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Handel direkt 1/2019

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02 TOP THEMEN HANDEL

02 TOP THEMEN HANDEL DIREKT | JANUAR / FEBRUAR 2019 | #1 Verkaufsoffene Sonntage, Shoppingnächte Informationen für Händler EuGH-Urteil zu Urlaub Anspruch erlischt nicht automatisch Für HBE-Mitglieder Reise nach Singapur und Malaysia In Bayern gilt das Ladenschlussgesetz des Bundes (LadSchlG). Das Gesetz sieht allerdings hierzu Ausnahmen vor. Doch egal ob verkaufsoffener Sonntag, Tag der offenen Tür oder auch VIP-Verkäufe: Bei verkaufsfördernden Aktionen stellt sich immer die Frage, unter welchen Voraussetzungen vom Ladenschlussgesetz abgewichen werden darf und was dabei rechtlich zu beachten ist. Denn verstoßen Einzelhändler gegen die Vorschriften, drohen empfindliche Geldbußen oder Abmahnungen. So sind zum Beispiel Geldbußen in Höhe von bis zu 500 Euro bzw. bis zu 2.500 Euro (je nach Art des Verstoßes) möglich. Zudem besteht die Gefahr einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung aufgrund des Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Der HBE hat deshalb in seinem aktualisierten Praxiswissen „Verkaufsoffener Sonntag, Shoppingnacht, Tag der offenen Tür, VIP-Verkäufe“ die rechtlichen Voraussetzungen und konkreten Anforderungen an diese Veranstaltungen übersichtlich zusammengefasst. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich natürlich gerne auch an unsere Juristen in den Bezirksgeschäftsstellen wenden. Mehr zu dem Streit um die verkaufsoffenen Sonntage finden Sie auf Seite 8. Praxis der Personalarbeit 2019 Fallstricke und teure Fehler vermeiden Arbeitnehmer, die ihren Jahresurlaub nicht beantragen, behalten trotzdem ihren Anspruch auf eine Auszahlung. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Nach bisheriger Rechtslage verfiel der Jahresurlaub regelmäßig zum 31.12. (bzw. bei Übertragung zum 31.3. des Folgejahres), wenn der Urlaub vom Arbeitnehmer nicht beantragt wurde. Laut EuGH (Urteil vom 6.11.2018, C-619/16 u. C-684/16), ist dies nicht mit Europarecht vereinbar. Folge dieser Entscheidung ist, dass der Urlaubsanspruch unbegrenzt auflaufen kann. Arbeitgeber müssen deshalb unbedingt ihre Mitarbeiter rechtzeitig auf noch vorhandene Resturlaubsansprüche hinweisen und über den drohenden Urlaubsverfall bei Nichtbeantragung aufklären. Weitere Informationen erhalten Sie bei unseren Juristen und im aktualisierten HBE-Praxiswissen „Urlaub“. Im Rahmen der Serviceleistungen bietet der HBE auch in diesem Jahr wieder eine attraktive Mitgliederreise mit Fachprogramm an. Wir laden Sie als HBE-Mitglied, Ihre Familienangehörigen und Freunde zu unserer Fachexkursion nach Singapur und Malaysia (17. - 27.10.2019) ein. Der Reisepreis beträgt 2.665 Euro im DZ/p. P. (Flüge mit Singapore Airlines ab/bis München) und schließt u. a. folgende Leistungen ein: acht Übernachtungen mit Frühstück in 4-Sterne-Hotels, Teilpension (4x Mittagessen in lokalen Restaurants, 4x Abendessen), Besuch von Chinatown, Aufenthalt auf Sentosa, Spaziergang durch das historische Stadtzentrum von Malakka, Stadtrundfahrt in Kuala Lumpur, Ausflug zu den Batu-Höhlen, ganztägige Besichtigung von Penang und der Hauptstadt Georgetown, deutschsprechende Reiseleitung während der gesamten Reise. