MARKTHALLEN Trends und Erfolgsfaktoren von Markthallen hat die BBE Handelsberatung untersucht. Seite 5. TAG DES BAYERISCHEN HANDELS Bilder von der HBE-Veranstaltungsreihe finden Sie auf Seite 11. NOVEMBER / DEZEMBER 2023 | #6 Hinweisgeberschutzgesetz Schonfrist endet demnächst Foto: © MQ-Illustrations - stock.adobe. com. Ab dem 17. Dezember 2023 gilt das umstrittene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) nun auch für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern. Größere Betriebe waren schon seit Anfang Juli betroffen. Damit werden ab Mitte Dezember auch kleinere und mittlere Unternehmen durch das HinSchG mit zusätzlicher Bürokratie belastet. Sie müssen jetzt eine sichere interne Meldestelle einrichten. Kleine Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten sind von den gesetzlichen Regelungen ausgenommen. In unserem HBE-Praxiswissen zum Hinweisgeberschutzgesetz wird gezeigt, wie Unternehmen teure datenschutz- und arbeitsrechtliche Fehler vermeiden können (Download unter www.hv-bayern.de) Bei Fragen wenden Sie sich zudem an unsere HBE-Juristen. Tarifverhandlungen in Bayern Arbeitgeber ziehen die Notbremse Geschenkgutscheine im Weihnachtsgeschäft Leider zeigt Verdi in Bayern - wie in allen anderen Tarifgebieten in Deutschland - weiterhin kein ernsthaftes Interesse an Verhandlungen bzw. einer Einigung. Die Arbeitgeber sind sich daher bundesweit einig, dass das Ende der Fahnenstange erreicht ist. HBE-Tarifgeschäftsführerin Dr. Melanie Eykmann: „Wir haben auf Bundesebene beschlossen, alle noch ausstehenden Verhandlungstermine in diesem Jahr in allen Tarifgebieten abzusagen bzw. keine neuen Termine mehr zu vereinbaren.“ Damit finden auch in Bayern 2023 keine weiteren Verhandlungen mehr statt. Die ursprünglich für den 11. Dezember geplante 6. Tarifrunde ist vom HBE abgesagt worden. Stattdessen haben die Arbeitgeber in einem offenen Brief ein Spitzengespräch mit Verdi auf Bundesebene gefordert. Ziel ist es, schnell ein effektiveres Verhandlungsformat zu finden, um die überfällige Lösung des Konfliktes vor Jahresende zu erreichen. Bis dahin sehen wir in weiteren Verhandlungsterminen in einzelnen Tarifgebieten keinen Sinn mehr. Eykmann: „Sollte keine zügige Lösung des Tarifkonflikts in diesem neuen Format gelingen, werden wir ab 2024 ausschließlich Angebote abgeben, die in Das sollten Händler beachten Schätzungsweise fast ein Drittel der Geschenke wird auch dieses Jahr wieder als Gutschein oder Bargeld unter dem Christbaum liegen. Geschenkgutscheine nehmen dem Schenker die Qual der Wahl. Sie sind nicht nur im Weihnachtsgeschäft ein garantierter Zusatzumsatz. Händler sollten an exponierter Stelle im Kassenbereich auf ihre Gutscheine hinweisen. Sinnvoll ist außerdem, über sämtliche Werbeträger auf das Gutschein-Angebot aufmerksam zu machen. Mit einem Geschenkgutschein werden Sie weiterempfohlen und dadurch gewinnen Sie neue Kunden. Er ist also schon aus Marketing- und Imagegründen ein absolutes Muss für jeden Händler. Außerdem wird beim Einlösen der Gutschein-Wert oft genug überschritten. Doch was muss der Einzelhändler bei der Ausstellung eines Gutscheins beachten? Hat der Kunde einen Anspruch auf Auszahlung des Gutscheins? Können Gutscheine auch teilweise eingelöst werden? Antworten auf diese Fragen finden Sie in unserem HBE-Praxiswissen „Gutscheine“. ihrer Laufzeit die kommenden zwei Kalenderjahre 2024 und 2025 abdecken.“ Sofern eine Einigung im Tarifkonflikt in diesem Jahr nicht mehr gelingt, werden die Arbeitgeber in dieser Tarifrunde auch keine Maßregelungsverbote abschließen. Weitere Informationen zu den Tarifbeschlüssen finden Sie auf der HBE-Website. Unternehmen, die ihre Beschäftigten über die aktuellen Entwicklungen informieren wollen, finden dort unter anderem auch ein Musteranschreiben. Ihre HBE-Ansprechpartnerin: Dr. Melanie Eykmann, E-Mail: eykmann@hvbayern.de, Tel.: 089 55118-124. Praxiswissen Mitglied werden und von unseren Leistungen profitieren www.hv-bayern.de/leistungen/ praxiswissen HERAUSGEBER Handelsverband Bayern e.V. Redaktion/V.i.S.d.P: Bernd Ohlmann – ©HBE, Erscheinungsweise: 2-mtl., Postfach 201342, 80013 München, Tel. 089 55118-115, www.hv-bayern.de HBE BEZIRKE ■ Oberbayern | München | Tel. 089 55118-0 | Fax 089 55118-163 | info@hv-bayern.de ■ Oberpfalz/Niederbayern | Regensburg | Tel. 0941 60409-0 | Fax 0941 60409-99 | oberpfalz-niederbayern@hv-bayern.de ■ Oberfranken | Bayreuth | Tel. 0921 72630-0 | Fax 0921 72630-30 | oberfranken@hv-bayern.de ■ Mittelfranken | Nürnberg | Tel. 0911 24433-0 | Fax 0911 24433-55 | mittelfranken@hv-bayern.de ■ Unterfranken | Würzburg | Tel. 0931 35546-0 | Fax 0931 17127 | unterfranken@hv-bayern.de ■ Schwaben | Augsburg | Tel. 0821 34670-0 | Fax 0821 36435 | schwaben@hv-bayern.de
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