorliegt, wenn Einzelhändler wegen der Pandemie ihre Geschäfte schließen oder Frequenzbeschränkungen beachten müssen. Künftig muss der gewerbliche Mieter die Schutz vor Abmahnungen im Internet Sicher ist sicher Um im digitalen Zeitalter wettbewerbsfähig zu sein, wird ein eigener Online-Auftritt für Händler immer wichtiger. Zudem kann ein eigener Webshop ein umsatzstarker zusätzlicher Vertriebskanal sein. Doch online präsent zu sein bringt Risiken mit sich. Jeder zweite Händler wurde schon mal abgemahnt. Diese Abmahnungen sind für Sie nicht nur teuer, sondern gehen mit einer hohen zeitlichen und nervlichen Belastung einher. Um Sie wirksam vor Abmahnungen zu schützen, bietet unser langjähriger HBE-Kooperationspartner Signal Iduna den SI-Abmahnschutz an: Erhalten Sie eine Abmahnung, brauchen Sie sich keine Sorgen mehr um die finanziellen Folgen zu Belastungen regelmäßig nicht mehr alleine tragen. Denn anders als von der Immobilienwirtschaft behauptet, sind große Teile der Vermieter nicht bereit, die besonderen Risiken der aktuellen Krisensituation mit ihren Vertragspartnern zu teilen. Sie wollen diese ausschließlich bei ihren Mietern abladen. Das zeigt auch eine HDE-Umfrage. Demnach war der Versuch der Einzelhändler, mit ihren Vermietern Gespräche über eine Anpassung ihres Mietvertrags zu führen, in zwei Dritteln der Fälle erfolglos. Ent we der lehnten die Vermieter Verhandlungen von vornherein komplett ab, vertrösteten ihren Vertragspartner auf einen späteren Zeitpunkt oder die Ver handlungen verliefen ergebnislos. Hinweis: Zur Anpassung Ihres Mietvertrags hat der HBE ein entsprechendes Musterschreiben erstellt. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre zuständige HBE-Bezirksgeschäftsstelle. Verkaufen auf Deutschlands neuem Top-Marktplatz Vorteile für HBE-Mitglieder Mit dem Zusammenschluss von Real und Hitmeister ist einer der größten Marktplätze Deutschlands entstanden. Erstmals verknüpfen ein klassischer Handelskonzern und ein gewachsener Online-Marktplatz ihre Kompetenzen und bieten auch HBE-Mitgliedern Vorteile. Kunden des Online-Marktplatzes real.de können aus über 19 Millionen Produkten von über 5.000 angeschlossenen Händlern wählen. Durch gezieltes Multi-Channel-Marketing auf über zehn Kanälen, wie z. B. Preisvergleichsportalen (idealo, Google Shopping, usw.) können Händler neue Zielgruppen erschließen. Für die teilnehmenden Händler gibt es keine Vertragslaufzeiten. Sie können Ihren Shop jederzeit kündigen. Alle HBE-Mitglieder zahlen für ihren Shop auf dem Online-Marktplatz die ersten drei Monate keine Grundgebühr. Ihre Anmeldung wird durch Ihre persönliche Ansprechpartnerin bevorzugt geprüft und somit schneller bearbeitet. Ihre Ansprechpartnerin: Eva Rhian Appenzeller, E-Mail: eva.appenzeller@real-digital.de, Tel.: 0221 27240717. Foto: © fovito - stock.adobe.com machen. Die Signal Iduna lässt diese für Sie auf Rechtmäßigkeit überprüfen und übernimmt die anfallenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten. Ihr Ansprechpartner: Christian Burghard, E-Mail: hbe@signal-iduna.de, Tel.: 089 55144-280. Der Handel braucht endlich schnelle und unbürokratische Hilfe, sonst droht für viele Betriebe die Pleite. Foto: © vegefox.com - stock.adobe.com Briefe an Merkel und Ministerpräsidenten Handel braucht finanzielle Soforthilfe Der Handel braucht finanzielle Hilfen und eine Perspektive für die Wiedereröffnung der Geschäfte. Die Präsidenten aller Landes- und Bundesfachverbände hatten sich deshalb bereits nach der ersten Lockdown-Verlängerung in mehreren Brandbriefen an Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten gewandt. In dem gemeinsamen Brandbrief kritisieren die Unterzeichner, dass die versprochenen Finanz hilfen nicht bei den Händlern ankommen. Der von der Schließung betroffene Einzelhandel sehe sich deshalb ohne Zukunftsperspektive und stehe vor dem akuten Verlust seiner Existenz. Weiter heißt es: „Unsere Kaufleute sind tief enttäuscht und können nicht nachvollziehen, dass die versprochenen Hilfeleistungen nicht ankommen.“ Erschwerend komme hinzu, dass keine Perspektive für das Wiedereröffnen der Geschäfte aufgezeigt werde. In breiten Teilen des Handels schwinde daher die Akzeptanz für die politischen Entscheidungen, heißt es in dem Schreiben weiter. „Wir erleben mit großer Sorge, dass sich aus Verzweiflung Initiativen bilden, die trotz Schließungsverfügung Lokale und Geschäfte öffnen, ihre Anliegen über Kettenbriefe mit großer Reichweite transportieren und zu massiven Protestaktionen aufrufen wollen.“ In einem weiteren Brief des HDE wird Bundesfinanzminister Olaf Scholz aufgefordert, endlich seinen vollmundigen Ankündigungen auch Taten folgen zu lassen. Auch der HBE erhöht weiter den Druck auf die Politik. In scharfer Form wurde unter anderem in Pressemitteilungen kritisiert, dass der Handel in der Krise im Stich gelassen wird. Wut, Ärger und Verzweiflung bei den betroffenen Betrieben würden täglich größer. Zudem sind ähnlich lautende Schreiben des HBE an die bayerische Staatsregierung gegangen.

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