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Impfungen sind für diese Reise nicht vorgeschrieben. Weitere Informationen und Anmeldung direkt bei unserem Reiseveranstalter: Starnberger Reise AG, Walter Schneider, E-Mail: w.schneider@sta-ag.de, Tel.: 08151 26866-11. Gerade beim Arbeitsrecht müssen Arbeitgeber immer auf dem neuesten Stand sein. Sonst können Fehler im schlimmsten Fall sehr teuer werden. In den vier Seminaren „Praxis der Personalarbeit 2019“ bietet der HBE auch in diesem Jahr wieder arbeitsrechtliche Veranstaltungen an. Die einzelnen Themen: krankheitsbedingte Kündigung und BEM (9.4.), neues Teilzeit- und Befristungsrecht (25.9.) und die aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht (28.11.). Anhand konkreter Fallbeispiele der neuesten Rechtsprechung präsentieren erfahrene Richter der bayerischen Arbeitsgerichte Hilfestellungen zu wichtigen Fragen im Arbeitsrecht. Ziel der Seminare ist es, Tipps und Hinweise für den Alltag der Personalarbeit weiterzugeben und einen Austausch der Teilnehmer untereinander zu ermöglichen. Alle Veranstaltungen beginnen jeweils um 10 Uhr und enden gegen 14 Uhr. In der Mittagspause laden wir Sie zu einem Mittagsimbiss ein. Wichtiger Hinweis: Das erste Seminar („Fit für 2019 – Update Arbeitsecht“) unserer Veranstaltungsreihe findet bereits am Dienstag, 12. Februar statt. Eine kurzfristige Anmeldung ist noch möglich! Die Termine können einzeln gebucht werden, wobei die Teilnahmegebühr für eine Person 150 Euro pro Veranstaltung und 120 Euro für jede/n weitere/n Mitarbeiter/in aus einem Unternehmen beträgt. Bei direkter Buchung aller vier Veranstaltungen berechnen wir pro Person 500 bzw. 400 Euro für jede/n weitere/n Mitarbeiter/in aus einem Unternehmen (jeweils zzgl. MwSt.). Infos und Anmeldung bei: Silvia Wolf, E-Mail: wolf@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-121. Unsere Praxiswissen Mitglied werden und von Leistungen profitieren. www.hv-bayern.de/leistungen/praxiswissen

HANDEL DIREKT | JANUAR / FEBRUAR 2019 | #1 HBE-Praxiswissen Tipps für die ordnungsgemäße Kassenführung TOP THEMEN Vorsicht, gefährlicher Spam! Gefälschte HBE- Mails! 03 Registrierkassen müssen handels- und steuerrechtlichen Ordnungsvorschriften gerecht werden. Insbesondere ist es für das Finanzamt von Bedeutung, dass aufbewahrungspflichtige Unterlagen systematisch, vollständig, zeitgerecht und geordnet abgelegt und unveränderbar und möglichst detailliert aufbewahrt werden. Jahrelang ist die Finanzverwaltung beim Thema Registrierkasse eher großzügig verfahren. Seit Anfang 2018 gibt es nunmehr die Möglichkeit einer unangekündigten Kassenschau. Registrierkassen sind Prüfungsschwerpunkt und dies aus Finanzverwaltungssicht durchaus mit beachtlichem Erfolg: Über 90 Prozent der Kassenprüfungen werden beanstandet. Das zeigt, dass die Kassennutzer das Thema unbedingt ernst nehmen sollten. Seit Januar 2018 kann die Finanzverwaltung zudem jederzeit und unangekündigt eine sogenannte Kassennachschau Kündigung von Mitarbeitern Abfindungen zahlen? Bundeskartellamt Amazon im Visier Die zahlreichen Beschwerden von Händlern zeigen offenbar Wirkung: Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet, um die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de zu überprüfen. Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon-Marktplatzes angewiesen. Die Doppelrolle als größter Händler und größter Marktplatz birgt laut Kartellamt „das Potenzial für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform“. Aufgrund der vielen vorliegenden Beschwerden werde man prüfen, ob Amazon seine durchführen. Da die Kassennachschau keine Außenprüfung ist, wird sie nicht angekündigt. Prüfer dürfen während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten die Geschäftsräume betreten und ihres Amtes walten. Dabei müssen Händler sämtliche für die Kassenführung maßgeblichen Unterlagen zur Verfügung stellen oder entsprechend elektronischen Datenzugriff gewähren. In unserem aktualisierten HBE-Praxiswissen „Ordnungsgemäße Kassenführung“ finden sich praktische Tipps, mit welchen das Risiko für eine Beanstandung durch die Finanzverwaltung deutlich minimiert wird. Welche konkreten Anforderungen die Finanzverwaltung an Registrierkassen stellt, hat der HBE zudem in einem Praxiswissen zusammengefasst. Ihr HBE-Ansprechpartner: Martin Wallner, E-Mail: wallner@hv-bayern.de, Tel.: 089 55118-140. Ein Arbeitgeber muss nicht automatisch eine Abfindung zahlen, wenn er einem Mitarbeiter kündigt. Welche konkreten Voraussetzungen für eine Einmalzahlung müssen erfüllt sein? Im deutschen Arbeitsrecht besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Wehrt sich der Arbeitnehmer gerichtlich gegen eine Kündigung, kann er nur gegen deren Wirksamkeit und somit die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgehen. Grund dafür, dass es im Rahmen arbeitsgerichtlicher Kündigungsschutzverfahren dennoch oftmals zu Abfindungszahlungen kommt, sind die hohen Hürden für eine wirksame Kündigung und die hieraus für den Arbeitgeber resultierenden Prozessrisiken. Dabei sind Zahlungen von einem halben bis zu einem Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr üblich. Welche Voraussetzungen für eine Einmalzahlung vorliegen müssen und welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen eine Abfindungszahlung hat, zeigt Ihnen das HBE-Praxiswissen „Abfindung bei Kündigung“. Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt. Dies betrifft u. a. Haftungsregeln zu Lasten der Händler, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen sowie Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand. Cyber-Kriminelle und Betrüger versenden wieder verstärkt E-Mails mit einer gefälschten E-Mail-Kennung des HBE. Damit sollen Daten abgegriffen und Viren verbreitet werden. Viele HBE-Mitgliedsunternehmen haben in den letzten Wochen verstärkt gefälschte E-Mails (z. B. mit dem Betreff „Rechnung“) erhalten. Als Absenderkennung verwenden die Betrüger vermeintliche Accounts des Handelsverbands Bayern. Die Empfänger werden aufgefordert, eine Datei zu öffnen (als Anhang der E-Mail beigefügt oder über einen Link zum Download). Löschen Sie die gefälschten E-Mails direkt und öffnen Sie mitgelieferte Dateien oder Links auf keinen Fall! Wichtig: Aktualisieren Sie Ihr Antiviren-Programm regelmäßig und installieren Sie wichtige Sicherheitsupdates sofort! Betriebliche Altersversorgung Neues für Arbeitgeber Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für Betriebe ein wirksames Instrument, um ihre Mitarbeiter stärker ans Unternehmen zu binden. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet besonders kleinen und mittleren Unternehmen neue Möglichkeiten. Das neue Gesetz bringt eine Reihe von Verbesserungen und Vereinfachungen bei der steuerlichen Förderung. Positiv hervorzuheben ist zum Beispiel der neu eingeführte „Förderbetrag für Geringverdiener“. Falls Sie als Arbeitgeber Fragen zur betrieblichen Altersversorgung haben, helfen Ihnen die Experten unseres langjährigen HBE- Kooperationspartners Signal Iduna kostenlos und unverbindlich weiter. Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen zur betrieblichen Altersversorgung: Jürgen Rittel, E-Mail: juergen. rittel@signal-iduna.de, Tel.: 089 55144-280.

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